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Inland
Evelyn Hecht-Galinski und IBKA über das Urteil des Kölner Landgerichts:
"Beschneidung kleiner Kinder ist unmenschlich"
Von Peter Wolter (jW) und Rainer Ponitka (IBKA)

Die Publizistin und NRhZ-Autorin Evelyn Hecht-Galinski ist die Tochter des früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Heinz Galinski. Sie hat zum Urteil des Kölner Landgerichts über die Beschneidung kleiner jüdischer Jungen in Deutschland der Zeitung junge Welt ein Interview gegeben. Im Anschluß daran ein Kommentar zu dem Urteil vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA). – Die Redaktion
 
Peter Wolter: Die Zentralräte der Muslime und der Juden haben sich gestern lautstark über das Urteil des Kölner Landgerichts empört, daß die religiös motivierte Beschneidung kleiner Jungen Körperverletzung und damit eine Straftat ist. Ist dieses Urteil für Sie als Jüdin tatsächlich so abwegig?
 
Evelyn Hecht-Galinski: Für mich überhaupt nicht. In der heutigen Zeit sehe ich überhaupt keine Notwendigkeit mehr, einen solchen Eingriff vorzunehmen, ich habe das schon immer für Körperverletzung gehalten. Beschneidung von Mädchen ist nicht erlaubt – warum also müssen sich die Jungen das gefallen lassen?
 
Egal ob es ein Säugling oder ein Achtjähriger ist – das Kind wird weder gefragt, noch kann es sich wehren. Es sollte zumindest das Alter der gesetzlichen Reli­gionsmündigkeit haben – 14 Jahre also – und sich frei entscheiden können, ob es das will oder nicht.
 
Gegen das Urteil werden vorwiegend drei Argumente angeführt. Eines lautet: Das ist eine für unser Bekenntnis heilige Tradition, die 3000 Jahre alt ist. Was sagen Sie dazu?
 
Nicht alles, was sich seit 3000 Jahren gehalten hat, muß zwangsläufig gut sein. Körperliche Züchtigung z.B. war jahrtausendelang bei Christen, Muslimen und Juden üblich – sie ist in zivilisierten Ländern heute mit Recht verboten.
 
Mit religiösen Schriften wie Bibel, Thora oder Koran wird ohnehin viel Unfug angestellt. Besonders in Israel wird heute mit der Thora in der Hand eine Politik betrieben, die es mir schwer macht, viele jüdische Ideen noch als das zu sehen, was sie sein sollten: Humanistisch und im Kern gut.
 
Gegenargument Nummer zwei: Die Beschneidung dient der Hygiene.
 
Das war früher sicher ein Argument, als die Menschen in großen Gebieten des Nahen Ostens kein fließendes Wasser hatten. Heute könnte man das nur noch für Nomaden in der Wüste gelten lassen – aber selbst im Nahen Osten haben die meisten Menschen heute einen Wasseranschluß. Wenn man sich partout nicht waschen will, hat das zwar nichts mit Religion zu tun, ist aber immer von Nachteil – egal, ob man eine Vorhaut hat oder nicht.
 
Nummer drei: Ein beschnittener Penis hält beim Geschlechtsakt länger durch – zum Vorteil der Frau.
 
Was soll ich dazu sagen? Mir fehlen die Vergleichsmöglichkeiten … mein Mann ist beschnitten und ich bin damit sehr zufrieden. Und das seit 40 Jahren!
 
Welche Auswirkung wird das Kölner Urteil Ihrer Meinung nach haben?
 
Ich fürchte, daß dieses Urteil keinen Bestand hat, der Druck beider Zentralräte auf Politik und Justiz wird noch zunehmen. Mit dem Schächten ist das ähnlich – diese Tierquälerei ist wie die Beschneidung ein Anachronismus sondergleichen und zweitens gesetzlich verboten. Das muß religiöse Muslime und Juden aber nicht weiter betrüben, sie bekommen ohne weiteres eine Ausnahmegenehmigung.
 
Wird das Thema Beschneidung eigentlich auch in Kreisen der jüdischen Gemeinden oder Theologen diskutiert?
 
Da habe ich keinen Einblick, mit all denen habe ich nichts am Hut.
 
In den USA sollen etwa 70 Prozent aller Männer beschnitten sein. Wie erklären Sie sich das?
 
In den USA geschehen viele verrückte Sachen, oft mit der Begründung, es gehe um Hygiene. Und daß sich US-Männer gerne beschneiden lassen, ist sicher auch eine Modeerscheinung, die mit religiösen Motiven wenig zu tun hat. Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied: Wenn erwachsene Männer sich ihr Genital verstümmeln lassen wollen, ist es ihre eigene Entscheidung. Ein Kind mit Gewalt zu beschneiden, ist aber unmenschlich. Körperverletzung eben, wie das Kölner Landgericht befunden hat. Und strafbar.
 
Aber ist nicht auch die christliche Taufzeremonie streng genommen eine Art Gewaltakt, eine Zwangsbespritzung? Das Kind wird nach Klerikalrecht in das Christentum aufgenommen – gefragt hat es aber niemand.
 
Das ist im Prinzip richtig. Eine Taufe ist aber noch längst keine Körperverletzung und wenn das Kind 14 Jahre alt ist, kann es aus der Kirche wieder austreten. (lacht) Aber lassen Sie sich mal als Erwachsener die vor vielen Jahren abgeschnittene Vorhaut wieder annähen – das wird ein Riesenproblem! (PK)

 
Auch IBKA begrüsst das Urteil
 
Auch der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüsst das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung aus religiösen Gründen. "Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA. "Das Urteil stärkt die Rechte der Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung."
 
Laut Ponitka sei dieses Urteil ein Schritt in die richtige Richtung: "Wer nun, wie Volker Beck von den Grünen, eine Stärkung der Religionsfreiheit der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaft anregt, versteht das Grundrecht der Religionsfreiheit falsch: Ein Grundrecht dient immer dem Schutz des Individuums vor einer Gruppe." Auch greife die Kritik des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) nicht. Deren Vorsitzender Aiman Mazyek sah durch das Urteil einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Hierzu Ponitka: "In unserer Verfassung gibt es kein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Unser Grundgesetz spricht in Artikel 140 lediglich von einem Selbstverwaltungsrecht innerhalb der Grenzen der für alle geltenden Gesetze."
 
Ponitka weiter: "Richtig wäre der grundsätzliche Schutz von Kindern vor einseitiger religiöser Beeinflussung bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres. Bis dahin könnten sich Kinder ein unbeeinflusstes Bild der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen machen, um sich selbstbestimmt für oder gegen eine Mitgliedschaft sowie für oder gegen die Teilnahme an archaischen Ritualen zu entscheiden."
 
Hintergrund:
Spiegel Online - Landgericht Köln: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar - http://www.spiegel.de/panorama/justiz/religioes-motivierte-beschneidung-von-jungen-ist-laut-gericht-strafbar-a-841084.html
 
Spiegel Online - Urteil zur Beschneidung von Jungen: Muslime fühlen sich kriminalisiert - http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamische-religionsgemeinschaft-kritisiert-beschneidungsurteil-a-841234.html
 
 
Links:
Artikel 140 Grundgesetz - http://dejure.org/gesetze/GG/140.html
Politischer Leitfaden des IBKA - 5.2 Gesundheit und körperliche Unversehrtheit - http://www.ibka.org/leitfaden/lf-s.html
 
Über den IBKA:
Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte – insbesondere die Weltanschauungsfreiheit – und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären. (PK)
 


Online-Flyer Nr. 360  vom 28.06.2012

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