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Aktueller Online-Flyer vom 28. März 2024  

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Lokales
Kölner Staatsanwaltschaft ignoriert geltendes Recht zugunsten des Stadtrats
Ein Aufschrei vieler Bürger wird erwartet
Von Boris Sieverts und Peter Kleinert

Nach dem "Verschwinden" der Anzeige, monatelangem Warten und endlich einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft hat die Staatsanwaltschaft Köln mittlerweile auf die Strafanzeige gegen die Stadt Köln wegen des Verdachts der Veruntreuung im Zusammenhang mit dem Ankauf des Kalkbergs geantwortet. Wie nach all den Verzögerungen nicht anders zu erwarten war, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. In ihrer Begründung schließt sie sich den Argumenten der Stadt Köln für die elffache (!) Überbezahlung von Teilgrundstück C als Erstattung von Sanierungskosten an. Dem ist entschieden zu widersprechen, denn die Sanierung des Kalkbergs war eine Obliegenheit der GSE und die Stadt hat nicht das Recht, der GSE deren Aufwendungen zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu erstatten. Die Rechtslage ist hier eindeutig!

Kalkberg-Aktion der Bevölkerung am 14.1.2012
Fotos: arbeiterfotografie.com
 
Dass die Staatsanwaltschaft Köln den Kölner Klüngel manchmal nur sehr ungern stört, ist bekannt (und wunderbar veranschaulicht in dem Film "Milliardenmonopoly" von Wellmann und Gritschneder: http://www.youtube.com/watch?v=5_-8zWUarz8). Da die Staatsanwaltschaft zugleich die erste und letzte Instanz ist, die der Bürger in solchen Dingen anrufen kann (da er selber nicht klageberechtigt ist), ist dieses Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht nur grundfalsch, sondern es muss zu einem Aufschrei aller Menschen führen, die den Glauben an unseren Rechtsstaat noch nicht endgültig aufgegeben haben.
 
Zur Erinnerung: Der Name GSE steht für die Anfangsbuchstaben von Heinz Hermann Göttsch, SRheinEstate (eine 100%ige Tochter der Stadtsparkasse) und Engel Vermögensverwaltung. Die Verwicklungen der Stadtsparkasse in dubiose Kölner Grundstücks- und Immobliengeschäfte sind Legion (siehe Messe/Oppenheim-Esch-Fonds etc.), und auch die GSE selber sowie der GSE-Anteilseigner Göttsch waren in der Vergangenheit mehrfach an dubiosen Kölner Grundstücks- und Immobiliengeschäften beteiligt (siehe unten stehende links). Für die GSE stellt der Ankauf des Kalkbergs durch die Stadt Köln einen geschäftlichen "Volltreffer" dar, wäre sie auf dieser nicht bebaubaren und verseuchten Altlast doch sonst bis zum Sankt Nimmerleins-Tag sitzen geblieben. Vor diesem Hintergrund sind nicht nur der völlig überhöhte Kaufpreis, den die Stadt Köln für den Kalkberg gezahlt hat, zu hinterfragen, sondern auch, wie es überhaupt dazu kam, dass der inmitten von Wohngebieten gelegene Kalkberg von Anfang an der von der Stadt Köln favorisierte Standort für die Hubschrauberstation war.

Boris Sieverts ist einer der Initiatoren der Bürgeraktion Kalkberg
 
Im Folgenden finden Sie meine Antwort vom 20.1. 2014 auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 20.12. 2013, in dem der Leitende Oberstaatsanwalt Bungart unsere Strafanzeige vom 7. Mai 2013 zurückgewiesen hatte:
 
Sehr geehrter Herr Bungart, Sie haben mir mit Schreiben vom 20.12.2013 mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Veruntreuung in Sachen Ankauf des Kalkbergs durch die Stadt Köln eingestellt wurde. In ihrer Begründung wiederholen Sie im Wesentlichen die Argumente der Stadt Köln, die diese unter anderem bereits in ihrer Stellungnahme an die Regierungspräsidentin abgegeben hatte und deren Kernaussage lautet, dass die elffache Überbezahlung eines Teiles des Kalkberggeländes durch die Stadt Köln als Erstattung von Sanierungskosten zu betrachten und deshalb rechtlich in Ordnung sei.
 
