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Aktueller Online-Flyer vom 03. Dezember 2024  

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Inland
Verwaltungsgericht Gießen behindert Schächten zum islamischen Opferfest
Ganz im Sinne der NPD
Von Hans Christoph Stoodt

Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach islamischer Religionsvorschrift verweigert. Ein muslimischer Metzger hatte wegen des am 8. Dezember beginnenden Opferfestes einen entsprechenden Antrag gestellt. Nicht nur die hessische NPD freut sich. Dazu ein Kommentar des evangelischen Schulpfarrers Hans Christoph Stoodt von der Anti-Nazi-Koordination Frankfurt a.M. (s. NRhZ 131) – Die Redaktion 

StoodtHansChristoph
Schulpfarrer und Antifaschist –
Hans Christoph Stoodt | Quelle: NRhZ-Archiv
Die hessische NPD hat derzeit selten Erfolge aufzuweisen: Ihr ehemaliger Vorsitzender, der Holocaustleugner Wöll, muß demnächst wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Ihr stellvertretender Landesvorsitzender, Mario “Ken” Matthes, wurde soeben wegen schwerer Körperverletzung zu 11 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihr letztjähriger Hauptmedienaktivist und Wöll-Intimus, Kevin Schnippkoweit, sitzt in U-Haft wegen eines schweren Körperverletzungsdelikts - die Anklage könnte nach Aussage der Staatsanwaltschaft bis hin zum Mord gehen. Sein Freund aus Butzbacher Tagen, Philipp John, ist übergelaufen. Christian Müller, einstiger Mitbewohner Wölls im mittlerweile aufgegebenen “nationalen Wohnprojekt” Butzbach-Hochweisel, lebt wieder in Frankfurt - bei seinen Eltern. Angeblich soll er dort für die kurz vor dem Verbot stehende HDJ rekrutieren, deren Hessen-Führerin Annika Ringmayer sich wiederum vor geraumer Zeit in Butzbach-Hochweisel, im ehemaligen Nachbarhaus von Wöll und Konsorten niedergelassen hat. Dessen ehemaliger Nazi-Kamerad aus dem “Aktionsbüro Rhein-Main-Nahe”, Sascha Söder, glänzte vor wenigen Tagen durch die Forderung, man solle Daniel Cohn-Bendit „als Vertreter einer, naja ganz bestimmten Minderheit … an die Wand” stellen, sowie den in eine Kamera geäußerten Spruch, man solle „alle Juden human erschießen“. Für die erstere dieser antisemitischen Unverschämtheiten hat er, wie aus sicherer Quelle zu hören ist, übrigens nichts zu befürchten. Der zuständige Staatsanwalt äußerte, die öffentlich erhobene Forderung, Daniel Cohn-Bendit „an die Wand zu stellen” stelle keinen Anfangsverdacht dar, der Ermittlungen wegen Volksverhetzung rechtfertige. Das Video mit Söders Forderung der Erschießung aller Juden will ihm viele Tage nach dessen Veröffentlichung im Internet unbekannt sein. Das alles ist in Hessen kein Wunder.
 
Frohlocken bei der NPD
 
Nun aber bietet sich ein adventlicher Lichtblick für die gebeutelten Nationalisten, der den übrig gebliebenen Spitzenkandidaten der NPD, einen Mann namens Jörg Krebs, vor Freude jauchzen lässt: Das Verwaltungsgericht Gießen hat, rechtzeitig zum islamischen Opferfest, eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten nach islamischer Religionsvorschrift verweigert, wie Krebs auf dem faschistischen Internetportal „Altermedia“ frohlockt. Dort wird auch gleich kräftig kommentiert, zB. „statt nach Auschwitz sollte jede Schulklasse einmal im Jahr dieser Tierquälerei zuschauen müssen. Im Nu wären die Fronten zurechtgerückt.” Islam und Judentum, heißt es dort in wünschenswerter Deutlichkeit, seien bekanntlich „geistig und rassisch eng verwandte Glaubensgemeinschaften“, das Schächten beider Glaubensgemeinschaften „abscheuliche vorderasiatische Religionsvorschriften“. Zum Hintergrund: Das Verbot des Schächtens ist in Deutschland nicht neu. Es richtet sich aktuell hauptsächlich gegen Muslime, hat aber seine Wurzeln, die damals wie heute mit “Tierschutz” legitimiert werden, in der Nazigesetzgebung des Jahres 1933, mit der jüdischen Metzgern in Deutschland das Schächten verboten wurde.
 
