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Analyse anlässlich des Antrags der LINKEN zur Auflösung der NATO
Nur Parteien wählen, die "NATO raus – raus aus der NATO" fordern
Von LUFTPOST
Die Fraktion der Partei DIE LINKE hat dem Bundestag einen Antrag zur Auflösung und Ersetzung der NATO vorgelegt. Über ihn soll am 7.7.2016 debattiert werden. "LUFTPOST - Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein" fragt: Was bezweckt die Partei DIE LINKE damit? Gibt der Antrag der Friedensbewegung eine sinnvolle Orientierung? Die Antwort lautet NEIN! LUFTPOST bleibt nicht bei der Kritik stehen. Sie skizziert eine Perspektive wie folgt: "Im September 2017 wird... die nächste Bundestagswahl stattfinden. Wenn die Friedensbewegung noch in diesem Jahr eine Kampagne startet, mit dem Ziel, die Kündigung des Stationierungsvertrages (NATO raus) und den Austritt aus der NATO (Raus aus der NATO) zu ihren zentralen Wahlkampfthemen zu machen, und öffentlich verkündet, dass Kandidaten, die diese beiden Forderungen nicht unterstützen, für Menschen, die in Frieden leben wollen – also für die überwältigende Mehrheit der stimmberechtigten Bundesbürger – nicht wählbar sind, könnte sie wirklich etwas bewegen."
Zur Rechtslage
Der Austritt aus dem Nordatlantikvertrag vom 04.04.1949 (1) ist in Art. 13 – wie folgt – geregelt: "Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrages kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat." Die Bundesrepublik Deutschland ist der NATO mit Wirkung vom 24.03.1955 beigetreten. Nach dem Wortlaut des Art. 13 hätte sie bereits am 04.04.1969, vom Datum ihres Beitritts an gerechnet, spätestens am 24.03.1975 austreten können, und heute kann sie jederzeit aus der NATO austreten – ein Jahr, nachdem der Bundestag mit einfacher Mehrheit den Austritt aus der NATO beschlossen und die Bundesregierung der US-Regierung den Austritt der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat.
Über Änderungen des NATO-Vertrages kann nach Art. 12 auf Antrag eines Mitgliedes jederzeit beraten werden. Die Auflösung der NATO ist im Nato-Vertrag überhaupt nicht vorgesehen.
Die Stationierung ausländischer Truppen in unserem Land wurde im Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954 geregelt (2). Der Vertrag sollte nach Art. 3 nur bis zum "Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland" gelten, ist also eigentlich am 12.09.1990 mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (dem so genannten Zwei+Vier-Vertrag) außer Kraft getreten.
Durch Notenwechsel mit den westlichen Stationierungsstreitkräften vom 25.09.1990 wurde festgelegt, dass der Stationierungsvertrag zwar weiter bestehen bleibt, die Bundesrepublik ihn mit einer Frist von zwei Jahren aber jederzeit kündigen kann. (3)
Auch ohne NATO-Austritt der Bundesrepublik müssten zwei Jahre nach Kündigung des Stationierungsvertrages alle fremden Truppen unser Land verlassen. Wenn die Entsendestaaten eine Kündigung des Stationierungsvertrages vermeiden wollen, müssten sie veränderte Bedingungen akzeptieren, die eine souveräne Bundesrepublik jederzeit neu aushandeln könnte.
Einzelheiten zur Stationierung von Truppen aus NATO-Staaten auf dem Boden der Bundesrepublik sind im NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951 und im Zusatzabkommen (zum NATO-Truppenstatut) vom 03.08.1959 geregelt. Das NATO-Truppenstatut kann, weil seit seinem Inkrafttreten die Frist von vier Jahren lange verstrichen ist, von jeder Vertragspartei, also auch von der Bundesrepublik, jederzeit gekündigt werden (Art. XIX). Gleiches gilt für das Zusatzabkommen: "Die Bundesrepublik kann dieses Abkommen im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden." (Art. 81) Auch einzelne Bestimmungen des Abkommens können jederzeit auf Antrag einer Vertragspartei überprüft und geändert werden, "wenn ihre weitere Anwendung nach Auffassung dieser Partei für sie besonders belastend oder unzumutbar sein würde." (Art. 82).
