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Aktueller Online-Flyer vom 21. Dezember 2024  

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Lokales
Eine erschreckende Geschichte! Abgesang auf Transparenz und Demokratie?
Die VHS-Saga von Mülheim an der Ruhr
Von Lothar Reinhard

Laut einem WAZ-Artikel vom 20. Oktober hat der ImmoService der Stadt Mülheim einen überraschenden Antrag auf Abrissgenehmigung für die Volkshochschule gestellt. Die Mülheimer VHS läuft aber noch auf vollen Touren und gut. Auch nach Monaten seit Beginn der Diskussion um eine Vermarktung des VHS-Standorts ist noch kein Ersatz auch nur in entfernter Sicht.

Soll abgerissen werden - Mülheims Volkshochschule
NRhZ-Archiv
 
Eine Entscheidung darüber, ob das VHS-Gelände überhaupt den Zuschlag für die Sparkassen-Akademie bekommt, ist nicht vor Ende des Jahres zu erwarten. Warum also wurde der Abbruch-Antrag bereits Anfang Oktober gestellt und mit welcher Begründung? Dazu hatte die Fraktion der Mülheimer BürgerInitiativen (MBI) im zuständigen Finanzausschuss am 27.10. Auskünfte beantragt. Da ein Abrissantrag für die VHS auch in keinem Gremium besprochen oder gar beschlossen worden war, sollte der ImmoService zu einigen MBI-Fragen detailliert Stellung beziehen: Die Fragen und die Stellungnahmen der Verwaltung sind weiter unten nachzulesen..
 
Es erschreckt, wenn man die ausweichenden, demokratie- und bürgerfeindlichen Antworten liest. Einzige wirkliche Begründung für den Abrissantrag ist das angeblich von den Investoren (MWB und Imoba) gewünschte „deutliche Signal“. Und zur Beteiligung der demokratischen Gremien wird lapidar auf den Dringlichkeitsbeschluss verwiesen, mit dem alles abgedeckt wäre. Mehr zu dieser nicht gerade demokratischen Methode, gedacht nur für Katastrophen- und Notfälle, können Sie weiter weiter unten lesen.
 

Protestplakat der MBI zum geplanten Abriss der VHS
NRhZ-Archiv
Es ist den Dozenten und Nutzern der VHS gegenüber eine Riesensauerei, was da geschieht. Da soll ihnen praktisch unterm Hintern weg ihr Arbeitsplatz bzw. ihre Weiterbildungs-stätte weggenommen werden, ohne auch nur andeuten zu können, wann und wo und wie es weiter- gehen soll. Und das auch noch bei einer großenteils vom Land finanzierten Pflichtaufgabe - unglaublich. Selbst wenn es keine Alternative zur VHS- Bewerbung für die Spk-Akademie gäbe – wozu aber bei der viel sinnvolleren Kaufhofbewerbung das genaue Gegenteil existiert – kann und darf man mit einer bestens funktionierenden Institution und den Menschen dort so nicht umgehen.
 
Dazu passt die öffentliche Diffamierung der MBI, weil sie diese rücksichtslose Geschichte kritisierten und mit einem Bürgerbegehren drohten. Man glaubt es kaum. SPD-Wiechering forderte in der Neuen Ruhr/Neuen Rheinzeitung (NRZ) sogar, dem MBI-Sprecher Lothar Reinhard „die Rote Karte zu zeigen“, was immer Böses er damit auch im Sinn hatte bzw. noch hat.
 
Wir leben doch nicht in China, wo auf Befehl der Partei bzw. der Bürokratie ganze Straßenzüge einfach plattgewalzt werden, wenn die Planziele es wollen, egal was mit den Menschen darin passiert! Und wer das kritisiert, wird dort gleich ein- und weggesperrt.
 

OB Dagmar Mühlenfeld (SPD)
NRhZ-Archiv
Auch das Negieren der Notwendigkeit weiterer Befassung demokratischer Gremien erschreckt sehr, mal abgesehen davon, dass die Bevölkerung bisher überhaupt nicht befragt wurde. Der Dringlichkeitsbeschluss vom Juli, unterschrieben lediglich von der OB Dagmar Mühlen- feld und einem Ratsmitglied, konnte ohnehin nur nach- träglich im Stadtrat Ende September abgenickt werden, und zwar nur nichtöffentlich, um der bereits vollzogenen Bewerbung eine demokratische Schein-Legitimation zu geben.
 
