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Lokales
Mülheimer Opposition bekam Einsicht in Brief der EU-Kommission
„Schwere Klatsche!“
Von Peter Kleinert

„Massiv gegen EU-Richtlinien verstoßen“ haben die Verantwortlichen der Stadt Mülheim bei der Auswahl eines Projektentwicklungspartners zum Bau der geplanten Ruhrpromenade, dem Verkauf von deren Baufeld 1 und der Ausschreibung von Baufeld 2. Zu diesem Ergebnis kommt Lothar Reinhard, nachdem er nun endlich Einsicht in den Brief der EU-Wettbewerbskommiss- ion auf die Beschwerde seiner MBI-Fraktion nehmen durfte, der der Mülheimer Verwaltungsspitze bereits seit dem 12. März vorliegt (siehe NRhZ 138).
Das am 28. Februar bei „Seiner Exzellenz Herrn Frank-Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen” eingetroffene EU-Schreiben ist - so Lothar Reinhard von der Wählergemeinschaft Mülheimer BürgerInitiativen - „eine schwere Klatsche“ für Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld (SPD) und ihren Stadtdirektor und Rechtsdezernenten Dr. Frank Steinfort. Die haben - unterstützt von der Ratsmehrheit - vor einem Jahr mit ihrem vergaberechtswidrigen Ruhrbania-Projekt, von dem am Ende die holländische Investmentgesellschaft Reggeborgh profitiert, auch noch gegen einen damals gültigen Bürgerentscheid gegen weitere Privatisierungen in der Stadt an der Ruhr verstoßen. Unterstützt worden waren die Mülheimer Stadtoberen dabei auch von den durch die MBI um Hilfe angerufenen Aufsichtsbehörden von NRW-Innenminister Wolf und Regierungspräsident Büssow. Lothar Reinhard: „Dass die Düsseldorfer Aufsicht auf die Einhaltung von Demokratieregeln pocht, hatten wir ohnehin nicht erwartet. Dass sie aber genauso lax mit dem EU-Recht umgeht, das hatten wir nicht vermutet.“



Dagmar Mühlenfeld – „schwere Klatsche“ von der EU
 
„Zerreißt sie in der Luft“
 
Laut Reinhard bewertet die Wettbewerbskommission in ihrem Brief
„die gesamten Verfahren und Verträge zu dem zentralen Mülheimer ‚Entwicklungs- und Strategieprojekt Ruhrbania’ und zerreißt sie regelrecht in der Luft. Bereits die Wahl des damaligen so genannten Verhandlungsver- fahrens für die Privatisierung der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) verstößt anscheinend massiv gegen EU-Richtlinien.“
 
In der nachträglichen grundlegenden Änderung der Ausschreibungsbedingun- gen (Verzicht auf die ursprünglich vom privaten Investor verlangte Vorfinanzier- ung) sehe die Kommission schwere Verstöße gegen verschiedene grundle- gende Wettbewerbsrichtlinien. Auch der Verkauf des Baufelds 1 im September 2007 werde „eindeutig und ohne Wenn und Aber als vergaberechtswidrig eingestuft.“
 
Stadt sieht kein Hindernis
 
 
Frank Steinfort – will einfach
weiter bauen MBISteinfort.
Während der MBI-Fraktionsvorsitzende meint, die Rechtsabteilung der Stadt Mülheim habe seit dem Eingang des EU-Schreibens nun „wirkliche Sorgen“, äußert sich Rechtsdezernent Steinfort öffentlich völlig anders. Der WAZ teilte er mit: Mit einer Entscheidung, ob Mülheim und damit die Bundesrepublik mit dem Ruhrbania-Projekt tatsächlich gegen EU- Recht verstoßen hätten, rechne er frühes- tens in drei Jahren. Und weil das nun an- laufende Prüfverfahren keine aufschiebende Wirkung habe, könnten die Vorbereitungen für die Ruhrpromenade ungehindert weiter- gehen. Sollte der Europäische Gerichtshof am Ende doch zu dem Urteil gelangen, Hafenbecken und Gebäude seien rechts- widrig gebaut worden, wäre eine dann mögliche Forderung nach Abriss „unver- hältnismäßig”. An eine Geldstrafe des EU-Gerichtshofes in Höhe von mög- licherweise einigen Millionen Euro, die dann zu Lasten der Steuerzahler gehen würde, denkt der Rechtsdezernent lieber nicht. 

MBI-Sprecher Lothar Reinhard
Lothar Reinhard: Landesbehörden haftbar machen! | Foto: privat
 
Gespannt warten die Gegner des Ruhrbania-Projektes in Mülheim nun, wie sich die Stadtverwaltung und anschließend die Bundesregierung über Außenminister Steinmeier zu den schweren Vorwürfen der Kommission äußern werden. Jedenfalls müssen sie bis spätestens 28. April "sämtliche abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Unterlagen, insbesondere die kompletten Verdingungsunterlagen und Vergabevermerke für die Entwicklung und Vermarktung der Ruhrpromenade" in Brüssel vorlegen. Lothar Reinhard: „Sollte die EU der Stadt Mülheim eine Strafe aufbrummen, werden wir die Landesbehörden haftbar machen müssen – wegen nicht erfolgter Aufsichtskontrolle.“ (PK)

Online-Flyer Nr. 140  vom 02.04.2008

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