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Lokales
Internationales Meeting zum Weltwassertag
Wasserrat stellt Berliner Wassercharta vor
Von Ulrike von Wiesenau
Die 11. Arbeitssitzung des Berliner Wasserrates am 29. Januar 2015 und die 12. Arbeitssitzung am 26. Februar 2015 standen im Zeichen der Endredaktion der Berliner Wassercharta. Im Dezember letzten Jahres war von Seiten des Berliner Wasserrates ein Anschreiben an die Wasserkunden, Initiativen, Verbände und Organisationen der Hauptstadt ergangen, mit der Bitte, zu der in den letzten Monaten entstandenen Fassung einer Berliner Wassercharta letzte Kommentare, Änderungen und Verbesserungswünsche einzureichen.
Online-Flyer Nr. 505 vom 08.04.2015
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Lokales
Internationales Meeting zum Weltwassertag
Wasserrat stellt Berliner Wassercharta vor
Von Ulrike von Wiesenau
Die 11. Arbeitssitzung des Berliner Wasserrates am 29. Januar 2015 und die 12. Arbeitssitzung am 26. Februar 2015 standen im Zeichen der Endredaktion der Berliner Wassercharta. Im Dezember letzten Jahres war von Seiten des Berliner Wasserrates ein Anschreiben an die Wasserkunden, Initiativen, Verbände und Organisationen der Hauptstadt ergangen, mit der Bitte, zu der in den letzten Monaten entstandenen Fassung einer Berliner Wassercharta letzte Kommentare, Änderungen und Verbesserungswünsche einzureichen.
Weltwassertag 2015: Eine Wassercharta für Berlin
Quelle: Berliner Wasserrat
Nach Konsultationen mit Wasser-Aktivisten, Verbänden und Organisationen aus Berlin und dem Bundesgebiet hatte der Berliner Wassertisch seine „Berliner Wassercharta“ weiterentwickelt. Besonders die Bereiche der ökonomischen, sozialen und ökologischen Entwicklung erfuhren eine Präzisierung und Vertiefung.
Letzte zentrale Stellungnahmen erreichten den Berliner Wasserrat zu ökologischen Aspekten vom Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser der Grünen Liga, Michael Bender, und von Dr. Hartwig Berger vom Ökowerk. Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz für öffentliche
Wasserwirtschaft (AöW), erklärte sich bereit, die Konzeptionen der Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft in einem Referat zu erläutern. Verbunden damit war eine Einladung an den Berliner Wasserrat, die Charta bei einer öffentlichen Veranstaltung der AöW am 26.3. 2015 vorzustellen.
Die Berliner Wassercharta dient dem Sozialstaatsprinzip, sie geht vom Verfassungsrecht auf öffentliche Daseinsvorsorge, finanziert aus dem öffentlichen Haushalt und unter staatlicher Verantwortung, aus. Sie soll als Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und Wegweiser für die Berliner Wasserbetriebe dienen. Als wesentlicher Grundsatz wurde festgehalten: „Die Berliner Wasserbetriebe werden nicht gewinnorientiert geführt. Sie erheben Gebühren, mit denen die Kosten der Einrichtungen gedeckt sowie Rücklagen für Investitionen in eine nachhaltige wirtschaftliche und technische Entwicklung gebildet werden können."
Der Berliner Wasserrat hat unterdessen eine Redaktionsgruppe mit der Fertigstellung der Berliner Wassercharta beauftragt. Die Arbeit an der Charta, darüber bestand Konsens, kann nicht noch einmal von vorn begonnen werden, die inhaltlichen Ergebnisse der vielfältigen Vorträge und Diskussionen sind umfassend ausgewertet worden, zu den letzten eingereichten Änderungsvorschlägen müssen nach eingehenden Beratungen sinnvolle Kompromisse erarbeitet werden. Es kann sich nun nur noch um eine Abschluss-Redaktion handeln.
Auch der Turnus des Berliner Wasserrates soll nach über einem Jahr intensiver Arbeit verändert werden. Die Frage ist verbunden mit den weiteren Zielvorstellungen des vor gut einem Jahr geschaffenen Diskussionsforums. Durch zahlreiche Vorträge mit renommierten Fachreferenten konnten umfassende Aspekte der Berliner Wasserversorgung beschrieben und vertieft werden. Ein mindestens gleichrangiges Interesse besteht für die Teilnehmer aber nun darin, nicht nur ein Experten-Forum zu betreiben, sondern wieder in die breitere Öffentlichkeit hinein zu wirken.