Diese Begründung ist nicht akzeptabel. Sie schreiben selber, dass die Sanierung des Kalkbergs eine Obliegenheit der GSE darstellte. Die Stadt Köln darf der GSE nicht deren Obliegenheiten erstatten. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Der Rat der Stadt Köln wurde vor seiner Zustimmung zum Ankauf von der Verwaltung falsch über diese Rechtslage informiert. Sofern die Erfüllung der Obliegenheit, also der Sanierung, zu einer Wertsteigerung des fraglichen Teilgrundstücks beigetragen hat, führt diese Wertsteigerung beim Verkauf des Teilgrundstücks automatisch zu einer gewissen Kompensation der Sanierungskosten. In diesem Fall handelte es sich um eine Wertsteigerung des Geländes von einem Negativwert, den es als Altlast hatte, zu dem ermittelten Grundstückswert von 10 Euro pro Quadratmeter für eine altlastenfreie, aber nicht bebaubare und der Wasserrückhaltung dienende Fläche. Darüber hinaus hatte die Eigentümerin keinerlei Anspruch auf Kompensation der Ausgaben für ihre Obliegenheit. Mit der elffachen Überbezahlung über dem ermittelten Wert ist die Stadt weit über den ihr zustehenden Verhandlungsspielraum in diesem Grundstückspoker hinaus gegangen. Der Tatbestand der Veruntreuung ist deshalb erfüllt und ich verlange die Wiederaufnahme der Ermittlungen!
 
Soviel zur Legalität bzw. Illegalität des überteuerten Kaufs.
 
Sie sprechen in ihrer Begründung der Einstellung des Verfahrens auch die Legitimität des Verkaufs zu den genannten Bedingungen an. Diese Legitimität ist ganz und gar nicht gegeben. Lassen Sie mich dazu einige Zusammenhänge erklären, die derjenige, der mit der Materie nicht im Detail und seit langem vertraut ist, womöglich nicht überblicken kann.
 
1. Als die GSE das gesamte CFK-Gelände Ende der 1990er Jahre kaufte, war der Kalkberg als Altlast mit Sanierungsbedarf bekannt. Die zu erwartenden Kosten dieser Sanierung sind, ebenso wie die Kosten für die Bodensanierung des restlichen CFK-Geländes, preismindernd in den Kaufpreis des CFK-Geländes eingeflossen. Eine auch nur teilweise nachträgliche Erstattung der Sanierungskosten bedeutet alleine schon vor diesem Hintergrund eine doppelte Kostenkompensation für die GSE.

Bürger bauen Protestsignal KALKBERG an den Stadtrat auf
 
2. Der Kalkberg war die Hausdeponie der Chemischen Fabrik Kalk. Er erstreckte sich von der Stadtautobahn im Süden bis an den Bischofsacker im Norden und von den Bahngleisen im Westen bis an die Kalk-Mülheimer Straße im Osten. Im Zuge seiner Sanierung ab 1999 wurde die Flanke an der Kalk-Mülheimer Straße abgetragen und das Material auf den verbleibenden Berg aufgehäuft. An der Kalk-Mülheimer Straße entstand so ein Auffangbecken für das Oberflächenwasser des Kalkbergs, dessen Kuppe im Folgenden mit einer wasserführenden Erdschicht bedeckt und dessen Hänge mit Gräben versehen wurden, die das Oberflächenwasser zum Auffangbecken führen. Deponie und Versickerungsfläche sind deshalb untrennbare Bestandteile ein- und derselben Deponieanlage. Diese Anlage stellt wegen ihrer Bodenbelastung einen negativen Bodenwert dar. Durch die im Zuge der Verkaufsverhandlungen von der GSE vorgenommene künstliche Trennung der Anlage in zwei Teilgrundstücke hat es die GSE geschafft, die Kosten für den einen Teil der Anlage (Grundwassermonitoring, unvorhersehbare zukünftige Sanierungsmaßnahmen etc.) auf die Stadt abzuwälzen und den anderen Teil der Anlage zu verkaufen, als ob er ein „normales“ Grundstück sei. Das ist ein besonders dreister Fall von Vergesellschaftung der Kosten bei Privatisierung der Gewinne. Dass diese Gewinne dann auch noch elffach über dem ermittelten Wert liegen, schlägt dem Fass endgültig den Boden aus.
 
