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Lokales
Kölner Oberstaatsanwalt Böshagen will nicht gegen den BAYER-Konzern vorgehen:
"Keine Grundlage für Ermittlungen"
Von Peter Kleinert

Der Kölner Pädagoge Gottfried Schweitzer hat, wie wir Anfang Dezember berichteten, bei der Kölner Staatsanwaltschaft am 23.11. Strafanzeige gegen den BAYER-Konzern Leverkusen erstattet, weil dieser wissentlich über 11 Jahre hinweg mit dem Betreiben einer hochgefährlichen CO-Pipeline in 47 Jahre alten Rohren von Dormagen nach Leverkusen das Leben zehntausender Menschen gefährdet habe. (1)Schon wenige Tage danach, am 3. Dezember, schrieb Oberstaatsanwalt Böshagen ihm in einem Brief, es bestehe "keine Grundlage, in strafrechtliche Ermittlungen einzutreten". Schweitzers Einspruch gegen diese schnelle pro-BAYER-Antwort, die merkwürdigerweise erst nach 18 Tagen bei ihm ankam, können Sie im folgenden Artikel lesen.
 

Startplatz der BAYER-Pipeline
von Dormagen nach Leverkusen
NRhZ-Archiv
Sehr geehrter Herr Böshagen! Ihren Brief über die Einstellung der Ermittlungen, datiert vom 3.12.13, erhielt ich am 21.12.13. Dagegen lege ich schärfsten Protest ein! Sie behaupten als Begründung für die Einstellung, dass "nach Prüfung Ihres (also meines) Vortrags" keine "tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln vorliegen". Haben Sie tatsächlich geprüft, was der "Stand der Technik" vor 46 Jahren war, als Bayer die Rohre von Dormagen nach Leverkusen verlegte? Haben Sie das verglichen mit dem heutigen "Stand der Technik", wie er in den Sicherheits-Anforderungen an die neue CO-Pipeline von Dormagen nach Uerdingen festgelegt wird? Haben Sie diesen zentralen Punkt meines Vortrags überprüft? Wenn ja, warum nennen Sie kein Ergebnis? Wenn nicht, - warum nicht?
 

Will nicht aufgeben - Gottfried Schweitzer
Quelle: LAUF
Ferner schreiben Sie, dass es sich bei der CO-Pipeline nach Leverkusen "um eine bereits seit 11 Jahren betriebene und genehmigte Anlage handelt". Dass die Kölner Bezirksregierung vor 11 Jahren eine Erlaubnis erteilt hat, hatte ich doch gar nicht infrage gestellt! Diese Genehmigung selber hatte ich allerdings dreifach kritisiert:
 
1. Diese Erlaubnis vor 11 Jahren wurde erteilt, ohne umfassend zu überprüfen, in welchem Zustand das damals bereits 36 Jahre alte Rohr war (Rost, Stärke und Dehnbarkeit des Stahlrohrs, Absicherung gegen Zerstörung durch Matten usw).
2. Nach der ausführlichen Erörterung und Definition der anerkannten Regeln der Technik im Verlauf des Zulassungsverfahrens für die neue CO-Pipeline nach Uerdingen hätte die Bezirksregierung die Genehmigung für die alte Pipeline nach Leverkusen sofort zurückziehen müssen, da der alte damalige Stand der Technik viel weniger Sicherheit für die gefährdeten Anwohner verwirklichte;
3. war das Verfahren vor 11 Jahren mehrfach fehlerhaft.
 
Zu diesen entscheidenden Begründungen meines Vortrags nehmen Sie nicht Stellung; haben Sie sie überhaupt überprüft?
 
Ich habe Ihnen außerdem am 13.12. und am 16.12. zwei Gutachten von sachverständigen Bürgern als Ergänzung meiner Begründung zukommen lassen: Die Stellungnahmen von Herrn Donner und Dr. Arnold. Auf diese gehen Sie ebenfalls nicht ein; ist vielleicht deshalb Ihr Schreiben an mich auf den 3.12. datiert?
 

Bürger protestieren gegen BAYER-Pipeline
NRhZ-Archiv
Es stellt sich die dringende Frage, worin Ihre "Prüfung" überhaupt bestand? Offensichtlich haben Sie sich vom Bayer-Konzern mitteilen lassen, dass es sich um eine "genehmigte Anlage" handelt, wie Sie schreiben. Reicht ein solcher Hinweis dieses Beschuldigten schon aus, um überhaupt nichts weiter zu ermitteln und das Verfahren einzustellen?
 
Sie schreiben ferner als letzte Begründung für die Einstellung der Ermittlungen: "Konkrete Tatsachen für einen Störungsfall sind nicht von Ihnen benannt." Merken Sie nicht, wie zynisch das ist? Muss erst ein Störfall mit Tausenden von Toten passieren, bis Sie ermitteln?
 
Ich bitte Sie dringend, mir eine Kopie Ihrer Ermittlungsunterlagen zukommen zu lassen, oder mir, falls Ihnen das zu aufwändig ist, Zeit und Ort zu nennen, wo ich sie einsehen kann. Da ich von Ihnen keine Rechtsbehelfsbelehrung zu Ihrem obigen Beschluss erhalten habe, lege ich hiermit formlos dagegen Widerspruch ein.
In der Hoffnung auf baldige Antwort, Gottfried Schweitzer
 
Gottfried Schweitzer zur NRhZ: "Die Begründung für die Einstellung ist äußerst minimalistisch, zum Teil sogar zynisch." Tatsächlich besteht die laut Datum mit fast einem Monat Verzögerung bei Schweitzer eingetroffene Antwort des Kölner Oberstaatsanwalts aus nur zweimal viereinhalb Zeilen. "Ich habe sowohl den Einstellungsbescheid des Oberstaatsanwalts wie meinen Widerspruch dagegen in der Anlage als Kopie beigefügt, damit Sie selber urteilen können", teilte Gottfried Schweitzer der NRhZ-Redaktion dazu mit. Und: "Die Forderung bleibt jetzt erst Recht: Sofortige Stilllegung dieser hochriskanten Anlage!"
 
Außerdem hatte Schweitzer am 6. Dezember auch eine Strafanzeige gegen die Kölner Bezirksregierung erstattet, "weil diese vor 11 Jahren dem Konzern gestattete, in einem damals bereits 34 Jahre alten, ursprünglich für relativ ungiftige Gase ausgelegten Rohr das hochgiftige CO zu transportieren". Damit habe diese "ihre Aufsichtspflicht in erheblichem Maß verletzt". Die Antwort auf diesen Vorwurf fiel etwas freundlicher aus als die der Staatsanwaltschaft: "Sehr geehrter Herr Schweitzer, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 6. Dezember 2013 und Ihren Antrag, den Genehmigungsbescheid für die CO-Pipeline zurückzuziehen. Selbstverständlich werden wir Ihr Anliegen prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Joachim Schwab, Abteilungsleiter Umwelt und Arbeitsschutz, Bezirksregierung Köln (PK)

(1) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19741
  


Online-Flyer Nr. 439  vom 01.01.2014

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