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Aktueller Online-Flyer vom 29. März 2024  

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Wirtschaft und Umwelt
Berlins Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise für die Bürger
Staatsekretärin Sudhoff endlich ehrlich
Von Ulrike Fink von Wiesenau

Auf der heutigen Sitzung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ gab Staatsekretärin Dr. Margaretha Sudhoff zu, was der Berliner Wassertisch schon seit langem vermutet: der Senat sorgt für künstlich überhöhte Wasserpreise. Er schlägt bei der Berechnung der Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zwei Prozent auf den Zinssatz zehnjähriger Bundesanleihen auf. Damit missachtet er das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs von 1999, das diesen Aufschlag für rechtswidrig erklärt hatte.
 
Wie „ernst“ der Senat die Ausschussarbeit nimmt, machte Frau Sudhoff
deutlich, als sie erzählte, dass sie sich „in der Nacht“ die Zahlen von der Agentur Reuters herausgesucht habe – der Ausschuss besteht seit Anfang Januar, und seitdem weiß der Senat, dass er auskunftspflichtig ist. Die grüne Abgeordnete Heidi Kosche bezeichnete die Angabe des Senats, dass er den verfassungswidrigen Zuschlag einfach auf den Zinssatz für die Rendite draufschlägt, als „unverfroren“. Auf  ihre Nachfrage zur Rechtmäßigkeit des zweiprozentigen Aufschlags blieb Frau Sudhoff die Antwort schuldig. Der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten gab anhand selbst errechneter Daten bekannt, dass die Verzinsung auf das tatsächlich von RWE und Veolia eingelegte Kapital völlig überhöht sei, wobei es sich nicht um normale, sondern um Garantiezinsen handele. Sie lägen über dem Vierfachen dessen, was normale Menschen als Garantiezins für eine Lebensversicherung bekommen.
 
Wirtschaftsexpertin Gerlinde Schermer vom Berliner Wassertisch kommentierte: „Es gibt bei einem natürlichen Monopol kein wirtschaftliches Risiko, deshalb ist diese überhöhte Rendite ein Skandal.“ Nichts zur Aufklärung über die geheimen Nebenabreden trug Finanzvorstand Frank Bruckmann von den Berliner Wasser-Betrieben (BWB) vor. Dennoch wurde aus seinem Referat anhand von Angaben über die Investitionen der BWB klar, dass die „vereinigungsbedingten Sonderaufgaben“ bereits vor der Teilprivatisierung erledigt waren. Kein Wort verlor Bruckmann über den Schlag ins Gesicht der 666.000 Berlinerinnen und Berliner, den RWE und Veolia mit ihrer Klage gegen das Volksgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht führen, um ihre Gewinnansprüche zu sichern. (PK)
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://berliner-wassertisch.net/


Online-Flyer Nr. 347  vom 30.03.2012

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