Die 12. Arbeitssitzung galt den durch die eingeladenen Fach-Referenten persönlich vorgetragenen Schluss-Bemerkungen zur Berliner Wassercharta. Christa Hecht von der AöW stellte die grundsätzliche Frage, was die Wassercharta bewirken soll und was sie enthält, da viele Inhalte, die in der Wassercharta stehen und einen weitgehenden Schutz der Gewässer vorsehen, schon in Gesetzen wie z.B. in der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL), im Wasserhaushaltsgesetz und im Berliner Wassergesetz geregelt sind und nur nicht angewandt und umgesetzt werden. So hat das Land Berlin, wie viele andere Körperschaften auch, bei der EU um Aufschub der Umsetzung der WRRL gebeten. Die Referentin stellt die Frage in den Raum, ob eine kürzere Charta mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahlen 2016 besser geeignet wäre, um politischen Druck aufzubauen. Die Wassercharta könnte, wenn die Organisationen und Verbände der Stadt mit ihr an die Politik herantreten, diesbezüglich prozessbeschleunigend wirken.
Hartwig Berger vom Berliner Ökowerk hat die Charta bereits unterschrieben, seine Anmerkungen zu den dargelegten ökologischen Aspekten liegen schriftlich vor. Seiner Meinung nach ist die Charta in dieser Ausführlichkeit durchaus sinnvoll und sollte jetzt nur noch in Details ergänzt werden. Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der Grünen Liga unterstützt die Wassercharta und schlägt vor, noch die Punkte Wasserstruktur und Wasserbelastung mit hineineinzunehmen. Er wies darauf hin, dass die WRRL für Berlin öffentlich ausliegt und die Bürger bis zum 22.6.15 dazu Stellung nehmen und Vorschläge an die EU schicken könnten. Anerkennend äussert der Wasser-Experte sich zur inhaltlichen Qualität der Charta und ist der Meinung, dass nun zügig eine Endfassung erstellt werden sollte, damit diese publik gemacht und mit ihr in der Öffentlichkeit gearbeitet werden kann.
Die hauptsächlichste Sachdifferenz besteht noch darin, dass Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), in seinem Grundsatzreferat zur fünften Arbeitssitzung des Berliner Wasserrates im Mai 2014 einen Gesamtplan für das Berliner Grundwassermanagement gefordert hatte, damit eine technische Lösung für die ganze Stadt möglich sei. Umweltverbände und AöW aber vertreten genau den Standpunkt des Senates, der die einzelnen Gebäude-Eigentümer in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten für das Grundwasser-Management zuständig sieht. Hartwig Berger gab zu bedenken, dass die Bauaktivität dem bekannten Tatbestand der Existenz eines Urstromtales angepasst werden müsse. Einwände von Seiten der Aktiven des Wasserrates gingen in Richtung eines Bestandschutzes, da ja nicht alles abgerissen werden könne, was schon entstanden war, als die Problemlage noch nicht bekannt war. Bezüglich der Frage, ob es für Berlin ein durch die öffentliche Hand finanziertes Grundwassermanagement geben muss, warnten alle drei Referenten vor der jetzigen Formulierung und plädierten für die Streichung des betreffenden Absatzes. Der Berliner Wasserrat will baldmöglichst mit den Vertretern der gegensätzlichen Standpunkte (VDGN und BWT versus Naturschützer, AöW und Senat) eine abschließende Position erarbeiten.
Der Weltwassertag 2015 in Berlin stand im Zeichen des europäischen Kampfes gegen die Wasserkonzerne und ihre Verbündeten in der EU. Am 22. März hat der Berliner Wassertisch in Zusammenarbeit mit anderen Initiativen und Verbänden der Hauptstadt die Berliner Wassercharta bei einem Meeting am Brandenburger Tor der Öffentlichkeit vorgestellt. Wird Berlin dem Beispiel von Wien folgen, das die erste Stadt der Welt ist, die das Trinkwasser mit einer Verfassungsbestimmung als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen gesichert und geschützt hat? Die Berliner Wassercharta, an der mit Unterbrechungen seit einer ersten Version in der Arbeitsgemeinschaft Rekommunalisierung des BWT im Jahre 2011 basisdemokratisch gearbeitet wurde, soll bis spätestens zur Sommerpause vom Wassertisch und vom Wasserrat verabschiedet werden, um dann an die Politik herangetragen und als Dokument verbindlich vom Berliner Senat übernommen zu werden. Die dem Wassertisch verbundene kanadische Wasser-Aktivistin und Bestseller-Autorin Maude Barlow gab Ihre besten Wünsche mit auf den Weg. (PK)
Ulrike von Wiesenau ist Expertin für direkte Demokratie und Pressesprecherin des "Berliner Wassertischs". Die Mitbegründerin des direktdemokratischen Untersuchungsausschusses "Klaerwerk" und des Berliner Wasserrates arbeitet für die Organisation "Gemeingut in Bürgerhand" und als Beraterin von NGO´s, Organisationen, Initiativen und Regierungsdelegationen.
Letzte zentrale Stellungnahmen erreichten den Berliner Wasserrat zu ökologischen Aspekten vom Leiter der Bundeskontaktstelle Wasser der Grünen Liga, Michael Bender, und von Dr. Hartwig Berger vom Ökowerk. Christa Hecht, Geschäftsführerin der Allianz für öffentliche
Wasserwirtschaft (AöW), erklärte sich bereit, die Konzeptionen der Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft in einem Referat zu erläutern. Verbunden damit war eine Einladung an den Berliner Wasserrat, die Charta bei einer öffentlichen Veranstaltung der AöW am 26.3. 2015 vorzustellen.
Die Berliner Wassercharta dient dem Sozialstaatsprinzip, sie geht vom Verfassungsrecht auf öffentliche Daseinsvorsorge, finanziert aus dem öffentlichen Haushalt und unter staatlicher Verantwortung, aus. Sie soll als Grundlage gesetzlicher Bestimmungen und Wegweiser für die Berliner Wasserbetriebe dienen. Als wesentlicher Grundsatz wurde festgehalten: „Die Berliner Wasserbetriebe werden nicht gewinnorientiert geführt. Sie erheben Gebühren, mit denen die Kosten der Einrichtungen gedeckt sowie Rücklagen für Investitionen in eine nachhaltige wirtschaftliche und technische Entwicklung gebildet werden können."
Der Berliner Wasserrat hat unterdessen eine Redaktionsgruppe mit der Fertigstellung der Berliner Wassercharta beauftragt. Die Arbeit an der Charta, darüber bestand Konsens, kann nicht noch einmal von vorn begonnen werden, die inhaltlichen Ergebnisse der vielfältigen Vorträge und Diskussionen sind umfassend ausgewertet worden, zu den letzten eingereichten Änderungsvorschlägen müssen nach eingehenden Beratungen sinnvolle Kompromisse erarbeitet werden. Es kann sich nun nur noch um eine Abschluss-Redaktion handeln.
Auch der Turnus des Berliner Wasserrates soll nach über einem Jahr intensiver Arbeit verändert werden. Die Frage ist verbunden mit den weiteren Zielvorstellungen des vor gut einem Jahr geschaffenen Diskussionsforums. Durch zahlreiche Vorträge mit renommierten Fachreferenten konnten umfassende Aspekte der Berliner Wasserversorgung beschrieben und vertieft werden. Ein mindestens gleichrangiges Interesse besteht für die Teilnehmer aber nun darin, nicht nur ein Experten-Forum zu betreiben, sondern wieder in die breitere Öffentlichkeit hinein zu wirken.
Die 12. Arbeitssitzung galt den durch die eingeladenen Fach-Referenten persönlich vorgetragenen Schluss-Bemerkungen zur Berliner Wassercharta. Christa Hecht von der AöW stellte die grundsätzliche Frage, was die Wassercharta bewirken soll und was sie enthält, da viele Inhalte, die in der Wassercharta stehen und einen weitgehenden Schutz der Gewässer vorsehen, schon in Gesetzen wie z.B. in der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie (WRRL), im Wasserhaushaltsgesetz und im Berliner Wassergesetz geregelt sind und nur nicht angewandt und umgesetzt werden. So hat das Land Berlin, wie viele andere Körperschaften auch, bei der EU um Aufschub der Umsetzung der WRRL gebeten. Die Referentin stellt die Frage in den Raum, ob eine kürzere Charta mit Blick auf die Abgeordnetenhauswahlen 2016 besser geeignet wäre, um politischen Druck aufzubauen. Die Wassercharta könnte, wenn die Organisationen und Verbände der Stadt mit ihr an die Politik herantreten, diesbezüglich prozessbeschleunigend wirken.