Die Bundesrepublik ist also nicht auf unabsehbare Zeit zu den derzeit geltenden Bedingungen, die während der Besatzungszeit nach Kriegsende diktiert wurden, an die NATO und die USA gefesselt. Politiker aller Parteien, die uns das immer wieder einreden wollen, sagen die Unwahrheit. Andere NATO-Partner haben schon bewiesen, dass Forderungen der USA abzuweisen sind. Unter de Gaulle schied Frankreich zeitweise aus der damals noch im Anfangsstadium befindlichen militärischen Integration der NATO aus. Alle US-Militäreinrichtungen in Frankreich mussten aufgegeben werden. Kurz vor Beginn der Kampfhandlungen im jüngsten Irak-Krieg hat die türkische Regierung den US-Streitkräften den Einmarsch in den Irak von türkischem Boden aus untersagt. Die schwarz-rote Bundesregierung kann den über die SATCOM-Relaisstation auf der Air Base Ramstein abgewickelten Datenaustausch mit den US-Kampfdrohnen nicht nur verbieten, sie muss ihn sogar verbieten, weil er – wie viele andere US-Aktivitäten auf dieser Base – weder mit dem Völkerrecht, noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Air Base Ramstein beherbergt zwar das AIRCOM, das Hauptquartier aller NATO-Luftwaffen, ist aber keine NATO-Basis, sondern ein Flughafen der U.S. Air Force. Trotzdem ist sie keine US-Liegenschaft, sondern wie alle Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland eine Bundesliegenschaft, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet wird und in der grundsätzlich deutsches Recht gilt. "Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Mitglied im kollektiven Sicherheitssystem der NATO völkerrechtlich verpflichtet, den Gaststreitkräften die für die Wahrnehmung der gemeinsamen Verteidigungsaufgabe notwendigen Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wurde der BImA übertragen." (4)
Art II des NATO-Truppenstatutes (5) schreibt außerdem vor: "Eine Truppe und ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder sowie deren Angehörige haben die Pflicht, das Recht des Aufnahmestaates zu achten und sich jeder mit dem Geiste dieses Abkommens nicht zu vereinbarenden Tätigkeit, insbesondere jeder politischen Tätigkeit im Aufnahmestaat, zu enthalten. Es ist außerdem die Pflicht des Entsendestaates, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Zur Vorgeschichte dieses Antrages der Partei DIE LINKE
Am 25.11.2009 hat Philip Murphy, der damalige US-Botschafter in Berlin, das US-Außenministerium in Washington in einer Depesche über ein Treffen mit Gregor Gysi, dem damaligen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE, informiert. Diese Depesche sollte eigentlich bis zum 24.11.2019 "vertraulich" bleiben, wurde aber von Wiki-Leaks veröffentlicht. Ihr übersetzter Wortlaut ist nachzulesen bei LUFTPOST (6).
Zur NATO soll sich Gysi laut Depesche – wie folgt – geäußert haben:
"Gysi zeigte keine Differenzen in Bezug auf die Politik der NATO auf; er versuchte aber die Forderung seiner Partei nach einer Auflösung der NATO als Ausweg darzustellen, um die gefährlichere Forderung nach einem Austritt Deutschlands aus der NATO abzuwenden. Er erklärte, die USA, Frankreich und Großbritannien müssten ja einer Auflösung der NATO zustimmen, und das sei unrealistisch."
Im Sommerinterview der ARD am 18.7.2010 hat Gregor Gysi seine Position zur NATO wiederholt:
"Frage: "Aber Ihr Alleinstellungsmerkmal 'Auslandseinsätze – Raus aus der Nato'. Da wären Sie doch auch..."
Gysi: "Nein, nein, 'Raus aus der Nato' haben wir nicht gesagt. Das ist ja viel klüger formuliert. Bei uns steht drin, dass wir die Auflösung der Nato wollen. Dazu brauchen wir allerdings die Zustimmung der USA, Kanadas und vieler anderer Länder. Das dauert noch..."
Frage: "Aber die Auflösung der Nato separiert Sie ja noch viel mehr..."
