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Aktueller Online-Flyer vom 21. Dezember 2024  

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Lokales
Mülheimer OB will sich nicht in die RWE-Karten gucken lassen
110.000 Euro abgeführt?
Von Peter Kleinert

„Insbesondere die üppigen Aufwandsentschädigungen, die den Mitgliedern des RWE-Aufsichtsrates vergütet werden, bieten auch in unserer Stadt immer wieder Gesprächsstoff. Laut RWE-Geschäftsbericht erhielt Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld für das Jahr 2006 immerhin 116.000 Euro“, heißt es in einem Antrag auf Akteneinsicht zu Nebentätigkeiten der SPD-Oberbürgermeisterin. Über den soll der Mülheimer Stadtrat auf Wunsch der Fraktion der Mülheimer Bürgerinitiative (MBI) am 14. Juni beschließen.

Seit einem entsprechenden Erlaß des NRW-Innenministeriums aus dem Jahr 2005 ist laut Darstellung der MBI-Fraktion „ein/e OB verpflichtet, nach § 18 Abs. 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes dem Rat der Stadt bis zum 31. März eines jeden Jahres eine Aufstellung der Nebentätigkeiten nach § 71 Landesbeamtengesetz (LBG) vorzulegen.“ Dies habe Frau Mühlenfeld in den letzten Jahren zwar getan, „allerdings gab es große Differenzen insbesondere zwischen ihren eigenen Angaben zu den vom RWE erhaltenen Aufsichtsratsgeldern und den in den RWE-Geschäftsberichten veröffentlichten wirklichen Einnahmen“, heißt es in dem Antrag. „Da Frau Mühlenfeld diese Differenzen weder im letzten Jahr, noch in der letzten Ratsitzung begründete oder korrigierte, haben die vorgelegten Aufstellungen nur wenig Aussagekraft. Um der gebotenen Transparenz Genüge zu tun, ist es deshalb sinnvoll, die o.g. Aufstellungen zu den Jahren 2005 und 2006 in aktualisierter Form vorzulegen.“


Dagmar Muehlenfeld
Dagmar Mühlenfeld – 6.000 oder 116.000 oder…?
Foto: www.ruhrbania.de

Forderung der MBI: „Der Rat der Stadt befürwortet die Akteneinsicht des Stadtverordneten Reinhard in die Unterlagen der Kämmerei, die im Zusammenhang stehen mit der Abführung der Gelder aus Nebentätigkeiten durch die OB.“ Ob die MBI-Fraktion mit ihrem Antrag eine Mehrheit finden wird, darf bezweifelt werden. Bereits im März und April war sie mit Forderungen nach Akteneinsicht in Sachen RWE-Aufsichtsratsgelder für die SPD-Oberbürgermeisterin sowohl beim Kämmerer wie auch bei Stadtdirektor Frank Steinfort gescheitert. Begründung des Stadtdirektors für seine Ablehnung: Der Rat sei weder „Dienstvorgesetzter“ und „auch nicht oberste Dienstbehörde der Oberbürgermeisterin… Lediglich auf freiwilliger Basis teilt die Oberbürgermeisterin dem Personalamt ihre Einnahmen mit. Anschließend führt sie diese nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen in Abstimmung mit der personalführenden Stelle ab.“

Lothar Reinhard
Lothar Reinhard: „Nur ein halbes Stündchen…“
Foto: privat


Ironischer Kommentar von MBI-Fraktionssprecher Reinhard: „Da wir davon ausgehen, dass Frau Mühlenfeld alles bis auf 6.000 Euro - wie vorgeschrieben und von ihr behauptet -abgeführt hat und abführt, wäre es eigentlich ein Einfaches, den MBI-Sprecher für ein halbes Stündchen in die Teppichetage zu laden und die gesammelten Nebeneinkünfte sowie die Quittungen der Abführungen vorzulegen. Sich aber hinter Erklärungen („Ich habe rechtskonform abgeführt“) und Spitzfindigkeiten des Rechtsamts zu verschanzen und es „unerhört“ finden, als der MBI-Sprecher in der letzten Ratsitzung wissen wollte, auf welcher Haushaltsstelle die abgeführten Gelder denn verbucht werden: Genau das erweckt überhaupt erst den Eindruck, dass etwas nicht stimmen könnte.“ - Die NRhZ wird über das Abstimmungsergebnis im Mülheimer Rat berichten.

Online-Flyer Nr. 98  vom 06.06.2007

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