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Aktueller Online-Flyer vom 19. April 2024  

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Inland
Aufruf zur Kampagne gegen EU-Unterstützung eines Energie-Konzerns
Kein Geld für Atomstrom – Stoppt Brüssel!
Von Peter Kleinert, Lothar Reinhard und EWS

In Brüssel wurde der Weg für das Undenkbare frei gemacht: Die EU-Kommission hat Großbritannien die Erlaubnis erteilt, den französischen Energiekonzern Electricité de France (EdF), der im englischen Hinkley Point eins der größten Atomkraftwerke der Welt bauen will, beim Neubau von zwei Atommeilern massiv finanziell zu unterstützen. Dagegen kann jetzt jeder von uns Beschwerde einlegen! Seit Fukushima sind die Sicherheitsanforderungen hoch, Atomkraft ist teuer geworden. Doch die britische Regierung wälzt die Kosten auf die Gesellschaft ab und fördert die Risikotechnologie Atomkraft großzügig.

35 Jahre lang soll EdF für jede Kilowattstunde Strom aus Großbritanniens AKW-NeubauHinkley Point C garantiert 11 Cent bezahlt bekommen. Und die Vergütung steigt mit der Inflation. Zum Vergleich: In Deutschland bekommen Eigentümer großer Photovoltaikanlagen derzeit rund 8,9 Cent je Kilowattstunde - garantiert für 20 Jahre und ohne Inflationsausgleich. Die vorhergehende EU-Kommission hat in ihrer vorletzten Sitzung diese Atombeihilfen der britischen Regierung genehmigt - obwohl sie gegen EU-Wettbewerbsrecht verstößt. Diese Entscheidung könnte auch andere AKW-Neubauten ermöglichen.
Doch jeder von uns kann gegen diesen Skandal aktiv werden. Wichtig: Unsere Unterstützung wird jetzt gebraucht. Denn derzeit wird der Kino-Dokumentarfilm "CHANGE" produziert, der Nachfolger der "4. Revolution", die in 28 Sprachen übersetzt und weltweit von über 10 Millionen Menschen gesehen wurde. Das Regieteam um Carl-A. Fechner überlegt intensiv, die Übergabe der anstehenden Proteste filmisch zu begleiten und diese Aktion in den Film mit aufzunehmen – wenn sie stark genug ist!

Zudem senden Sie mit Ihrer Unterschrift eine wichtige Botschaft Richtung Großbritannien. Denn noch sind nicht alle Verträge unterzeichnet – und die Unterhauswahl im Mai könnte eine neue Regierung bringen. Lassen Sie uns also jetzt die Chance ergreifen, ein Zeichen gegen diese Verträge zu setzen
Diese skandalöse EU-Kommissions-Entscheidung würde auch dem Bau neuer Atomkraftwerke in Europa Tür und Tor öffnen. Die österreichische Regierung will beim Europäischen Gerichtshof dagegen klagen, die deutschen Elektrizitätswerke Schönau (EWS) haben direkt bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Doch nur wenn der Druck der Bürgerinnen und Bürger höher wird als der Einfluss der Atomlobby, können wir die neu ernannte EU-Kommission dazu bewegen, die Fehlentscheidung zurückzunehmen. Der Beschwerdeweg steht jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger offen und ist ohne Kostenfolgen. Schließen Sie sich unserer Beschwerde an – oder formulieren Sie eine eigene Beschwerde – und fordern Sie mit uns: "Kein Geld für Atom – Stoppt Brüssel!"
 
Das Atomkraftwerk Hinkley Point befindet sich im britischen Somerset, an der Südwestküste Englands. Dort sind bereits heute zwei Reaktorblöcke mit insgesamt ca. 840 Megawatt (MW) Leistung in Betrieb. Der Betreiber plant unter dem Namen Hinkley Point C zwei weitere Reaktorblöcke nach den bereits vorhandenen Blöcken A und B. Die beiden Druckwasserreaktoren sollen gemeinsam eine Leistung von 3.260 MW erbringen. Hinter den Neubauplänen steht ein Betreiber-Konsortium unter der Führung des französischen Staatskonzerns Électricité de France (EdF), dem außerdem die französische Firma Areva sowie die chinesischen Unternehmen China National Nuclear Corporation und der Guangdong Nuclear Power Corporation Holding angehören. Im März 2013 hat die britische Regierung die Baugenehmigung für die beiden neuen Reaktoren erteilt.
 
Beispiellose Atom-Subventionen
 
Da der AKW-Neubau in Hinkley Point ein wichtiges energiepolitisches Ziel der Regierung unter Premier David Cameron ist, war diese bereit, die EdF bei dem Projekt zu unterstützen. Bereits im Oktober 2013 unterzeichneten die EdF und die britische Regierung - von den Atomkraftgegnern in Deutschland kaum bemerkt - einen Vertrag, in dem dem Betreiber-Konsortium von Hinkley Point C eine Reihe staatlicher Fördermaßnahmen für den Bau der Reaktoren zugesichert werden:
 
Die für den Bau der Reaktoren notwendigen Kredite in Höhe von rund 21,6 Mrd. Euro werden vollständig durch staatliche Bürgschaften abgesichert. Insgesamt werden die Baukosten des Projekts auf ca. 31,2 Mrd. Euro geschätzt. Darüber hinaus wird es eine garantierte Vergütung für den Strom aus Hinkley Point C geben. Mit dieser Preisförderungsmaßnahme sichert die britische Regierung der EdF über 35 Jahre die Abnahme des Atomstroms zu einem Preis von umgerechnet 11 Cent pro Kilowattstunde (kWh) zu. Dieser Preis ist nicht fix, sondern wird während der 35-jährigen Laufzeit an die Inflation angepasst, sodass die Vergütung für die EdF über den Förderzeitraum deutlich zunehmen wird. Nach Berechnungen der Financial Times ergibt sich so bereits bei einer relativ moderaten Inflationszunahme von 2 Prozent im letzten Förderjahr eine Vergütung von sagenhaften 35 Cent pro Kilowattstunde für die EdF. Das entspricht etwa dem 10-fachen des derzeitigen Strompreises an der Leipziger Börse.
 
Zum Vergleich: Eine große Photovoltaik-Anlage in der Bundesrepublik bekommt heute über das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Vergütung von etwa 8,9 Cent/kWh, die jedoch nur über 20 Jahre und ohne Inflationsausgleich gezahlt wird. Sollte das Atomkraftwerk Hinkley Point C aufgrund von Marktumständen gedrosselt oder gar abgeschaltet werden müssen, soll EdF für den entgangenen Ertragsausfall durch Großbritannien finanziell entschädigt werden. Träte dieser Fall ein, müssten die britischen Steuerzahler einspringen und die Entlohnung der EdF sicherstellen.
 
Außerdem soll die Regierung Cameron der EdF angeblich sogar einen Schutz des Projektes vor bestimmten gesetzlichen oder regulativen Änderungen zugesagt haben. Öffentlich sind hierzu jedoch derzeit keine Einzelheiten bekannt. Detaillierte Regelungen über eine mögliche Kostenbeteiligung der EdF an der Entsorgung des entstehenden Atommülls wurden hingegen nicht getroffen. Hierzu gibt es keine Absprachen in dem Vertrag.
 
Diese Fördermaßnahmen sind eine zentrale Voraussetzung für die Machbarkeit des Atom-Projekts: Unter den üblichen Marktbedingungen wäre der Neubau der Reaktoren völlig unrentabel. Der Betreiber EdF machte daher in den Verhandlungen mit der britischen Regierung den Bau des AKWs abhängig von der Realisierung der staatlichen Fördermaßnahmen.

Kehrtwende in Brüssel
 
Eine solche Begünstigung eines einzelnen Projektes musste allerdings von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Grundsätzlich verbietet das europäische Wettbewerbsrecht solche staatlichen Beihilfemaßnahmen; nur in Ausnahmefällen, etwa wenn die Maßnahmen ein gemeinsames Interesse der EU darstellen, sind sie zulässig. Der zuständige EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia war zunächst nicht der Meinung, dass Hinkley Point C eine solche Ausnahme sein könnte. Noch im März 2014 kam die EU-Kommission in einer Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Förderung für das AKW „den Wettbewerb erheblich (...) verfälschen und den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten erheblich (…) beeinträchtigen" könnten. Auch der deutsche Energiekommissar Günther Oettinger war zunächst skeptisch und nannte die Pläne „sowjetisch“. Doch nach monatelangen Verhandlungen änderte die Kommission überraschend ihre Meinung. Anfang Oktober entschied die EU-Kommission, dass die britischen Pläne mit dem EU-Beihilferecht vereinbar seien und genehmigte damit die Förderung dieses AKW-Neubaus. Die Entscheidung fiel dabei denkbar knapp aus: Während die Kommission sonst meist einstimmig entscheidet, wurde die Entscheidung über Hinkley Point mit nur 16 von 28 Stimmen gebilligt – nötig waren mindestens 15. Höchst pikant war zudem, dass dies eine der letzten Amtshandlungen der scheidenden EU-Kommission war. Nur wenige Wochen nach der Hinkley Point-Entscheidung wurde die neue Kommission und mit ihr eine neue Wettbewerbskommissarin eingesetzt: Almunias Nachfolgerin, die Dänin Margrethe Vestager, gilt als wesentlich atomkritischer als ihr Vorgänger. Unter ihr wären die Chancen auf eine Ausnahmegenehmigung für Hinkley Point wohl deutlich geringer gewesen.
 
Der Grund für die plötzliche Kehrtwende der Kommission lässt sich nur schwer erahnen. Vorausgegangen waren ihr zwar geringfügige Nachbesserungen der britischen Regierung an den Förderzusagen. Doch diese sind äußerst überschaubar und taugen kaum als Grund für die 180°-Wende der Kommission: So soll EdF für die Bürgschaften nun eine etwas höhere Gebühr zahlen und einen größeren Teil möglicher unerwarteter Gewinne an Großbritannien abgeben. Das Grundprinzip der Atomsubventionen bleibt damit unverändert. Laut einem Bericht des Handelsblattes sollen Angela Merkel und Sigmar Gabriel im Gegenzug für ihr „Ja“ zu den britischen Plänen von der EU-Kommission grünes Licht für die umstrittene Befreiung der deutschen Industrie von der EEG-Umlage bekommen haben.
 
Bundesregierung schweigt, Österreich klagt
 
Die Reaktionen der EU-Mitgliedstaaten waren verhalten. Die österreichische Regierung kündigte umgehend an, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Entscheidung klagen zu wollen. Der sozialdemokratische österreichische Bundeskanzler Werner Faymann sagte, sein Land wolle die Entscheidung auf keinen Fall akzeptieren.
 
Die deutsche Bundesregierung hingegen bleibt untätig. Kurz nach der Kommissions-Entscheidung kündigte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums noch an, man werde sich die Entscheidung „sehr genau ansehen“. Dem folgten jedoch keine weiteren Schritte. Ein Antrag der Grünen im Bundestag, die Bundesrepublik möge sich der Klage Österreichs anschliessen oder selbst klagen, wurde mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition abgeschmettert.
 
Kosten-Kettenreaktion in Hinkley Point
 
Während im Vordergrund die politischen Debatten um Hinkley Point C geführt werden, stiegen von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet die Kosten für den AKW-Neubau bereits vor dessen Baubeginn dramatisch an. Sprach die britische Regierung zunächst von Gesamtkosten in Höhe von 18 Mrd. Euro, musste sie diese Summe mittlerweile schon auf rund 31 Mrd. Euro korrigieren – und damit beinahe eine Verdopplung der Kosten eingestehen. Das Betreiber-Konsortium sucht derweil bereits weitere solvente Geldgeber und ist angeblich in Gesprächen mit arabischen Investoren. Damit droht Hinkley Point C ein ähnliches finanzielles Debakel wie bereits den Reaktor-Neubauprojekten im finnischen Olkiluoto und im französischen Flamanville.
 
Dammbruch für neue AKWs in Europa
 
Genau solchen desaströsen Nuklearbaustellen jedoch könnte die EU-Kommission nun erneuten Aufwind verschaffen. Denn mit ihrer Entscheidung zu Hinkley Point C schafft die Kommission einen beispiellosen Präzedenzfall, der geeignet ist, dem Neubau von AKWs in Europa Tür und Tor zu öffnen. Nach dem Vorbild Hinkley Point könnten nun weitere Neubauprojekte in ganz Europa vorangetrieben werden. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger, die nicht nur die exorbitanten Kosten, sondern auch die unkalkulierbaren Risiken der Atomtechnologie tragen müssen.
 
EWS reicht Beschwerde ein
 
Für die EWS Schönau ist die skandalöse Entscheidung der EU-Kommission nicht hinnehmbar. Daher haben die EWS nun Beschwerde bei der neuen Kommission eingereicht und diese aufgefordert, die Entscheidung ihrer Vorgänger rückgängig zu machen und den Beschluss zu Hinkley Point aufzuheben (hier können Sie die Beschwerdeschrift der EWS herunterladen). Das Recht, eine solche Beschwerde einzureichen, hat jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger. Damit können wir die Klage der österreichischen Regierung flankieren und die Entscheidungsträger in Brüssel unter Druck setzen: Wenn sich möglichst viele Menschen der Beschwerde der EWS anschließen und öffentlich die Entscheidung der Kommission angreifen, können wir die skandalöse Atomförderung ins Wanken bringen. Gerade die geänderte politische Situation durch die neu zusammengesetzte Kommission gibt uns dabei eine echte Chance auf Erfolg. Machen Sie jetzt mit!
 
Übrigens: Eine Klage vor dem EuGH ist allein Mitgliedsstaaten der EU vorbehalten. Daher können weder die EWS als Energieversorger noch Bürgerinnen und Bürger klagen oder sich der Klage Österreichs anschließen.
 
Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger kann Beschwerde einlegen
 
Eine Beschwerde direkt bei der EU-Kommission steht dagegen jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger offen. Die Beschwerde ist nicht mit Kosten verbunden, bedarf keines Rechtbeistands und wird an die Generalsekretärin der EU-Kommission gerichtet. Der DNR hat eine ausführliche Übersicht zur EU-Kommissions-Beschwerde bereitgestellt. Der einfachste Weg für die BürgerInnen ist, sich schnell und unkompliziert der Beschwerde auf der EWS-Kampagnenseite anzuschließen oder den im Formular vorgegebenen Text anzupassen. Beides finden Sie zum Lesen und Unterzeichnen unter https://www.ews-schoenau.de/kampagne mit einem interessanten Video "Kein Geld für Atom – Stoppt Brüssel!". (PK)
 


Online-Flyer Nr. 497  vom 11.02.2015

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