Damit alles weitere zu rechtfertigen, lässt den Stadtrat und seine Ausschüsse zur Farce verkommen. Dass die VHS-Zukunft vor den Wahlen Ende Mai kein Thema war, um kurz danach als Bewerbung für die Akademie aus dem Hut gezaubert zu werden, stößt zudem sehr unangenehm auf. Was also bedeuten Wahlen, wenn wichtige Themen wie VHS oder Verkehrsführung oder, oder … rausgehalten werden? Der Wähler als Souverän wird anscheinend als Depp angesehen, den man nur richtig übertölpeln muss, denn er muss später für alles bezahlen. Und dass eine VHS-Verlagerung auch finanziell wahrscheinlich viel teurer sein wird als die Sanierung, ist nicht gerade unwahrscheinlich.
 
Ganz wie in autokratischen Systemen scheint zu gelten: „Der Zweck heiligt alle Mittel.“ Der Zweck, hier die Spk-Akademie in „das Beste, was wir haben“ (O-Ton OB Mühlenfeld) wird von oben definiert und ist nicht diskutabel, weil nur per Definition gut. Wer dann wie Dezernent Vermeulen den derartig „guten“ Zweck in Frage stellt, wird scharf angegangen und wie in der letzten Ratssitzung regelrecht niedergemacht. Und wer wie die MBI auch noch die Mittel hinterfragt und gar bekämpft, wird symbolisch an die Wand genagelt oder wie im Mittelalter zum Beschimpfen usw. öffentlich an den Pranger gestellt.
 

Autor und MBI-Sprecher Lothar Reinhard
NRhZ-Archiv
Real wird so aber nur Chaos erzeugt, von der zunehmenden Politikverdrossenheit mal ganz abgesehen. Unabhängig von der VHS-Geschichte war auch u.a. zu dem Baustellen-Irrsinn rund um das Forum das Ergebnis derartiger Intransparenz und Undemokratie ein großes Chaos erzeugt, weil auch dabei „die Stadt“ zwar ohne Rücksicht auf Verluste mit dem Kopf durch die Wand wollte, im Endeffekt aber nur ein großes Durcheinander erzeugte. Diese Methode hat schon bei dem Projekt "Ruhrbania" bereits kaum noch reparable Probleme erzeugt wie die vermurkste Verkehrsführung oder den Niedergang der Innenstadt. Die häufige Überdehnung von Vorschriften und Gesetzesbestimmungen, um das angeblich so wichtige Ziel irgendwie trotz Daueranfällen von Schwindsüchtigkeit doch noch zu erreichen, hat der Stadt wahrscheinlich sogar am meisten geschadet - unabhängig davon, ob das jeweilige Einzelergebnis kontraproduktiv war wie die Überbauung der Ruhrstraße, der Umbau des Brückenkopfs Nordbrücke, die unpässlichen Klotzbauten auf den Baufeldern 1 und 2, die versteckte sauteure Rotunde, das teure, wenig nutzbringende Hafenbeck`schen oder, und … Wie der aktuelle Umgang mit der VHS zeigt, hat sich diese bedenkliche Methode anscheinend zum „Normalfall“ entwickelt.
 
Die Begründung zu der MBI-Anfrage an die Immobilienverwaltung finden Sie im Folgenden, wobei festzuhalten ist, dass die aufgezählten Argumente oder Widersprüche die Verwaltung anscheinend nicht interessieren, so dass sie sich dazu vollkommen ausschwieg.
 
Begründung der MBI-Anfrage:
 
Da sich zuletzt an der VHS keine akute Gefährdungssituation o.ä. neu ergeben hat, ist der überraschende Abrissantrag ohne jegliche Beteiligung politischer Gremien mehr als erklärungsbedürftig. Es geht schließlich nicht um eine ungenutzte vergammelte Garage, sondern um eine zentrale Pflichtaufgabe der Kommune und im Fall der VHS selbst für den Fall des Zuschlags für die Spk-Akademie darum, dass erst ein Ersatz gefunden werden müsste, bevor die VHS ohne akute Gefährdungssituation abgerissen werden könnte. Bisher ist kein Ersatz auch nur ansatzweise in Sicht. Unabhängig davon kann und darf das alles nicht ohne politische Beschlüsse vonstatten gehen.
 
