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Lokales
Hilferuf des "Künstlerfreistaates" der Odonier an die KölnerInnen
"Rettet Odonien!"
Von Odo Rumpf und Lale Konuk
Laut Ordnungsverfügung 63/S34/0212/2012 des Kölner Bauaufsichtsamts sei der Veranstaltungsstätte Odonien ab sofort folgendes untersagt worden: Gewährung des Zutritts gegen Entgelt, Ankündigung und Bewerbung von Veranstaltungen, Vorführung von Livemusik mit und ohne elektrische Verstärkung, Jegliche Veranstaltung mit elektrischer Beschallung. Für Ideen, Informationen und gemeinsamen Austausch sind Gäste von Donnerstag bis Montag in unserem geöffneten Biergarten willkommen“, teilt Otto Rumpf zu diesem Eingriff mit. Hier der Hilferuf der Odonier an die KölnerInnen. Die Redaktion.
Online-Flyer Nr. 356 vom 25.05.2012
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Lokales
Hilferuf des "Künstlerfreistaates" der Odonier an die KölnerInnen
"Rettet Odonien!"
Von Odo Rumpf und Lale Konuk
Laut Ordnungsverfügung 63/S34/0212/2012 des Kölner Bauaufsichtsamts sei der Veranstaltungsstätte Odonien ab sofort folgendes untersagt worden: Gewährung des Zutritts gegen Entgelt, Ankündigung und Bewerbung von Veranstaltungen, Vorführung von Livemusik mit und ohne elektrische Verstärkung, Jegliche Veranstaltung mit elektrischer Beschallung. Für Ideen, Informationen und gemeinsamen Austausch sind Gäste von Donnerstag bis Montag in unserem geöffneten Biergarten willkommen“, teilt Otto Rumpf zu diesem Eingriff mit. Hier der Hilferuf der Odonier an die KölnerInnen. Die Redaktion.
Durch diese Verordnung wird dem Künstlerfreistaat Odonien jegliche wirtschaftliche Basis entzogen und sein weiterer Fortbestand akut gefährdet. Kultur- und Partyveranstaltungen können aufgrund dieser Verfügung nicht mehr geplant und durchgeführt werden, was besonders in der kurzen Saisonzeit existenzbedrohend ins Gewicht fällt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht dem Betreiber Odo Rumpf ein Zwangsgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Sämtliche geplanten Veranstaltungen wurden daher ab diesem Wochenende abgesagt.
Die allseits anerkannte Kulturarbeit im Skulpturenpark, die der Künstler seit 2005 dort betreibt, aber auch international beachtete Veranstaltungen wie das Robodonien-Festival sind dadurch mitgefährdet. Eine Schließung würde auch den Verlust der Arbeitsplätze der Beschäftigen in der Gastronomie und der Künstlerateliers nach sich ziehen.
Dreh- und Angelpunkt des Streites ist die Zulassung des Geländes für größere Menschenmengen, wofür die Behörde die Errichtung eines zweiten Fluchtwegs auferlegt hat, obwohl dies aufgrund der Rechtslage nicht explizit nötig wäre. Laut Gutachten staatlich anerkannter Sachverständiger ist der vorhandene Fluchtweg ausreichend gesichert und lässt eine Menschenmenge von 1.600 Personen zu. Obwohl dieses Gutachten seit Monaten beim Bauaufsichtsamt liegt, kam es zu keiner lösungsorientierten Verständigung.
Das ist das traurige Nicht-Ergebnis eines monatelangen Hin und Her zwischen Anwälten und Behörde. Die Programmabsage hat eine unmittelbare, breite und überwältigende Reaktion seitens der Öffentlichkeit und Presse nach sich gezogen, so dass wir uns jetzt auch auf diesem äußersten Weg anschließen und an die Öffentlichkeit herantreten, um die drohende Schließung abzuwenden.
Unabhängig von Odonien, wurde die Kampagne „Rettet Odonien“ auf Facebook gestartet, der mittlerweile über 4.000 Unterstützer beigetreten sind. Wir begrüßen die Kundgebung am Sonntag den 27. Mai um 15:00 Uhr am Rudolfplatz. - Der Künstlerfreistaat Odonien, www.odonien.de. (PK)
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