Gysi (mit erhobenen Zeigefingern gestikulierend und stolz verschmitzt lächelnd): "Ja, aber dann bleiben wir ja drin, solange sie nicht aufgelöst ist..." (zitiert nach 7)
Gregor Gysi hat also auch öffentlich zugegeben, dass die wirkungslose und deshalb unsinnige Forderung "Auflösung der NATO" nur ein geschickter Schachzug ist, um die mit einfacher Bundestagsmehrheit zu beschließende Forderung "Austritt aus der NATO" zu verhindern.
War Gysis "Schachzug" erfolgreich?
Aus dem Beschluss "Für Frieden und eine gerechte Weltordnung" des Marburger Parteitages der Partei DIE LINKE vom 29.05.2016 (8):
"Nein zur NATO! Die NATO als imperialistisches Kriegsbündnis, das wiederholt das Völkerrecht verletzt hat, muss aufgelöst werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist ein Austritt Deutschlands aus den militärischen Strukturen der NATO! Die weitere Nutzung militärischer Einrichtungen in Deutschland durch die USA und andere NATO-Staaten muss verhindert werden."
Damit wurde die DIE LINKE voll auf Gysi-Kurs gebracht, damit sie sich der SPD noch besser als Koalitionspartner andienen kann. Der "Austritt aus der NATO", den DIE LINKE einmal wollte und den sie in einer "linken" Koalition mit der SPD und den GRÜNEN beschließen könnte, wird nun definitiv nicht mehr von ihr gefordert.
Aus dem im Bundestag gestellten Antrag "Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen" (Drucksache 18/8656 vom 02.06.2016, nachzulesen unter 9):
[...] "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen außenpolitischen Kurs einzuschlagen, der eine Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Europa unter Einschluss der Russischen Föderation zum Ziel hat;
2. als einen ersten Schritt auf diesem Wege den Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der NATO (in Analogie zum französischen Teil-Austritt 1966) zu beschließen;
3. daraus folgend, das NATO-Truppenstatut zu kündigen, und mit den USA, Großbritannien und Frankreich den Abzug ihrer Truppen, insbesondere auch aller ihrer nachrichtendienstlichen Niederlassungen, aus der Bundesrepublik zu vereinbaren;" [...]
Die "Auflösung der NATO" ist im NATO-Vertrag nicht vorgesehen, deshalb ist die unter 1. erhobene Forderung politischer Unsinn, mit dem die mit einfacher Bundestagsmehrheit zu realisierende Forderung "Austritt aus der NATO" – ganz im Sinne Gysis – endgültig aufgegeben wird.
Der unter 2. geforderte "Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der NATO" wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein Verzicht auf jede Mitsprache bei allen militärischen Vorhaben der USA und NATO, die dann völlig ungestört weiterhin von unserem Territorium aus geplant und durchgeführt werden könnten. Halten die Mitglieder der Partie Die LINKE, die noch klaren Sinnes sind, das wirklich für erstrebenswert?
Mit der unter 3. geforderten "Kündigung des NATO-Truppenstatuts" drückt man sich vor der einzig und allein sinnvollen Kündigung des Stationierungsvertrages. Wenn das NATO-Truppenstatut vor Abzug aller ausländischen Truppen aus der Bundesrepublik seine Geltung verlöre, würde neben vielen anderen für die Bundesrepublik wichtigen Bestimmungen auch der bereits zitierte Art. II des Truppenstatuts außer Kraft gesetzt. Die ausländischen Streitkräfte könnten weiterhin in Deutschland bleiben, müssten sich aber nicht mehr an unsere Rechtsordnung halten. Dass kann doch wirklich niemand wollen.
Dieser reine Schaufensterantrag der Partei DIE LINKE soll am 07.07.16 – einen Tag vor dem NATO-Gipfel in Warschau – als TOP 9 im Bundestag beraten werden (10) und garantiert keine Mehrheit finden. Das wird auch die unter dem Slogan "Nein zur NATO" laufende, die Friedensbewegung desorientierende "Open Petition" (11) nicht verhindern können.
Die Friedensbewegung muss sich realisierbare Ziele setzen
Mit ihren unsinnigen Forderungen hat die Partei DIE LINKE aufgehört, ein ernstzunehmender Partner einer Friedensbewegung zu sein, die wirklich etwas "bewegen" will.
