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Lokales
Landgericht bestätigt Einstweilige Verfügung gegen NRhZ
"Keine Arisierung durch Neven DuMont"
Von Hans-Detlev von Kirchbach

Arisierung soll und darf es nicht gewesen sein, wenn die Verlegerfamilie Neven DuMont zur Zeit der Naziherrschaft nach ihrer Darstellung "zum Verkehrswert" an ehemaligen jüdischen Grundbesitz gekommen ist. Die zeitgeschichtlichen Hintergründe solcher "Eigentumsübertragungen" sollen ausgeblendet werden, eine andere historische Sicht als die der Rechtsnachfolger der damaligen Erwerber jüdischen Eigentums soll nicht mehr erlaubt sein. Für eine solche Bereinigung des öffentlichen Geschichtsdiskurses hat die Justiz zu sorgen.

Diesem Ansinnen des Kölner Ehrenbürgers Alfred Neven DuMont hat die Pressekammer des Kölner Landgerichts nun vollauf  Folge geleistet. Mit einem nicht öffentlich, sondern in einem versteckten Geschäftsstellenzimmer "verkündeten" Urteil hielt die Kammer eine Einstweilige Verfügung aufrecht, die Neven Dumont gegen die Journalisten Albrecht Kieser und Peter Kleinert erwirkt hatte (s. NRhZ 42). Die Details der nun vorerst weiter "verbotenen" historischen Tatsachenfeststellungen können wir hier nicht darstellen. Erster Grund: Das Urteil liegt noch nicht schriftlich mit Begründung vor. Zweiter Grund ist aber wohl ein "Recht", das mit "Richtigkeit" geschweige denn mit "Gerechtigkeit" nicht das Geringste zu tun hat. Wozu auch die zwar durchaus justizüblichen, aber gleichwohl gespenstisch grotesken Begleitumstände dieser "Verkündung" paßten - fernab von jeder Öffentlichkeit, im 20. Stock der Justizburg an der Luxemburger Straße, in einem Bürokabüffchen  zwischen Aktenregalen und Schreibtischen.

Hätten Albrecht Kieser und zwei Pressevertreter nicht darauf bestanden, der so genannten "Verkündigung" beizuwohnen, trotz des vorsorglichen Hinweises einer Justizhelferin: "Sie müssen aber nicht hier sein!", so wäre die in Zivil und ohne Talar herbeigeeilte Kammervorsitzende beim heiligen Ritual des Rechts-Spruchs wohl ganz allein mit sich, den Schreibtischen und den Aktenbündeln gewesen. So aber mußte sie vor drei unerwarteten Zeugen im Namen des ansonsten abwesenden Volkes verkünden, daß die Einstweilige Verfügung zugunsten des Kölner Medienkonzerns bestehen bleibe. Der ist somit - vorerst - seinem Ziel einen halben Schritt näher gekommen: Über die Geschichte des Verlagshauses M.Dumont Schauberg, der Eigentümerfamilie Neven DuMont und deren Rechtsvorgängern bestimmt bis auf weiteres ausschließlich der Konzern.

Alfred Neven DuMont - nun auch gegen FAZ und SPIEGEL
Alfred Neven DuMont - nun auch gegen FAZ und SPIEGEL
Foto: NRhZ-Archiv


Nicht nur im Niehler Glaspalast wird man eine solche machtschützende Judikatur gern zur Kenntnis nehmen. Auch in anderen Vorstandsgemächern mag der bisherige Verlauf der Affäre durchaus Interesse erwecken. Mit solch einer Rechtssprechung hätten zum Beispiel Konzern- und Banken-Aktivitäten im so genannten Dritten Reich, wie etwa die der IG Farben, der Deutschen und der Dresdner Bank, von Krupp, Siemens, Daimler Benz bis hin zu Topf & Söhne womöglich nie mit angemessener kritischer Schärfe aufgehellt werden können. Wohlgefallen in Konzernkreisen und deutschnationalen Revisionistenzirkeln an derlei Justizhilfe bei der Umschreibung von Geschichte ist mithin zu vermuten. Davon abgesehen jedoch hat diese Art Rechts-Sprechung allen Anlaß, Ohr und Auge der Öffentlichkeit zu scheuen. Insofern machte die versteckte Verkündigung schon ihren Sinn.

Ein Bericht über das Urteil in der Neven DuMont´schen Konzernpresse steht übrigens bisher noch aus. Und den vor Monaten nach unserem Artikel von ihm im Stadt-Anzeiger angekündigten "unabhängigen" Historiker, der die Geschichte des Verlagshauses aufarbeiten soll, hat Alfred Neven DuMont offenbar noch nicht gefunden, sondern den Kölner Historiker Ingo Niebel ebenfalls mit einer Einstweiligen Verfügung bedacht. Über die wird im  Landgericht am 24. Mai öffentlich verhandelt, weil auch in der FAZ über seine Forschungsergebnisse zur Kölner Verlegerfamilie in der Nazizeit berichtet wurde.


Online-Flyer Nr. 45  vom 23.05.2006

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