NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

zurück  
Druckversion

Wirtschaft und Umwelt
Stromkunden sollen bei Konzernen aussteigen: Wer nicht hören will, muss fühlen
Bundesregierung vor Lackmus-Test in der Atompolitik
Von Peter Kleinert

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine gesetzliche Grundlage zur dauerhaften Abschaltung alter Atomkraftwerke. Verbleibende Reaktoren müssten auf Basis der Erfahrungen von Fukushima möglichst zügig abgeschaltet werden, und die Prüfliste der Reaktorsicherheitskommission (RSK) müsse in neue Auslegungskriterien münden, die Fukushima vergleichbare Szenarien berücksichtigen. Die aktuelle Klage von RWE beweise die Lernunfähigkeit der Energiekonzerne, weshalb die Stromverbraucher jetzt endlich zu Ökostromversorgern wechseln sollten.


Cartoon: Kostas Koufogiorgos
 
Die Klageankündigung des RWE-Konzerns gegen die Abschaltung seines Altreaktors Biblis A bezeichnet die DUH als „ignoranten und verzweifelten Versuch“, die "Nachbeben" der Reaktorkatastrophe von Fukushima in Deutschland einzudämmen. Der Vorgang zeige erneut, dass hierzulande die Energiewende trotz einer überwältigenden Mehrheit für den Atomausstieg nur in einem „beinharten Machtkampf gegen die strukturkonservativen Teile der traditionellen Energiewirtschaft durchgesetzt werden“ könne.
 
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake fordert die Bundesregierung eindringlich auf, „die Stilllegung der gegen zufällige oder gezielte Flugzeugabstürze unzureichend gesicherten Atomkraftwerke so schnell wie möglich auf einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage abzusichern“. Dieser Schritt sei überfällig und „der Lackmus-Test für die Ernsthaftigkeit der neuen Atomenergiepolitik der Bundesregierung“. Baake erinnerte daran, dass führende Juristen, darunter der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, schon die juristische Begründung der vorläufigen Abschaltung von sieben Altmeilern durch die Bundesregierung als nicht gerichtsfest bewertet hatten.
 
Die DUH fordert aber auch die privaten und gewerblichen Stromverbraucher auf, das „gegen die eigenen Kunden gerichtete Machtgehabe der Atomkonzerne mit einem massenhaften Stromversorgerwechsel“ zu beantworten. Nach dem Motto: "Wer nicht hören will, muss fühlen", sollten die Kunden zu Ökostromversorgern wechseln, die nicht mit Atomunternehmen verbunden seien. Wer diesbezüglich ganz sicher gehen wolle, könne sich bei der von der DUH vor fast fünf Jahren gegründeten Verbände-Initiative "Atomausstieg selber machen!“ (www.atomausstieg-selber-machen.de) informieren und binnen weniger Minuten wechseln.
 
Nach Überzeugung der DUH müssten nach einer gesetzlich geregelten Stilllegung der sieben ältesten Atomkraftwerke und des seit bald vier Jahren fast ununterbrochen abgeschalteten Pannenreaktors Krümmel auch die dann noch verbleibenden Atommeiler so zügig wie möglich abgeschaltet und durch eine Kombination aus Erneuerbaren Energien, hocheffizienten Gaskraftwerken und Effizienzfortschritten ersetzt werden. Dies sei eine zwingende Konsequenz der Erfahrungen von Fukushima. Eine Sicherheitsüberprüfung der verbleibenden Atomkraftwerke auf Basis des am Wochenende vom Bundesumweltminister veröffentlichten Prüfkatalogs der Reaktorsicherheitskommission (RSK) mache dann grundsätzlich Sinn, wenn aus ihr "reaktorscharf“ neue Erkenntnisse über die relative Sicherheit der jeweiligen Anlagen im Lichte der Ereignisse von Fukushima gewonnen werden können. Noch wichtiger wäre es aber, die Sicherheitsauslegung der Atomkraftwerke auf Basis der Fukushima-Erfahrungen zu aktualisieren und daraus Nachrüsterfordernisse für jeden einzelnen Reaktor abzuleiten. Diese könnten dann bei der Festlegung der Abschaltreihenfolge und zwischenzeitlich noch notwendiger Nachrüsterfordernisse berücksichtigt werden.
 
Allerdings ergäben sich aus den bisher bekannten Rahmenbedingungen für die nun geplanten Sicherheitschecks für die DUH massive Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterfangens. Zum einen verweigere Umweltminister Norbert Röttgen weiter die Anwendung des seit 2009 aktualisierten Kerntechnischen Regelwerks (KTR), zum anderen seien die für die Überprüfung der Reaktoren gesetzten Fristen von wenigen Wochen angesichts des Umfangs des Prüfkatalogs vollkommen unrealistisch. Einerseits könnten in der vorgegebenen Frist keine konkreten Untersuchungen vor Ort durchgeführt werden. Andererseits müssten sich die Beteiligten (Reaktorsicherheitskommission (RSK), Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) und Ethikkommission) auf in der Vergangenheit durchgeführte Untersuchungen und erhobene Angaben verlassen.
 
Selbst bei besten Absichten sei es vollkommen unrealistisch, die Konsequenzen der Fukushima Erfahrungen für deutsche Reaktoranlagen bis Ende Mai seriös zu erheben, zu bewerten und Vorschläge zur Nachrüstung zu unterbreiten. Misstrauisch stimme in diesem Zusammenhang auch, dass die in einem Arbeitspapier des Bundesumweltministeriums („Erste Überlegungen zu Konsequenzen Fukushima“) vom 16. März 2011 niedergeschriebenen konkreten Maßnahmen und Vorschläge für umfangreiche Nachrüstungen in dem Prüfkatalog keine wesentliche Rolle mehr spielten. In dem Papier waren neue Auslegungskriterien für deutsche Atomkraftwerke als Konsequenz aus Fukushima vorgeschlagen worden. In dem RSK-Prüfkatalog gehe es dagegen lediglich darum, zu prüfen, ob und inwieweit in den bestehenden Anlagen noch Sicherheitsreserven gegen neue Unfallabläufe vorhanden seien. (PK)


Online-Flyer Nr. 296  vom 06.04.2011

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FOTOGALERIE