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Bundesregierung lobt die Menschenrechte in Russland
Edward Snowden soll bleiben wo er ist
Von Ulrich Gellermann
So nebenbei gab es jüngst einen fundamentalen, aber kaum beachteten Kurswechsel in der deutschen Außenpolitik. Das seit langem geschmähte Russland, von der Bundesregierung gegeißelt wegen mangelnder Menschenrechte, vom Bundespräsidenten abgestraft durch seinen Olympia-Boycott, in den Mainstream-Medien der Diktatur verdächtigt, wird durch einen Satz der stellvertretenden Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, geadelt: "Die Voraussetzung dafür, dass Herr Snowden in Deutschland Asyl bekommen könnte, liegt nicht vor". Und sie kann sich dabei ausschließlich auf den Artikel 16a, 1 des Grundgesetzes berufen: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", heißt es dort. Also wäre eigentlich alles klar mit dem Asyl für den verdienstvollen Whistleblower. Wenn es da nicht eine Einschränkung gäbe, den Absatz 2 im selben Grundgesetz-Artikel.
Online-Flyer Nr. 444 vom 05.02.2014
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Bundesregierung lobt die Menschenrechte in Russland
Edward Snowden soll bleiben wo er ist
Von Ulrich Gellermann
So nebenbei gab es jüngst einen fundamentalen, aber kaum beachteten Kurswechsel in der deutschen Außenpolitik. Das seit langem geschmähte Russland, von der Bundesregierung gegeißelt wegen mangelnder Menschenrechte, vom Bundespräsidenten abgestraft durch seinen Olympia-Boycott, in den Mainstream-Medien der Diktatur verdächtigt, wird durch einen Satz der stellvertretenden Sprecherin der Bundesregierung, Christiane Wirtz, geadelt: "Die Voraussetzung dafür, dass Herr Snowden in Deutschland Asyl bekommen könnte, liegt nicht vor". Und sie kann sich dabei ausschließlich auf den Artikel 16a, 1 des Grundgesetzes berufen: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", heißt es dort. Also wäre eigentlich alles klar mit dem Asyl für den verdienstvollen Whistleblower. Wenn es da nicht eine Einschränkung gäbe, den Absatz 2 im selben Grundgesetz-Artikel.
Edward Snowden
NRhZ-Archiv
Im Absatz 2 wird eine einzige Ausnahme vom Asylrecht wie folgt beschrieben: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." Da isser, der Persilschein für Putin: Der steht nun neuerdings einem Land vor, in dem "Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt" sind. Also kann man, leider, leider, kein Asyl für Snowden gewähren. Zeitgleich erwägt der Generalbundesanwalt Ermittlungen wegen des ausgespähten Handys der Kanzlerin. Nicht wegen der Millionen anderer Deutscher, deren persönliche Daten in Obamas dunklem Keller lagern. Doch immerhin, es werden Ermittlungen gegen die NSA erwogen. Wenn der Generalbundesanwalt es ernst meint, muss er mit Snowden reden. Auf dem Boden der Bundesrepublik. Man darf gespannt sein, wie der Antrag Snowdens auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgenommen wird.
Ganz so groß ist die Spannung dann doch nicht, denn das Migrationsamt untersteht dem Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Und der hat jüngst die Obama-Narkose-Rede zur NSA als "gute und wichtige Rede" bezeichnet und davor gewarnt, sich zu sehr auf die NSA zu konzentrieren. Bei Thomas de Maizière lässt die Konzentration immer nach, wenn es um Demokratie geht. Und während die CDU mauert, kann man sich an Äußerungen von SPD-Politikern zum Snowden-Komplex nur aus der Vorwahlzeit erinnern. Die braven Oppermänner, noch im Sommer gern in der Rolle der brutalen NSA-Aufklärer, sind verstummt. Auch vom Präsidenten der Freiheit, Joachim Gauck, ist kein Wort zu hören. Vielleicht fährt er, um dem Grundgesetz genüge zu tun, nun doch nach Sotschi.
Doch während das amtliche Deutschland mit der Besserung des russischen Images beschäftigt war, hätte das erste deutsche TV-Programm, beinahe, fast, ungefähr, die Ehre der deutschen Medien gerettet: Es gab ein Snowden-Interview. Das "Beinah" lag an der Sendezeit nach 23.00 h, traditionell sackt um diese Zeit die Quote in den Keller. Das "Fast" lag dann auch noch darin, dass die englische Originalfassung im Internet dem "Geoblocking" unterliegt: Ausländer können sie nicht abrufen. Vorgeblich aus rechtlichen Gründen. Man ist behutsam, wenn es um die USA geht. Aber vielleicht ist ja das nächste Interview eins mit Wladimir Putin. Der könnte dann Fragen zum Asylrecht beantworten. (PK)
Diese Glosse haben wir mit Dank aus der http://www.rationalgalerie.de/home/goetzendaemmerung.html von Ulrich Gellermann übernommen.
Diese Glosse haben wir mit Dank aus der http://www.rationalgalerie.de/home/goetzendaemmerung.html von Ulrich Gellermann übernommen.
Online-Flyer Nr. 444 vom 05.02.2014
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