NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 21. November 2024  

zurück  
Druckversion

Kommentar
Religionsfreiheit in Deutschland und im Iran
Der Ungerechtigkeit im Land die Stirn bieten!
Von Yavuz Özoguz

Da meine Wenigkeit in letzter Zeit vermehrt darauf hingewiesen hat, dass die Schia in Deutschland faktisch verboten worden ist [1], haben sich gütige Leser an mich gewandt und darauf verwiesen, dass der Islam, und damit auch Konfessionen innerhalb des Islam in Deutschland niemals anerkannt worden sind, so dass sie hätten verboten werden können. Verboten wurden Bücher und Vereine, aber der Islam war ohnehin niemals anerkannt. In diesem Zusammenhang lohnt ein Blick über die Grenzen Deutschlands nach Europa: In mehreren europäischen Staaten ist der Islam als Religion offiziell anerkannt. Diese Anerkennung kann unterschiedliche Formen haben, je nach rechtlichem Rahmen und Tradition des jeweiligen Landes.



Hier einige Beispiele:

Österreich: Der Islam ist seit 1912 offiziell als Religion anerkannt. Dies geht auf das "Islamgesetz" zurück, das nach der Annexion von Bosnien und Herzegowina durch Österreich-Ungarn erlassen wurde. Dieses Gesetz wurde 2015 aktualisiert.

Belgien: Der Islam wurde 1974 offiziell anerkannt. Diese Anerkennung umfasst die Finanzierung von religiösen Einrichtungen und die Bezahlung von Imamen durch den Staat.

Spanien: Der Islam wurde 1992 offiziell anerkannt. Das „Abkommen über Zusammenarbeit“ zwischen der spanischen Regierung und der Islamischen Kommission von Spanien sichert muslimischen Gemeinschaften bestimmte Rechte zu.

Schweden: Der Islam ist seit 1970 anerkannt. Muslime können Moscheen betreiben und islamische Gemeinden erhalten staatliche Unterstützung.

Griechenland:
Der Islam ist in Westthrakien offiziell anerkannt, da dort eine muslimische Minderheit lebt, die unter den Schutz von internationalen Verträgen gestellt wurde.

Kroatien: Der Islam ist seit 1916 offiziell anerkannt. Muslimische Gemeinschaften erhalten staatliche Unterstützung und ihre Feiertage werden anerkannt.

Bosnien und Herzegowina:
Der Islam ist hier die größte Religion und wird vollständig vom Staat anerkannt und unterstützt.

Bulgarien: Der Islam ist eine anerkannte Religion, besonders unter der türkischen Minderheit.

Finnland:
Der Islam ist seit 1925 offiziell anerkannt.

In Deutschland gibt es keine „Anerkennung“ einer Religion in dem Sinn, sondern hier drückt sich die Anerkennung dadurch aus, dass eine Religion oder Konfession als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ anerkannt wird. Diesen Status haben in Deutschland unter anderem: Römisch-katholische Kirche, Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Orthodoxe Kirchen, Jüdische Gemeinschaften, Altkatholische Kirche, einige Freikirchen, wie die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) und die Neuapostolische Kirche, Zeugen Jehovas und die Ahmadiyya, die alle anderen Muslime nicht als Muslime anerkennt.

Faktisch hat damit der Islam in Deutschland nicht den gleichen Status wie das Christentum oder das Judentum. Dieses muss deutlich betont werden. Eines der Haupthindernisse für die Akzeptanz als gleichwertige Religionsgemeinschaft dürfte darin liegen, dass es weltweit keine einzige muslimische Gemeinschaft gibt, die der 80 Jahre währenden Vertreibung der Palästinenser zustimmen würde. Die Unantastbarkeit Israels in Deutschland hingegen steht noch über dem deutschen Grundgesetz, was die Muslime im Land, so lange sie am Islam festhalten, zu einer Art Übergesetzloser degradiert. Die Folge sind zunehmende Repressalien gegen alle islamischen Verbände, die sich mehr und mehr aus der Gesellschaft zurückziehen. Die Unterdrückung hängt aber nicht allein mit der Problematik um Palästina zusammen. Auch das Menschen- und Familienbild im Islam widerspricht dem kolonialen Exportdruck in der Westlichen Welt, unbedingt allen Völkern 70 Geschlechter aufzwingen zu wollen und dass sie akzeptieren sollen, dass Menschen mit männlichen Chromosomen im Boxring Frauen verprügeln dürfen, um mit Medaillen belohnt zu werden.

