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Aktueller Online-Flyer vom 26. Dezember 2024  

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Inland
Eine Kampagne im Zusammenhang mit ihrer Ermordung angekündigt
Zum Gedenken an Marwa El Sherbiny
Von Sabine Schiffer

Als die fast 32-jährige Apothekerin Dr. Marwa Ali El Sherbiny am 1. Juli 2009 von Alexander Wiens erstochen wurde, befand sie sich anlässlich eines Berufungsverfahrens im Dresdner Landgericht. Wiens war bereits zu einer Geldstrafe von 320 Euro verurteilt worden, weil er die junge Mutter im Herbst 2008 auf einem Spielplatz als "Terroristin" und "Islamistin" beleidigt hatte. Die hinzu gerufene Polizei nahm sie mit und bis heute geht ihr Ehemann Elwy Okaz davon aus, dass sie lediglich als Zeugin ein Protokoll unterschrieben hatte, während die Polizei sie eine Anzeige unterschreiben ließ. (1)
 

Gedenken an Marwa vor dem Gericht
NRhZ-Archiv
Die Verurteilung hatten sowohl Wiens als auch die Staatsan-waltschaft angefochten. Der eine hatte kein Einsehen und die andere hielt das Strafmaß für zu gering, setzte sich also im Sinne des Opfers ein. Marwa hätte beim Berufungsverfahren eigentlich gar nicht anwesend sein müssen, da ihre Aussage bereits schriftlich vorlag, aber einer der Schöffen bestand auf erneuter Vorladung. Mustafa, der kleine Sohn, der heuer in die Schule kommen müsste, war am 1. Juli 2009 kränklich und wurde von seinen Eltern mitgenommen. Elwy Okaz hatte sich für den Prozess frei genommen, um seine Frau zu diesem unangenehmen Termin zu begleiten. Er beschreibt später, wie enttäuscht sie waren, als sie erkannten, dass man es ihnen nicht ersparen würde, dem Mann zu begegnen, der Marwa so unflätig und aggressiv beschimpft hatte.
 
 

Marwa und ihr Sohn Mustafa
NRhZ-Archiv
Durch die bis dato übliche Anordnung von Anklagebank und Zeugenstand, saß Alexander Wiens direkt vor der Tür des Gerichtssaals, einem kleinen Nebensaal im Erdgeschoss des Landgerichts. Nach der Aussage mussten alle drei direkt an Wiens vorbei zur Tür gehen, und in diesem Moment stach dieser auf die Zeugin ein.
Bezüglich dieses Überfalls gibt es verschiedene Erzählungen und widersprüchliche Helden- und Fluchtgeschichten. Fakt ist, dass der Täter Zeit für 18 Messerstiche hatte und dass der Verteidigungskampf des Ehemanns mit dem Mörder durch einen Schuss auf den Ehemann aus einer Polizeipistole endete. Niemand konnte dem zu Hilfe gerufenen Polizisten zurufen, wer der Täter war von den beiden kämpfenden Männern, weil alle Prozessbeteiligten aus dem Raum geflohen waren und sich im Nachbarraum eingeschlossen hatten. Das Kind ließen sie dabei zurück. Deshalb schoss der Polizist auf denjenigen, den er offenbar für den Täter hielt. Okaz, der mit 16 Messerstichen verletzt war und dem der gezielte Schuss ins Bein die Aorta zertrümmerte, fiel ins Koma. Der Mörder blieb unverletzt.
 

Marwa und ihr Ehemann Elwy Okaz bei der Hochzeit
NRhZ-Archiv
Die Berichterstattung über die tragischen Ereignisse löste Entsetzen und eine sofortige Diskussion über die Sicherheit in Gerichten aus. Das Institut für Medienver-antwortung erreichten viele Anfragen von Muslimen, was denn genau passiert sei in Dresden und wie das Ereignis einzuschät- zen sei. Dies machte uns auf die lückenhafte Berichterstattung aufmerksam, und es schien uns nach Prüfung der bis dato zugänglichen Fakten geboten, mit einer Presse-mitteilung auf die offensichtlich islamfeindlichen Hintergründe der Tat aufmerksam zu machen und baten um eine umfassendere Berichterstattung sowie kritischere Recherche auch in Bezug auf das mögliche Wirken stereotyper Medienbilder über Araber und Muslime.