In der Vorlage V 14/0786 zu TOP 6.1 steht die VHS unter lfd. Nr. IVP sowohl als Nr. 4.3 „Erneuerung von Aufzugsanlagen“, als auch unter Nr. 14 „Brandschutzmaßnahmen“. Als Bauende der Erneuerung der Aufzugsanlage wird Aug. 14 angegeben mit der Erläuterung: „Die neue Aufzugsanlage ist abgenommen und im Betrieb“. Für Brandschutzmaßnahmen werden 2.313.000 € als Gesamtkosten angegeben, von denen 10.383 € bis Ende 2013 ausgegeben wurden, während weitere 2.096.618 € im Haushalt 2014 unter der Finanzstelle PN 01263 bereitgestellt sind. Davon wurden laut Vorlage bis 1.10.14 aber 0 € ausgegeben und unter "Erläuterungen" steht: „Das Brandschutzkonzept liegt vor. Derzeit erfolgt die verwaltungsinterne Prüfung und Abstimmung“
 
Offensichtlich ist die Vorlage V 14/0786 vom 17.10.14 aber bereits überholt durch den Abrissantrag, der womöglich von davor stammt.
Aus den Vorlagen ergibt sich unabhängig von dem Abrissantrag noch die Frage, wie viel denn das nun "vorliegende Brandschutzkonzept“ gekostet hat, von wann es stammt und warum es nicht aus den über 2 Mio. € für Brandschutzmaßnahmen VHS bereitgestellten Geldern bezahlt wurde.
 

Mülheims Stadtkämmerer Uwe Bonan
– verantwortlich für Finanzen und die
folgenden Antworten
NRhZ-Archiv
Stellungnahme der Verwaltung:
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der MBI wie folgt Stellung:
Frage 1
Wann genau wurde der Antrag an welche städtische Stelle/n gestellt?
Der Antrag wurde an die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr am 08.10.2014 gestellt.
Frage 2
Wer bzw. welche städtische/n Stelle/n hat/haben entschieden, den Abbruchantrag zum jetzigen Zeitpunkt zu stellen?
Die Investoren erwarteten für den weiteren Fortgang im Bewerbungsverfahren ein deutliches Signal der Stadt zum Thema „Denkmalschutz“. In Abstimmung mit dem Referat I, der M & B, der unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Umweltamt wurde sodann vorsorglich und auch, um für den Fall eines Zuschlags für die Sparkassenakademie am Standort Bergstraße keine Zeit zu verlieren, ein Antrag auf Abbruchgenehmigung gestellt.
Frage 3
Mit welcher Begründung wurde der Antrag gestellt? Bitte alle Einzelpunkte vortragen.
s. o.
Frage 4
Bis wann erwartet der ImmobilienService eine Bescheidung des Antrages und durch wen? Für wann wurde der Abbruch ins Auge gefasst?
Der Bescheid ist durch die untere Bauaufsichtsbehörde mit Beteiligung des Umweltamtes und der Unteren Denkmalbehörde zu erstellen. Der Bescheid erfolgt, sobald alle Stellungnahmen der beteiligten Ämter vorliegen. Der Abriss erfolgt im Falle des Zuschlags für die Sparkassenakademie.
Frage 5
Welche politischen Gremien sollen mit dem Abrissantrag befasst werden und welche bei der erteilten Abbruchgenehmigung?
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 (Drucksache V 14/0551-01 – Standortbewerbung für die Sparkassenakademie NRW, Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung) zur „Akademie am Schloss“ wie folgt beschlossen: „Ca. 7.205 m² großes Grundstück an der Bergstraße bestehend aus Teilflächen des Grundstückes Gemarkung Broich, Flur 3, Flurstück 532. Der Kaufpreis beträgt 270 € je m² mithin ca. 1.945.350 €. Er wird fällig mit Erteilung der Baugenehmigung. Das z. Z. noch aufstehende Gebäude Bergstraße 1-3 wird auf Kosten der Stadt niedergelegt…“ Somit sind durch Ratsbeschluss alle weiteren erforderlichen Aktivitäten im Hinblick auf den Abbruch laufendes Geschäft der Verwaltung.
Frage 6
In der Bewerbung mit dem VHS-Gelände für die Sparkassenakademie sind 900.000 Euro für Abrisskosten der VHS angegeben, wie auch der WAZ zu entnehmen war. Inwieweit wurde diese erste Schätzung im Zusammenhang etwa mit dem Abbruchantrag möglicherweise realistischer kalkuliert? Wenn ja, wie sehen die neueren Berechnungen für einen bekanntermaßen nicht unkomplizierten Abriss der VHS in Hanglage an der Bergstraße aus?
Die in der Fragestellung genannten 900.000 Euro sind Gegenstand der Vorlage V 14/0551-01 und wurden auf Grundlage von Kennzahlen ermittelt. Enthalten ist ein Sicherheitsaufschlag für unter Umständen noch nicht bekannte Schadstoffe sowie die Erschwerung der Abbruchmaßnahme in der Hanglage.
I.V.
Uwe Bonan
 
Lothar Reinhard ist MBI-Fraktionssprecher im Mülheimer Stadtrat
 


Online-Flyer Nr. 483  vom 05.11.2014

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