Zwar heißt es im Artikel 3 des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Aber nur noch naive Ahnungslose glauben, dass die herrschenden Kreise das in Deutschland ernst nehmen. Tatsache ist, dass man in Deutschland sowohl wegen seiner religiösen als auch wegen seiner politischen Anschauungen nicht nur diskriminiert werden kann, sondern staatlicherseits auch wird.

Da der so genannte Rechtsstaat Deutschland sich immer damit brüstet, die Menschenrechte zu wahren, sollte ein fairer Maßstab angesetzt werden, um diese Behauptung im Religionsbereich zu widerlegen. Eigentlich müsste die Dauerunterstützung für den von Israel ausgeübten Völkermord, die unaufhörliche Besatzung und Vertreibung und die hundertfach dokumentierten Kriegsverbrechen genügen, um darzulegen, dass Deutschland nicht an der Seite der Menschenrechte steht. Aber beim Thema Religion gibt es einen krasseren Vergleich:

In Artikel 13 der Verfassung der islamischen Republik Iran heißt es: „Iranische Bürger des zaroastrischen, jüdischen und christlichen Glaubens sind als offizielle religiöse Minderheiten anerkannt, die vollständig frei ihre religiösen Pflichten im Rahmen des Gesetzes ausüben können. Die Personenstandsangelegenheiten und die religiöse Erziehung erfolgen nach der entsprechenden eigenen Religion.“ [2] Nur noch einmal zum Verständnis: Im Iran sind Judentum und Christentum explizit verfassungsrechtlich geschützt nicht nur frei in der Religionsausübung, sie können auch Ehe, Scheidung, Erbrecht usw. nach ihrer eigenen Religion umsetzen (zumal es im Iran keine Erbschaftssteuer gibt!). Währenddessen hat der Islam in Deutschland noch nicht einmal des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, was Voraussetzung dafür wäre, dass die islamischen Gemeinschaften gleichberechtigt zu den Juden und Christen behandelt werden könnten. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass Deutschland unterstützt, wie in Israel Juden, Christen und Muslime ungleich behandelt werden, da es ein Staat der Juden sein soll.

Dieser verfassungsfeindliche Zustand in Deutschland, der zudem ausgerechnet vom Verfassungsschutz aufrechterhalten wird, wird anhalten, so lange der Apartheidstaat Israel bei jedem Verbrechen auf die uneingeschränkte Unterstützung durch die deutsche Politik aufbauen kann. Erst wenn die Apartheid in Israel überwunden ist und Juden, Christen und Muslime als gleichberechtigte Bürger werden, gibt es eine Hoffnung für wahre Religionsfreiheit in Deutschland.

Angesichts der Tatsache, dass der Islam die einzige wachsende Religion in Deutschland ist und nächste Generationen immer mehr Gerechtigkeit einfordern werden, erscheint das aktuelle Verhalten der Regierenden sehr kurzsichtig gedacht.

Es führt kein Weg daran vorbei, dass am Ende werden Muslime mit ihrem Glauben, dem Islam, gleichberechtigte Bürger in diesem Land sein. Der Weg dahin kann aber noch sehr steinig werden. Gott schütze alle jene, die mit legalen Mitteln der Ungerechtigkeit im Land die Stirn bieten!


Fußnoten:

[1] Moderne Bücherverbrennung in Deutschland – Dutzende Schiitische Bücher verboten!
[2] http://www.eslam.de/manuskripte/verfassung_iri/kapitel01.htm


Erstveröffentlichung am 13.08.2024 bei Muslim-Markt

Online-Flyer Nr. 835  vom 30.08.2024

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE