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Inland
Klarheit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001
Grundgesetzkonform müsste die BRD aus der NATO austreten
Von Peter Haisenko

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt nur eine Konsequenz zu: Das Verbleiben der BRD in der NATO ist verfassungswidrig. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass Deutschland sich in ein "kollektives System militärischer Sicherheit" einordnet, das nicht der Wahrung des Friedens dient. Dieses System hat den Namen NATO. Da die NATO nicht dem Frieden dient und nachweislich mehrere Angriffskriege geführt hat und weitere vorbereitet, ist die NATO-Mitgliedschaft Deutschlands verfassungswidrig. Das heißt: die BRD muss aus der NATO austreten. Das ergibt sich zwingend aus der Betrachtung von Peter Haisenko, der auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 2001 aufmerksam macht.

Bei allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist das Grundgesetz arg strapaziert worden. Das begann mit den Einsätzen im Jugoslawienkrieg und gipfelte in dem rabulistischen Blödsinn des ehemaligen Verteidigungsministers Struck: “Deutschland wird am Hindukusch verteidigt”. Folglich hat es Ex-Präsident Köhler das Amt gekostet, als er vor Soldaten in Afghanistan den wahren Grund des Einsatzes benannt hat, nämlich die Sicherung des Zugriffs auf Rohstoffe. Sein schneller Rücktritt hat eine peinliche Diskussion vermieden. Mit den Aktivitäten der NATO an Russlands Grenzen kommt jetzt ein neuer Faktor zum Tragen.

In einem Urteil des Verfassungsgerichts vom 22. November 2001, entstanden unter dem Eindruck des 11. September 2001, stellt dieses zwar fest, dass eine grundsätzliche Unterordnung der deutschen Streitkräfte unter die Doktrin der NATO verfassungsgemäß ist, stellt dem jedoch einen wichtigen Absatz zur Seite: “Schon die tatbestandliche Formulierung des Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz schließt aber auch aus, dass die Bundesrepublik Deutschland sich in ein gegenseitig kollektives System militärischer Sicherheit einordnet, welches nicht der Wahrung des Friedens dient. Auch die Umwandlung eines ursprünglich den Anforderungen des Art. 24 Abs. 2 GG entsprechenden Systems in eines, das nicht mehr der Wahrung des Friedens dient oder sogar Angriffskriege vorbereitet, ist verfassungsrechtlich untersagt und kann deshalb nicht vom Inhalt des auf der Grundlage des nach Art, 59 Abs. 2 Satz 1, Art. 24 Abs. 2 GG ergangenen Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag gedeckt sein.”

Im Osten Europas rüstet die NATO auf

Betrachten wir hierzu den aktuellen Aufmarsch der NATO im europäischen Osten, kann nicht mehr von “Friedenssicherung” gesprochen werden. Eine militärische “Bedrohung aus dem Osten”, also von russischer Seite, gibt es nicht. Wie kann folglich dieser Aufmarsch “der Wahrung des Friedens” dienen? Im Gegenteil ist das verbale und materielle Säbelrasseln der Herren Stoltenberg und Co. gegen Russland, an dem Frau Merkel fleißig beteiligt ist, eine Destabilisierung des Friedens in Europa, das eher als Vorbereitung eines Angriffskriegs zu bewerten ist. Damit sind wir bei der zweiten Satzhälfte des zitierten Urteils: “oder sogar Angriffskriege vorbereitet”. Wie anders kann das massenhafte Verbringen schweren Kriegsgeräts und von Soldaten Richtung russischer Grenze interpretiert werden? Ganz zu schweigen von der massiv ausgebauten NATO-Präsenz im Schwarzen Meer.

Das o.a. Urteil des Verfassungsgerichts lässt folglich nur eine Konsequenz zu: Das Verbleiben der BRD in der NATO ist verfassungswidrig. Zumindest ist das “Zustimmungsgesetz zur Einordnung in ein System gegenseitiger Sicherheit” nicht mehr verfassungskonform und das lässt nur eine Konsequenz zu: Sofortiger Austritt aus der NATO, wenn die Kriegsvorbereitungen im europäischen Osten und im Schwarzen Meer nicht sofort eingestellt werden. Dazu gehört auch eine verbale Abrüstung. Erst vor wenigen Tagen forderte die NATO, Russland solle seine Truppen von ukrainischem Boden abziehen. Das ist bewusst zweideutig formuliert, denn die NATO erkennt die Sezession der Krim nicht an, übersieht dabei jedoch geflissentlich, dass die Stationierung russischen Militärs auf der Krim vertraglich abgesichert ist. Die Versicherungen aus Moskau, dass Russland keine Truppen in der Ostukraine stehen hat, werden einfach als unwahr abgetan. Einen Beweis hierzu bleibt man schuldig.

Geheime Zusatzprotokolle – völkerrechtlich nicht haltbar

Seit den 1970er Jahren ist das “Seidenstrassenstrategie-Gesetz” der USA in Kraft. Es wurde von allen Präsidenten gepflegt und erweitert. Es beschreibt den Plan, Russland militärisch einzukreisen an der Südflanke – entlang der Seidenstraße – und so in den militärischen Würgegriff zu nehmen. Realistisch betrachtet, kann dieses Gesetz als nichts anderes gesehen werden, als die Vorbereitung eines Angriffskrieges. So gesehen, war die Mitgliedschaft der BRD in der NATO spätestens nach dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 22. November 2001 verfassungswidrig, denn es verbietet eine solche mit einem System, das Angriffskriege vorbereitet. Und ebenfalls spätestens, nachdem die USA die NATO in die Vorbereitungen des Angriffskrieges gegen Irak einbeziehen wollten. Warum also missachtet die Bundesregierung dieses Urteil des Verfassungsgerichts?