In der Pressemitteilung vom 3. Juli 2009 mit dem Titel „Beim Namen nennen: antiislamischer Mord in Deutschland“ hieß es:
Mit Bestürzung haben wir die Nachricht wie auch die Art der Berichterstattung über die antiislamische Messerattacke in Dresden aufgenommen. Mit Kategorisierungen durch Begriffe wie „ausländerfeindlich“ oder „rassistisch“ wird versucht die Tatsache zu umgehen, dass die antiislamische Agitation, die wir seit rund 30 Jahren beobachten und seit etlichen Jahren anmahnen, eine neue Stufe erreicht hat.
Dass bisherige Bemühungen um eine Versachlichung der Diskussionen um Islam und Muslime bei weitem nicht ausreichen, zeigt diese Tat wie auch die Tatsache, dass der Ehemann des Opfers von einem Polizisten angeschossen wurde – nicht der tatsächliche Täter. Ob dies etwas mit dem Aussehen der Betroffenen zu tun hat, wäre in einem Gutachten zu prüfen. Statt hier Alarm zu schlagen im Sinne einer Vierten Gewalt, verlegt man sich medial eher auf Straftatberichterstattung as usual – Russlanddeutscher, also nicht unser Problem.
Dabei ist eine solche Tat, in der der Täter sein Opfer als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpfte, ein eindeutiges Signal, dass die Saat der antiislamischen Hassprediger wie auch deren Pendants der sinn-induktiven Verknüpfung von Gewaltthemen mit Symbolen des Islams in den Mainstream-Medien aufgeht. Wenn sich die Politik weiterhin wie bisher dilettantisch mit dem Erstarken eines antiislamischen Ressentiments als Ausdruck von Meinungsfreiheit befasst und Probleme ausschließlich aufseiten von Muslimen vermutet, werden wir die längst gerufenen Geister bald nicht mehr bändigen können. Es gab nie eine Multi-Kulti-Idylle in Deutschland, und von der sind wir auch heute wieder ganz sicher und sehr weit entfernt.
Unser Mitgefühl gilt der Familie des Opfers! Unsere Sorge uns allen ohne Ausnahme.
Daraufhin erhielten wir einige Interviewanfragen und ich führte unsere Überlegungen darin jeweils etwas anders formuliert mündlich aus. Die Interviews sind sämtlich auf unserer Website nachhör- oder nachlesbar. Dies erregte den Zorn einer islamophoben Internetplattform, in deren Kommentaren man wenig später so etwas lesen konnte wie, "zum Glück eine islamische Gebärmaschine weniger".
 

Sabine Schiffer
NRhZ-Archiv
Meine Überlegungen darüber, dass der hinzueilende Polizist aus einem rassistischen Reflex heraus auf den dunkelhaarigen Ehemann und nicht den blonden Mörder geschossen habe, führte zu einer Hetzkampagne auf dem Blog pi-news mitsamt der Veröffent-lichung meiner eMail-Adresse. Ich erhielt zwei Tage und Nächte lang empörte Post und einige wenige Morddrohungen. Diese zur Anzeige gebracht, veranlassten den diensthabenden Kommissar des Staatsschutzes von der Polizeiinspektion Erlangen mithilfe der Staatsanwaltschaft in Nürnberg, den Polizisten ausfindig zu machen, der in Dresden geschossen hatte und ihn zu einer Anzeige gegen mich wegen Beleidigung zu veranlassen, die zu einer Anklage der Staatsanwaltschaft führte. Die Morddrohungen blieben unverfolgt.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal meinen ganz besonderen Dank all jenen aussprechen, die mich auf vielfältige Art und Weise während des dann folgenden Gerichtsverfahrens unterstützt haben! Der prompte Freispruch des Amtsgerichts in Erlangen bestärkte unser aller Anliegen, dass hier wichtige Fragen - etwa in Bezug auf mögliche Kurzschlüsse durch eine lange Prägung durch stereotype Medienbilder - auszusprechen sind und nicht inkriminiert werden dürfen, ganz im Sinne des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit.

