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Aktueller Online-Flyer vom 31. Juli 2026  

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Aktuelles
Zur schriftlichen Begründung des Urteils am Landgericht Bremen vom 22. Juni 2026
Grundrecht der absoluten Kunstfreiheit: ausgehebelt
Von Rudolph Bauer

Liebe Freunde und Freundinnen der Kunst und der Freiheit, das am 22. Juni 2026 beim Landgericht Bremen gegen mich ergangene Urteil, dem ein Urteil des Amtsgerichts Bremen und die Berufungsverhandlung am 18. Juni 2026 vorausgegangen war, ist jetzt in schriftlicher Form bei mir eingetroffen. Es umfasst zwölf Seiten. Der Schriftsatz endet nicht, wie von mir und anwaltlich gefordert, mit einem Freispruch. Statt dessen werden jene Anschuldigungen wiederholt, welche auf mechanische Weise die vier zur Anzeige gebrachten Bildmontagen unter die §§ 86 Abs.1 Nr. 4 ("Propagandamittel ... die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen"), 86a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ("Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen") und § 130 Abs. 3 StGB ("Volksverhetzung" durch angebliche Verharmlosung des Holocaust) subsumiert haben.


Landgericht Bremen (Foto: arbeiterfotografie.com)
 
Eine Würdigung der Bildmontagen im Sinne des Art. 5 Abs. 3 GG ("Freiheit der Kunst und Wissenschaft") wurde nicht vorgenommen. Die Bildmontagen wurden ausschließlich als Meinungsäußerungen gewertet, welche aufgrund der oben genannten Paragrafen strafbar seien. Das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht der absoluten Kunstfreiheit wurde ausgehebelt bzw. ignoriert. Eine meines Erachtens verfassungswidrige Verletzung des Grundgesetzes!


NRhZ-Anmerkung: Das Urteil erklärt es für unzulässig, aus Bildern wie diesem mit den Mitteln der (vom Gericht ignorierten) Kunst eine Montage entstehen zu lassen, in der das Wort "Arbeit" durch "Impfen" ersetzt ist. Dabei lässt das Gericht außer Acht, dass die Corona-"Impfung" gemäß hochgerechneter EMA-Daten in der EU weit mehr als eine Million Todesopfer-Verdachtsfälle zur Folge hatte (siehe: Corona-Impf-Alarm).
 
Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus durch Bücherverbrennungen und durch die Verfolgung "entarteter" Kunst hat der Parlamentarische Rat bei der Formulierung des Grundgesetzes der Kunstfreiheit einen absoluten Rang eingeräumt. Diesen unterläuft und missachtet das Landgericht in seinem Urteil. Während die Erfahrungen des Nationalsozialismus zur Folge hatten, der Kunst absolute Freiheit zu garantieren, dreht das Landgericht den Spieß um und interpretiert gerade Kunstfreiheit und deren Wahrnehmung als Zeichen der Parteinahme für den Nationalsozialismus und als Verharmlosung des Holocaust.

Gegen diese kunstfeindliche und verfassungswidrige Entscheidung des Landgerichts ist Revision eingelegt. Demokratie ist kein bloßes Institutionengerüst und kein mechanistischer Entscheidungsapparat, sondern sie fordert alle Bürger und jeden Einzelnen dazu heraus, sich der demokratischen Freiheiten immer wieder zu vergewissern und an der demokratischen Meinungs- und Willensbildung aktiv teilzuhaben.


Siehe auch:

Kein Freispruch für Kunstschaffenden
Bremer Landgericht gegen das Grundgesetz
Von NRhZ und Rudolph Bauer
NRhZ 864 vom 03.07.2026
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29861

Prozess vor dem Landgericht Bremen in Sachen Bildmontagen von Rudolph Bauer, 18. Juni 2026, 9 Uhr --- Fortsetzung am Mo, 22. Juni 2026, 9 Uhr
"Ich erwarte, dass die Freiheit der Kunst siegt"
Von Rudolph Bauer
NRhZ 863 vom 04.06.2026
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29834

Zur Verurteilung des Bildkünstlers Rudolph Bauer vor dem Amtsgericht Bremen
Rettet den Rechtsstaat – zumindest seine Überreste!
Von Bundesverband Arbeiterfotografie und NRhZ
NRhZ 851 vom 05.09.2025
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=29593

Online-Flyer Nr. 866  vom 29.07.2026

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