Ächtung hat antisemtischen Ursprung
 
Religionsgeschichtlich geht das scharia-konforme islamische Schächten von Tieren eindeutig auf jüdisches Religionsrecht (halacha) zurück. Der Begriff “Schächten” ist hebräischen Ursprungs (sch’chita, Schlachtung). In beiden Fällen besteht der Unterschied zur zeitgenössisch-westlichen Schlachtmethode in der Vorschrift, dass das Schlachttier durch eine dazu ausgebildete Person (hebräisch: schochet) ohne vorherige Betäubung mit dem raschen Schnitt eines speziellen rassiermesserscharfen Instruments durch die Kehle getötet werden muß und anschließend (im bereits toten Zustand) ausblutet. Denn in beiden Religionen gilt das Blut als Sitz des Lebens, über das von Menschen darum nicht verfügt werden darf, indem es z.B. gegessen wird.
 
Die tierrechtlich begründete Ächtung des Schächtens ist eindeutig antisemtischen Ursprungs und war ein üblicher Topos antisemitischer Propaganda der Nazifaschisten, die dafür auf ältere Vorbilder zurückgreifen konnten.
 
Heute Sonderrecht gegen Muslime
 
Heute richtet sie sich hierzulande praktisch ausschließlich gegen Muslime, da das Schächten nach jüdischem Recht in der Regel durch Sondergenehmigungen gestattet wird. Die Behinderung des Schächtens direkt vor dem islamischen Opferfest, bei dem traditionell ein Tier zu schlachten und im Familien- und Bekanntenkreis zu verzehren sowie ein bestimmter Anteil des Fleischs an Bedürftige zu verteilen ist, muss darum als kulturalistisch begründete, auf rechtspopulistische sowie traditionelle antisemitische Stimmungen des “gesunden Volksempfindens” Rücksicht nehmende Form eines Sonderrechts gegen Muslime verstanden werden. Die NPD, die den anti-islamischen Rassismus zum Schwerpunktthema ihres hessischen Landtagswahlkampfes bestimmt hat, rechnet sich die Entscheidung des VG Gießen als “Erfolg” an.
 
Auch “Islamkritiker” jubeln
 
Freuen kann sich auch Roland Koch (CDU), der im vergangenen Landtagswahlkampf neben einem der Sache nach nur als abwegig zu bezeichnenden Verbot des Burka-Tragens an hessischen Schulen auch noch etwas vom “Schlachten in der Wohnküche” in die Lande posaunt hatte, womit er aber selbstverständlich niemals nie nicht Stimmung gegen Muslime machen wollte. Mitjubeln können “Islamkritiker” wie Udo Ulfkotte, der von 1986 bis Ende 2003 in der außenpolitischen Redaktion der FAZ arbeitete, und auf dessen Blog “Akte Islam” vor wenigen Tagen islamische Schächter als “Halsabschneider” verunglimpft wurden. Große Freude also von den Antisemiten der NPD über die Islamhasser à la Ulfkotte, Schröter und PI bis hin zur CDU - danke, VG Gießen!
 
Nachbemerkung: Eine Massentierhaltung oder -schlachtung im “zivilisiert-westlichen” Sinne wäre nach halacha oder scharia undenkbar, da zB. Schlachttieren die Angst vor dem Tod dadurch zu ersparen ist, dass der Schlachtort sorgfältig von allen Spuren einer eventuellen vorherigen Schlachtung zu reinigen ist. Im aufgeklärten-rationalen Westen erspart man sich dies aus Kostengründen und verabreicht z.B. Schweinen nach stundenlangem Antransport im Tiertransporter Beruhigungsmittel, da sie sonst in der Nähe des Schlachthofs aufgrund der Witterung vom Tod ihrer Artgenossen dort erführen und vor Angst z.B. an einem Herzinfarkt sterben könnten, woraufhin dann ihr Fleisch als ungenießbares Aas gälte und zu entsorgen anstatt zum Verzehr freizugeben wäre. (PK)

Online-Flyer Nr. 176  vom 10.12.2008

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