Und wichtige Fragen sind nach wie vor ungeklärt: Wieso war Alexander Wiens im Besitz eines japanischen Kampfmessers? Denn ein einfaches langes Küchenmesser war die Tatwaffe nicht. Warum wurden die Untersuchungen zu seinem Hintergrund, politischen Verortungen sowie zur Mediennutzung weder veröffentlicht noch in die Verhandlung einbezogen - ja, wie konnte es passieren, dass ein versehentlicher Brand der Festplatte seines beschlagnahmten PCs ausgerechnet dieses Material vernichtete? Da sich der Polizist Grimm, der Herrn Okaz ins Bein schoss, um dessen mögliche Flucht zu verhindern, als Bundespolizist und somit im Bereich Grenzschutz aktiv erwies, wäre auch mit Blick auf Kollegen wichtig zu prüfen, inwiefern Ausbildungsaspekte wie "Racial profiling" eine Rolle bei falschen Schussentscheidungen spielen können - gerade in Momenten, wo keine Ruhe zum Nachdenken ist. Aber zentral bleibt vor allem die Frage um die Mitverantwortung des Gerichts - mindestens Fahrlässigkeit wäre hier zu prüfen. Denn Alexander Wiens hatte einen empörten Brief ans Gericht geschrieben, lange vor dem Revisionstermin vom 1. Juli 2009.

Er schrieb unter anderem:
"Jeder weiß, dass Islam geferliche und verrückte Religion ist, deren Angehörige die anderen „Nichtislamisten“ für unrichtige Menschen halten, die entweder zu bekehren oder zu vernichten gilt. Ganz zu schweigen dass derjenige der Islamisten, die in Deutschland leben, auf keinen Fall wollen das Land und deren Kultur zu akzeptieren wie es ist, sondern geben sich alle Mühe, es unbedingt nach seinen Geschmack und seinen verrückten-religiösen Vorstellungen zu verändern, anstatt sich selbst anzupassen. Angesichts dess allen ist durchaus verständlich, dass ich sie für Feinde halte und versuche nach Möglichkeit nicht mit ihnen in Kontakt zu kommen. Falls sie trotzdem in meine Privatsphäre eindringen wollen, trotz meiner Warnungen, werde ich schnell nervös. Keiner auf ganzer Welt kann mir vorschreiben, dass ich Feinde in meiner Nähe tolerieren muss... Um Wahrheit zu gestehen soll ich noch sagen, dass der Wahnsinn der Islamisten nicht nur von Religion bedingt ist, sondern auch erste Stelle von ihrer Rasse selbst, andernfalls würde ihre Kultur sich anders entwickeln."
Man hat diesen Brief damals zu den Akten genommen und als Rechtsmittel verwendet, jedoch nicht ernst genommen. Weder wurde der Straftatbestand der Volksverhetzung noch der der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft verfolgt. Vielleicht auch, weil er Elemente enthält, die man nicht nur auf islamfeindlichen Internetseiten, sondern auch in den etablierten Medien findet. Inzwischen hat der deutsche Anwalt der Familie eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt und versucht, in einem Klageerzwingungsverfahren am Oberlandesgericht in Dresden bzw. beim Bundesverfassungsgericht oder notfalls beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Grundrecht