Zu allen Verträgen, die zwischen der BRD und den USA existieren, gibt es geheime Zusatzprotokolle und deutsche (!) Gesetze, die die Souveränität der BRD einschränken; die den USA immer noch weitgehende Rechte zusichern, die sogar gegen das Grundgesetz verstoßen. Dies beinhaltet auch, dass die BRD nicht das Recht auf Bündnisfreiheit hat, eben ohne die Zustimmung aus Washington. Allerdings sollte auch klar sein, dass wohl kaum eines dieser geheimen Abkommen, Protokolle oder Gesetze in Einklang mit dem Völkerrecht stehen kann. In diesem Sinn dürfen sie als ungültig betrachtet werden, wie ein sittenwidriger Vertrag im Zivilrecht.

Wenn also eine Regierung der BRD ihrem Amtseid folgte und “Schaden vom deutschen Volke abwehren” wollte, diese Abmachungen schlicht ignorierte gemäß ihrem Eid und grundgesetztreu agierte, also die Mitgliedschaft in einem System aufkündigte, das einen Angriffskrieg vorbereitet, dann müssten sich die Herren in Washington gut überlegen, ob sie dem widersprechen wollen. Sie müssten sich nämlich dann vor der ganzen Welt offenbaren, dass sie auch nach 71 Jahren immer noch Deutschland als besetztes Land unter ihrer Knute halten und ihm keineswegs volle Souveränität zugestehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Washington so arrogant ist, sich dem dann folgenden Aufschrei der westlichen Welt auszusetzen. Die Folge wäre nämlich, dass dann endlich noch mehr aufwachen und sich dem jetzt nicht mehr zu leugnenden Weltbeherrschungsplan der USA widersetzen. Nachdem also die USA nicht widersprechen, wenn die BRD sich als souveränen Staat bezeichnet, dann sollte unsere Regierung auch so tun als ob und souverän handeln und das Grundgesetz und zugehörige Urteile befolgen. Im nämlichen Sinn sollte die "Kanzlerakte" behandelt werden:

Kann die „Kanzlerakte“ ignoriert werden? – Ja, sie kann und sie muss! 

Einige geschichtliche Wahrheiten sind in den letzten Jahren ans Licht gekommen, die die offiziell vorgeschriebene Geschichtslehre in Deutschland als Lüge entlarven. Zum Beispiel, dass laut George Friedman von Stratfor in Chicago das vornehmliche Ziel der USA war und ist, die deutsch-russische Zusammenarbeit und Freundschaft zu verhindern. Wie sich diese perfiden Pläne durch das gesamte 20. Jahrhundert ziehen, wird in dem Buch “England, die Deutschen, die Juden und das 20. Jahrhundert” schlüssig dargestellt. Gerade heute, im Angesicht der Kriegsvorbereitungen gegen Russland, die Im Kriegsfall auch Deutschland schwer beschädigen werden, sollte man sich mit den Fakten aus diesem Werk vertraut machen. (zu beziehen im Buchhandel oder beim Verlag anderweltverlag.com)

Ist ein Austritt der BRD aus der NATO genauso undenkbar wie ein Staatsstreich?

Nicht mehr, wenn man das "politisch unkorrekte" Buch "Der Staatsstreich" von Robert B. Thiele und Peter Orzechowski gelesen hat: Deutschland befindet sich in einer bedrohlichen Krise. Aufgerüttelt durch Migrationskrise und innere Unruhen unternimmt ein General der Bundeswehr den Versuch, sein Vaterland wieder auf Kurs zu bringen. Sein Ziel: die herrschenden Parteieliten und die politisch gesteuerten Massenmedien entmachten. General von Roddeck stützt sich auf ehemalige Reservisten der Bundeswehr, die als Mitglieder einer Geheimgesellschaft in die entscheidenden Schaltstellen der Republik eingesickert sind. Ihr Vorbild: der Staatsstreich des 20. Juli 1944; ihre Rechtfertigung: ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Widerstand. Die deutsche Kanzlerin mobilisiert die ihr loyal verbliebenen Kräfte in den Geheimdiensten, um den Putsch zu zerschlagen. Auch die USA sind durch den plötzlichen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und rund ums Mittelmeer alarmiert. Ein nachrichtendienstlicher Grabenkrieg beginnt: Kann, wird, soll der Staatsstreich gelingen, trotz aller Gegenmaßnahmen – der legalen und der illegalen? Die Autoren, ein Fachjournalist und ein Jurist, beide ehemalige Offiziere der Bundeswehr, eröffnen mit diesem Politthriller eine völlig neue Perspektive der politischen Situation unserer heutigen Bundesrepublik (zu beziehen im Buchhandel oder beim Verlag anderweltverlag.com).

Online-Flyer Nr. 568  vom 29.06.2016

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