Hartwig Berger vom Berliner Ökowerk hat die Charta bereits unterschrieben, seine Anmerkungen zu den dargelegten ökologischen Aspekten liegen schriftlich vor. Seiner Meinung nach ist die Charta in dieser Ausführlichkeit durchaus sinnvoll und sollte jetzt nur noch in Details ergänzt werden. Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der Grünen Liga unterstützt die Wassercharta und schlägt vor, noch die Punkte Wasserstruktur und Wasserbelastung mit hineineinzunehmen. Er wies darauf hin, dass die WRRL für Berlin öffentlich ausliegt und die Bürger bis zum 22.6.15 dazu Stellung nehmen und Vorschläge an die EU schicken könnten. Anerkennend äussert der Wasser-Experte sich zur inhaltlichen Qualität der Charta und ist der Meinung, dass nun zügig eine Endfassung erstellt werden sollte, damit diese publik gemacht und mit ihr in der Öffentlichkeit gearbeitet werden kann.
Die hauptsächlichste Sachdifferenz besteht noch darin, dass Peter Ohm, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), in seinem Grundsatzreferat zur fünften Arbeitssitzung des Berliner Wasserrates im Mai 2014 einen Gesamtplan für das Berliner Grundwassermanagement gefordert hatte, damit eine technische Lösung für die ganze Stadt möglich sei. Umweltverbände und AöW aber vertreten genau den Standpunkt des Senates, der die einzelnen Gebäude-Eigentümer in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten für das Grundwasser-Management zuständig sieht. Hartwig Berger gab zu bedenken, dass die Bauaktivität dem bekannten Tatbestand der Existenz eines Urstromtales angepasst werden müsse. Einwände von Seiten der Aktiven des Wasserrates gingen in Richtung eines Bestandschutzes, da ja nicht alles abgerissen werden könne, was schon entstanden war, als die Problemlage noch nicht bekannt war. Bezüglich der Frage, ob es für Berlin ein durch die öffentliche Hand finanziertes Grundwassermanagement geben muss, warnten alle drei Referenten vor der jetzigen Formulierung und plädierten für die Streichung des betreffenden Absatzes. Der Berliner Wasserrat will baldmöglichst mit den Vertretern der gegensätzlichen Standpunkte (VDGN und BWT versus Naturschützer, AöW und Senat) eine abschließende Position erarbeiten.
Der Weltwassertag 2015 in Berlin stand im Zeichen des europäischen Kampfes gegen die Wasserkonzerne und ihre Verbündeten in der EU. Am 22. März hat der Berliner Wassertisch in Zusammenarbeit mit anderen Initiativen und Verbänden der Hauptstadt die Berliner Wassercharta bei einem Meeting am Brandenburger Tor der Öffentlichkeit vorgestellt. Wird Berlin dem Beispiel von Wien folgen, das die erste Stadt der Welt ist, die das Trinkwasser mit einer Verfassungsbestimmung als Lebensgrundlage für die nachfolgenden Generationen gesichert und geschützt hat? Die Berliner Wassercharta, an der mit Unterbrechungen seit einer ersten Version in der Arbeitsgemeinschaft Rekommunalisierung des BWT im Jahre 2011 basisdemokratisch gearbeitet wurde, soll bis spätestens zur Sommerpause vom Wassertisch und vom Wasserrat verabschiedet werden, um dann an die Politik herangetragen und als Dokument verbindlich vom Berliner Senat übernommen zu werden. Die dem Wassertisch verbundene kanadische Wasser-Aktivistin und Bestseller-Autorin Maude Barlow gab Ihre besten Wünsche mit auf den Weg. (PK)
Ulrike von Wiesenau ist Expertin für direkte Demokratie und Pressesprecherin des "Berliner Wassertischs". Die Mitbegründerin des direktdemokratischen Untersuchungsausschusses "Klaerwerk" und des Berliner Wasserrates arbeitet für die Organisation "Gemeingut in Bürgerhand" und als Beraterin von NGO´s, Organisationen, Initiativen und Regierungsdelegationen.
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