der Familie Marwa El Sherbinys auf Aufklärung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu erreichen. Es müsste nämlich ermittelt werden, warum die verantwortlichen Richter weder allgemeine Kontrollen anordneten, noch eine Durchsuchung des Täters, nicht einmal ein Justizwachtmeister wurde im Gericht eingesetzt. Auch dafür gibt es in anderen Fällen Zeugenschutz. Wir können uns alle die Frage stellen, ob ein vergleichbarer Brief, von einem Muslim verfasst, ebenso folgenlos geblieben wäre.
Dass Herr Wiens aber vor den Augen des Gesetzes, in einem öffentlichen Prozess, sein „Hassobjekt“ ermordete, lässt sich durchaus aus dem Inhalt des Briefes erklären. Der Russlanddeutsche, der in Deutschland nicht die Anerkennung erhielt, die er erwartet hatte, was ihn bereits öfter als aggressiv hat auffällig werden lassen, sah sich durch die Existenz der schönen, erfolgreichen Frau mit Kopftuch, die eigentlich als Muslimin gar kein Existenzrecht oder zumindest kein Bleiberecht habe, in seiner „Ehre“ verletzt. Diese wieder "herzustellen" könnte er im Sinn gehabt haben bei seiner Tat, die von der Öffentlichkeit nicht unbemerkt bleiben konnte. Demnach wäre der Mord als „Ehrenmord“ zu werten. Aber diese Kategorie, dieser Frame, scheint in der öffentlichen Diskussion nur für Muslime reserviert.
Die Politik, aber auch die Medienberichterstattung, weist in der Mehrheit ähnliche Framingprobleme auf wie die Justiz, sprich: Muslime sind eher als Täter denn als Opfer vorstellbar. Demnach liegt der Gefahreneinschätzung von vergleichbaren Taten oder Drohungen ein starkes subjektives Moment zugrunde. Folgerichtig wurden sofort Maßnahmen ergriffen, um den Mörder bei Gericht zu schützen (so etwa wurde eine 50.000 € teure Glaswand im Gerichtssaal eingezogen), als eine Drohung gegen ihn im Internet auftauchte - umgekehrt galt das für die Muslimin El Sherbiny nicht.
Obwohl in unseren Medien nach ca. 2 Wochen eine Debatte über die Existenz und das Ausmaß von Islamfeindlichkeit unumgänglich wurde, zeichnet sich diese vor allem durch Leugnungsversuche und Projektionen aus: Der Ort Dresden als Hochburg der NPD, der Verweis auf die DDR oder auch darauf, dass der Mörder ja ein Russlanddeutscher - und damit "selbst Ausländer" (sic!) - gewesen sei, ja sogar der Versuch, die Tat als Konflikt zwischen Ausländergruppen einzustufen, hat stattgefunden. Für das Georg-Eckert-Institut in Braunschweig habe ich die ersten zwei Monate der Berichterstattung über den Mord und den Prozess sowie die Diskussion darum herum zusammengestellt und ausgewertet - in Teilen sind die Ergebnisse auf 
www.1001-idee.eu nachzulesen. Bis auf wenige Ausnahmen kann man sagen, dass ein konkretes aber auch ein allgemeineres Problembewusstsein in Bezug auf das Potential eines antimuslimischen Rassismus erst so richtig Ende 2009 nach dem Minarettverbot in der Schweiz einsetzte.

