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Aktueller Online-Flyer vom 26. Dezember 2024  

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Arbeit und Soziales
Emmelys Fall am 10. Juni vor dem Bundesarbeitsgericht
Solidarität mit Emmely weiter gefordert
Von Redaktion

Wir hatten ja schon über die Berliner Kassiererin Babara E. aka „Emmely“ berichtet  und deren Fall natürlich weiter verfolgt. Am 10. Juni wird ihre Revision vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt und wir sind wie Emmelys UnterstützerInnen der Meinung, daß das Urteil Bedeutung hat für die Möglichkeiten von ArbeitnehmerInnen, sich gegen ungerechte Arbeitsbedingungen zu wehren. Es gibt ein Solidaritätskommittee , das sie weiterhin unterstützt hat. Von dort erreichte uns jetzt ein Aufruf, der sich speziell an Gewerkschaften, Gewerkschaftsgliederungen und Gewerkschaften richtet:


Liebe KollegInnen und Kollegen, liebe GegnerInnen von Bagatell-
und Verdachtskündigungen,


wir brauchen Hilfe beim Sammeln von Solidaritätserklärungen von Gewerkschaften, GewerkschaftsvertreterInnen und -mitgliedern:

Am 10. Juni wird Emmelys Revision vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt.  Formal geht es da nur um ihren Fall, anlässlich dessen wird aber eine Grundsatzentscheidung zu gerichtlichen Verteidigungsmöglichkeiten von Gekündigten getroffen.  Und: symbolisch geht es um Bagatell- und Verdachtskündigungen allgemein, denn Emmelys Fall ist ein Symbol für diese Kündigungen geworden, weil die Republik überhaupt erst seit Emmelys Kampf über diesen Aspekt des Arbeitsrechts in diskutiert.

In Vorbereitung auf diese Verhandlung sammeln wir die Solidaritätserklärungen um genau diesen Punkt deutlich zu machen: Es geht nicht nur um Emmely, es geht um die Arbeitsrechtsprechung in Deutschland und die muss sich ändern.

Wir sammeln diese Erklärungen, um sie öffentlich zu machen: Es geht hierbei *nicht* um eine Unterschriftensammlung, die auf Papier übergeben werden soll.  Erstens gibt es kein Gegenüber, das die Solierklärungen entgegennehmen würde.  Zum anderen sind wir schlicht nicht in der Lage, Unmassen Unterschriften von Papier zu entziffern und wieder ab zu tippen.  Wir wünschen uns also, dass Ihr uns helft, Gewerkschaftsgliederungen anzusprechen, ob sie sich hinter den Soliappell stellen.  Das sollen sie dann per E-Mail an uns tun.

Wenn Ihr also Kontakte zu Gewerkschaftsgliederungen, Betriebsräten oder Vertrauenskörperleitungen habt: fragt sie bitte, ob sie sich hinter die Solierklärung stellen wollen und gebt ihnen unsere E-Mail-Adresse.  Unter der sind wir auch für Rückfragen zu erreichen.

Sollte jemand internationale Kontakte haben und diese anfragen wollen: Wir haben Übersetzungen für Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Türkisch und stellen die Euch gern zu Verfügung.

In diesen Rundbrief tun wir nur die deutsche Fassung:

Solidaritätserklärung Gewerkschaften


Der Fall von Barbara E., genannt "Emmely", wird am 10. Juni   2010 vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht, dem   Bundesarbeitsgericht verhandelt.

Kämpft gegen Arbeitsunrecht: Emmely
Foto: H.-D. Hey - gesichter zei(ch/g)en
Emmely arbeitete 31 Jahre   lang als Verkäuferin und zuletzt als Kassiererin für die   Supermarktkette "Kaiser's". Das Unternehmen verdächtigt sie,   zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro unberechtigt   eingelöst zu haben. Dieser Verdacht wurde nie bewiesen,   trotzdem wurde Emmely im Februar 2008 deswegen fristlos gekündigt. Wenige Wochen zuvor hatte sie sich aktiv am 18  Monate dauernden Streik im Einzelhandel beteiligt, in ihrer  Filiale den Streik organisiert und die Streikgeldliste für ihre Gewerkschaft, ver.di, geführt.



Der Fall von Barbara E. hat weit über Deutschland hinaus   Wellen geschlagen und deutlich gemacht, dass es sich lohnt   sich zu wehren. Auch wenn Emmely den Prozess nicht gewinnen   sollte, hat sie doch erreicht, dass es eine öffentliche   Debatte über den Umgang mit ArbeiterInnen und die
Machtverhältnisse in den Betrieben gibt. Durch Emmelys   Beharrlichkeit sind zahlreiche andere, ähnlich gelagerte Fälle   publik geworden. Dadurch wurde endlich öffentlich, dass in  Deutschland seit Jahrzehnten Kündigungen wegen  Kleindiebstählen, auch wegen Bruchteilen eines Cents, möglich
sind und von den Arbeitsgerichten regelmäßig bestätigt werden: Dies ist die Bagatellkündigung. Gleichzeitig wurde öffentlich,  dass das deutsche Arbeitsrecht Kündigungen bereits wegen eines "begründeten Verdachts" zulässt: Ein Beweis ist nicht  notwendig. In vielen Fällen, wie auch in dem von Emmely,  werden beide Formen der Kündigungen miteinander kombiniert.

Mit den Instrumenten der Verdachts- und der Bagatellkündigung  werden vor allem unbequeme und aufmüpfige KollegInnen schikaniert und aus den Betrieben entfernt. Mit ihnen wird   gegen Widerstand von ArbeiterInnen vorgegangen.

Weltweit sind ArbeiterInnen von der Krise betroffen. Die Unternehmen nutzen die Krise, um mehr ArbeiterInnen zu  entlassen und die Arbeitsintensität zu erhöhen. Der Widerstand   dagegen ist legitim. Wenn demokratische Staaten diesen  Widerstand offen oder versteckt bestrafen – wie im Fall der  Bagatell- und Verdachtskündigungen - stellen sie sich auf die  Seite der Unternehmen.

Wir unterstützen Emmely in ihrem Kampf gegen die deutsche  Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Wir sind besorgt, was die  Rechte der ArbeiterInnen in Deutschland betrifft, und  beobachten den Fall Emmely kritisch. Wir informieren unsere  Mitglieder über den Kampf von Emmely, die Lage der ArbeiterInnen in Deutschland und die Machenschaften der  Kaiser's Tengelmann AG.

Vielen Dank für Eure Hilfe.  Mit solidarischen Grüßen,
Komitee "Solidarität mit Emmely" (HDH)

Hier noch einmal unser Filclip zu Emmelys "Fall" vom 03.12.08:
"Krumm gelegt für Kaiser’s Tengelmann und dann...- Gefeuert nach 31 Jahren" von Hans-Dieter Hey

Kontakt:

"Solidarität für Emmely"


Online-Flyer Nr. 245  vom 14.04.2010

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