3. Selbst wenn die Stadt auch Teilgrundstück C für einen Euro gekauft hätte, ginge die Rechnung zu ihren Nachteilen auf, denn indem die Stadt die Altlast von Teilgrundstück A für einen symbolischen Euro kauft, entlastet sie die GSE von Umweltauflagen wie z.B. dem Grundwassermonitoring, für das die Stadt Köln in der Beschlussvorlage 4300/2011, Seite 10, in den nächsten 20 Jahren Kosten von 50.00 Euro nennt. Hinzu kommen die Kosten für eine Detailuntersuchung des Grundwassers auf Cyanid, für die nochmals Kosten von 77.400 Euro veranschlagt werden (Vorlagen-Nummer 2413/2013). Allein diese Kosten übersteigen den ermittelten Gegenwert des Teilgrundstücks C bei weitem!

Kalkberg Protest der Initiative
NRhZ-Archiv
 
Ich hoffe, ich habe Ihnen verständlich machen können, warum der Verkauf des Grundstücks an die Stadt Köln, so wie er geschehen ist, nicht nur illegal, sondern auch illegitim war und fordere Sie nochmals auf, die Ermittlungen wieder aufzunehmen!
 
In der Anlage finden Sie die genannten Beschlussvorlagen sowie nochmals den Lageplan aus der Beschlussvorlage 1590/2012 zum Ankauf des Kalkbergs. Außerdem habe ich diesem Schreiben ein Foto beigelegt, das den Kalkberg von der Kalk-Mülheimer Straße gesehen zeigt. Bei der Senke im Bildvordergrund handelt es sich um die genannte Teilfläche C.
Mit freundlichem Gruß,
Boris Sieverts

Die BI Kalkberg lädt ein zum Workshop: "Kalkberg für Alle"
am Samstag, 8. Februar von 14 bis 18h im Raum Ganz schön Kalk, Kalk-Mülheimer Str. 61
 
Auch wenn auf dem Kalkberg der Hubschrauberplatz gebaut sein wird, gibt es noch viel Platz auf dem Berg für uns, die Menschen aus Köln. Der Kalkberg muss öffentlich werden! Was bedeutet das für seine Gestaltung? Gemeinsam mit Euch und Ihnen wollen wir uns einen Nachmittag lang Zeit nehmen, die vielen Ideen, die im Laufe von 40 Jahren zu diesem großartigen Ort entwickelt wurden, zu sichten, uns von ihnen inspirieren zu lassen und Neues zu erarbeiten.
 
Im Vorlauf des Workshops findet ab 13h eine Führung rund um den Kalkberg statt. Der Treffpunkt hierfür ist am Verkehrskreisel Kalk-Mülheimer Str./Istanbulstr.
Alle Ideen werden an einem riesigen, aus Ton geformten Kalkbergmodell visualisiert!
Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Spenden sind willkommen. (PK)
 
Boris Sieverts ist Sprecher der Kölner Bürgerinitiative Kalkberg, die gegen die umstrittene Entscheidung des Kölner Stadtrats vom 20. Dezember 2011, auf dem in der Bevölkerung beliebten Aussichtsplatz KALKBERG, einem Deponieberg der ehemaligen Chemischen Fabrik Kalk, demnächst eine über den angrenzenden Stadtteilen Lärm verbreitende Rettungshubschrauberstation einzurichten. Über Proteste gegen diesen Plan hat die NRhZ mehrfach berichtet, siehe u.a. folgende Artikel:
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17385
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17409
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17965


Online-Flyer Nr. 443  vom 29.01.2014

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