 

Islamkritiker Thilo Sarrazin
NRhZ-Archiv
Es blieb kaum Zeit, darüber nachzudenken, ob es leichter ist, den Rassismus eines anderen - der Schweizer - zu erkennen als den eigenen, weil zeitgleich auch die Islamkritikerkarriere von Thilo Sarrazin begann. Nicht einmal die engagierten Mahnungen des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer, der u.a. einen sehr lesenswerten Beitrag für qantara.de zum Mord an Marwa schrieb, haben es vermocht, in die Politik und die breite Öffentlichkeit durchzudringen und mehr Bewusstsein für die Dimension dieser Tat zu schaffen.
Die vergleichsweise schnelle Verurteilung des Mörders übertüncht bis heute Ungeklärtes. Übrigens, der Frame der Bedrohung durch Muslime ist weiterhin intakt und vorherrschend und wird auch so in der Islamkonferenz nach wie vor verhandelt. Umgekehrt ist die Bedrohung von Muslimen, die Islamfeindlichkeit, die zu solchen Taten führen kann und sich bisher vor allem in Brandanschlägen auf Moscheen, Schändungen von Gräberfeldern oder Verbalattacken ausdrückt, nach wie vor kein Thema für die Regierungskoalition. Das mögliche Gefahrenpotential wird entweder gänzlich geleugnet oder aber mindestens verharmlost, indem etwa die bereits erfolgten Anschläge als "Einzeltaten Verrückter" gewertet werden. Auch der Hinweis der Innenminister gerade im Kontext der Verurteilung der mindestens 12 Anschläge auf Moscheen in Berlin im letzten Jahr, dass ja auch Gewalt von muslimischen Hasspredigern ausgehe, könnte als eine indirekte Zustimmung zu islamfeindlichen Haltungen und Handlungen von einzelnen interpretiert werden. Das Fehlen klarer, hochoffizieller Stellungnahmen gegen antiislamischen Rassismus, das seit der Ermordung Marwa El Sherbinys stumm schreit, hinterlässt hier eine schmerzliche Lücke und sendet gefährliche und falsche Signale aus. Die Zerstörung und schließlich teilweise Verhinderung der Kunstinstallation zum Gedenken anlässlich des ersten Jahrestags ihrer Ermordung, sprechen eine deutliche Sprache.
In diesem ganzen Kontext ist die Erklärung der Familie El Sherbiny/Okaz, an den Gedenkfeiern - inzwischen zum zweiten Mal - in Dresden nicht teilzunehmen, verständlich. Ich zitiere im Folgenden aus der Übersetzung, die Rechtsanwalt Schultz in seinem Beitrag für den Dresdner Gedenkband verwendet, und übernehme auch seine Zwischenformulierungen:
„Zu Beginn möchte die Familie ihren tiefen Dank und Wertschätzung der ägyptischen, arabischen, islamischen und christlichen Welt sowie dem europäischen und dem deutschen Volk übermitteln für ihre Unterstützung in dieser schweren Trauerfall, dieses Mal nach der ägyptischen Revolution die so viele Märtyrer zurückgelassen hat, die für ihre Freiheit gekämpft haben, wie Marwa für den Islam.“
Die Familie verlangt von den ägyptischen Autoritäten vor Ort und im Ausland, „keinesfalls an irgendeiner Zeremonie zum Gedenken des Martyriums in Deutschland teilzunehmen, das beabsichtigt, die Fakten dieses Falles zuzudecken, soweit die deutsche Seite erklärt, Marwas Recht ist verwirklicht: dies ist nicht wahr! Derartige Positionen haben eine negative Auswirkung auf die legalen Positionen der Familie.“ 
Die Familie betont weiter: Sie wolle keinen Schmerz mehr, aber „wir wollen die Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall, und jeder Person, die unverantwortlich bei der Aufgabe handelte, den Mord an einer moslemischen Frau zu verhindern. Ihre Familie und Freunde bestehen darauf, die Rechte der Märtyrerin zu erhalten, und auf der Bestrafung der Verantwortlichen für diesen Vorfall sowie eine offizielle Entschuldigung der deutschen Regierung, die sich bis jetzt nicht mit irgendeinem Wort des Bedauerns an die Familie gewandt hat.“
 
Und am Schluss steht die Frage:
„Ist es human, dass nach so einer Tragödie mit der völlig zerstörten Familie – eine schwangere Frau tot mit 18 Messerstichen in ihren Bauch, Vater mit einem Schuss und 16 Messerstichen zwischen Tod und Leben, ein drei Jahre altes Kind bedeckt mit den Blut seiner Mutter – alle Verantwortlichen nach Hause gingen, ohne irgendjemanden zu informieren: obwohl ihre Pässe, ihre persönlichen Informationen die Nationalität enthielten, wurde niemand über den Mord informiert, weder am Arbeitsplatz noch die Nachbarn, noch die Botschaft.“ (www.marwaelsherbiny.com)
Ihr Vater ist inzwischen verstorben, vermutlich auch an Gram. Ihre Mutter, ihr Bruder und ihr Witwer treten weiterhin für ihre Rechte und ihre Würde ein. Sie verdienen alle unsere Unterstützung und Solidarität!
Ebenso wie Mustafa, der durch die genannten Versäumnisse, die Verkettung tragischer Ereignisse, aber auch durch den noch nicht genug widersprochenen und darum weiter wachsenden Islamhass seine Mutter verlor. (PK)
 
(1) Als Vortrag gehalten am 15. Juli 2011 in Duisburg bei: http://www.facebook.com/hetzestoppen
 
In Kürze wird eine eigene Website für die Kampagne eröffnet und nächsten Sonntag findet im Cafe Central in Duisburg ein Frühstückstreffen all derer statt, die noch aktiv werden wollen. Alle sind herzlich eingeladen!
 
Dr. Sabine Schiffer ist Gründerin und Leiterin des Instituts für Medienverantwortung
Goethestr. 6, 91054 Erlangen
Tel.: 09131 933277-8
Fax.: 09131 933277-9
www.medienverantwortung.de


Online-Flyer Nr. 311  vom 18.07.2011

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