Nur wenn eine Bundestagsmehrheit den Stationierungsvertrag kündigt, müssen zwei Jahren danach alle ausländischen Truppen aus Deutschland abgezogen sein. Während des Abzugs könnte, ebenfalls mit Bundestagsmehrheit, der Austritt aus der NATO beschlossen werden, der nach einem Jahr – möglichst gleichzeitig mit dem vollendeten Abzug aller ausländischen Truppen – wirksam würde.
Bei den derzeit bestehenden Mehrheitsverhältnissen wird der Bundestag weder den Stationierungsvertrag kündigen, noch den Austritt aus der NATO beschließen. Im September 2017 wird aber die nächste Bundestagswahl stattfinden.
Wenn die Friedensbewegung noch in diesem Jahr eine Kampagne startet, mit dem Ziel, die Kündigung des Stationierungsvertrages und den Austritt aus der NATO zu ihren zentralen Wahlkampfthemen zu machen, und öffentlich verkündet, dass Kandidaten, die diese beiden Forderungen nicht unterstützen, für Menschen, die in Frieden leben wollen – also für die überwältigende Mehrheit der stimmberechtigten Bundesbürger – nicht wählbar sind, könnte sie wirklich etwas bewegen.
Ein wichtiger Teil dieser Kampagne könnte eine forciert und tatsächlich bundesweit betriebene Sammlung von Unterschriften unter den Ramsteiner Appell (12) sein, mit dem schon über 15.800 Menschen "alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf(-gefordert haben), die Nutzung von Militärbasen auf unserem Territorium und die Einbeziehung des Luftraums über der Bundesrepublik zur Vorbereitung und Führung von völkerrechts-und grundgesetzwidrigen Angriffskriegen sofort durch einen Beschluss unserer Volksvertretung zu verbieten, wie es der Artikel 26 unseres Grundgesetzes zwingend vorschreibt".
Angesichts der Probleme, vor denen die Welt nach der Präsidentenwahl in den USA stehen wird, bestehen gute Aussichten, dass auch andere europäische Staaten der Bundesrepublik folgen, wenn unser Parlament den Austritt aus der NATO beschließen und sich damit gegen den Krieg und für den Frieden entscheiden würde. Dann – und nur dann – wäre die "Ersetzung der NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands" möglich.
Erstveröffentlichung durch "LUFTPOST - Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein" am 05.07.2016
http://luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP08516_050716.pdf
Fussnoten:
1 Nordatlantikvertrag vom 04.04.1949
http://www.staatsvertraege.de/natov49.htm
2 Originaltext des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/565864/publicationFile/158736/VertragstextOriginal.pdf
3 Notenwechsel vom 25.09.1990 zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/597004/publicationFile/158738/Notenwechsel_September90.pdf
4 Verwaltungsaufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Gaststreitkräften Liegenschaften zur Verfügung stellt
https://www.bundesimmobilien.de/762860/verwaltungsaufgaben
5 Art II des NATO-Truppenstatutes
https://www.jurion.de/Gesetze/NATO_TS/2
6 Vertrauliche Depesche über ein Treffen am 25.11.2009 mit Philip Murphy, dem damaligen US-Botschafter in Berlin, und Gregor Gysi, dem damaligen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE, in der Übersetzung durch LUFTPOST
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_11/LP01111_180111.pdf
7 Sommerinterview der ARD am 18.7.2010 mit Gregor Gysi
http://www.arbeiterfotografie.com/medien/2010-12-23-gregor-gysi-zur-nato.html
8 Beschluss "Für Frieden und eine gerechte Weltordnung" des Marburger Parteitages der Partei DIE LINKE vom 29.05.2016
https://www.die-linke.de/partei/organe/parteitage/magdeburger-parteitag-2016/beschluesse-und-resolutionen/fuer-frieden-und-eine-gerechte-weltordnung
9 "Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen", von der Bundestagsfraktion DIE LINKE gestellter Antrag (Drucksache 18/8656 vom 02.06.2016)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808656.pdf
10 Tagesordnung der Bundestagssitzung am 07.07.2016 (mit Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE unter TOP 9)
https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-183/295952
11 Open Petition "Nein zur NATO" zum Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE
https://www.openpetition.de/petition/online/nato-aufloesen
12 Ramsteiner Appell
http://ramsteiner-appell.de/
Online-Flyer Nr. 569 vom 06.07.2016
Druckversion
Inland
Analyse anlässlich des Antrags der LINKEN zur Auflösung der NATO
Nur Parteien wählen, die "NATO raus – raus aus der NATO" fordern
Von LUFTPOST
Die Fraktion der Partei DIE LINKE hat dem Bundestag einen Antrag zur Auflösung und Ersetzung der NATO vorgelegt. Über ihn soll am 7.7.2016 debattiert werden. "LUFTPOST - Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein" fragt: Was bezweckt die Partei DIE LINKE damit? Gibt der Antrag der Friedensbewegung eine sinnvolle Orientierung? Die Antwort lautet NEIN! LUFTPOST bleibt nicht bei der Kritik stehen. Sie skizziert eine Perspektive wie folgt: "Im September 2017 wird... die nächste Bundestagswahl stattfinden. Wenn die Friedensbewegung noch in diesem Jahr eine Kampagne startet, mit dem Ziel, die Kündigung des Stationierungsvertrages (NATO raus) und den Austritt aus der NATO (Raus aus der NATO) zu ihren zentralen Wahlkampfthemen zu machen, und öffentlich verkündet, dass Kandidaten, die diese beiden Forderungen nicht unterstützen, für Menschen, die in Frieden leben wollen – also für die überwältigende Mehrheit der stimmberechtigten Bundesbürger – nicht wählbar sind, könnte sie wirklich etwas bewegen."
Zur Rechtslage
Der Austritt aus dem Nordatlantikvertrag vom 04.04.1949 (1) ist in Art. 13 – wie folgt – geregelt: "Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrages kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat." Die Bundesrepublik Deutschland ist der NATO mit Wirkung vom 24.03.1955 beigetreten. Nach dem Wortlaut des Art. 13 hätte sie bereits am 04.04.1969, vom Datum ihres Beitritts an gerechnet, spätestens am 24.03.1975 austreten können, und heute kann sie jederzeit aus der NATO austreten – ein Jahr, nachdem der Bundestag mit einfacher Mehrheit den Austritt aus der NATO beschlossen und die Bundesregierung der US-Regierung den Austritt der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt hat.
Über Änderungen des NATO-Vertrages kann nach Art. 12 auf Antrag eines Mitgliedes jederzeit beraten werden. Die Auflösung der NATO ist im Nato-Vertrag überhaupt nicht vorgesehen.
Die Stationierung ausländischer Truppen in unserem Land wurde im Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954 geregelt (2). Der Vertrag sollte nach Art. 3 nur bis zum "Abschluss einer friedensvertraglichen Regelung mit Deutschland" gelten, ist also eigentlich am 12.09.1990 mit dem "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" (dem so genannten Zwei+Vier-Vertrag) außer Kraft getreten.
Durch Notenwechsel mit den westlichen Stationierungsstreitkräften vom 25.09.1990 wurde festgelegt, dass der Stationierungsvertrag zwar weiter bestehen bleibt, die Bundesrepublik ihn mit einer Frist von zwei Jahren aber jederzeit kündigen kann. (3)
Auch ohne NATO-Austritt der Bundesrepublik müssten zwei Jahre nach Kündigung des Stationierungsvertrages alle fremden Truppen unser Land verlassen. Wenn die Entsendestaaten eine Kündigung des Stationierungsvertrages vermeiden wollen, müssten sie veränderte Bedingungen akzeptieren, die eine souveräne Bundesrepublik jederzeit neu aushandeln könnte.
Einzelheiten zur Stationierung von Truppen aus NATO-Staaten auf dem Boden der Bundesrepublik sind im NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951 und im Zusatzabkommen (zum NATO-Truppenstatut) vom 03.08.1959 geregelt. Das NATO-Truppenstatut kann, weil seit seinem Inkrafttreten die Frist von vier Jahren lange verstrichen ist, von jeder Vertragspartei, also auch von der Bundesrepublik, jederzeit gekündigt werden (Art. XIX). Gleiches gilt für das Zusatzabkommen: "Die Bundesrepublik kann dieses Abkommen im Benehmen mit den anderen Vertragsparteien durch schriftliche Anzeige unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden." (Art. 81) Auch einzelne Bestimmungen des Abkommens können jederzeit auf Antrag einer Vertragspartei überprüft und geändert werden, "wenn ihre weitere Anwendung nach Auffassung dieser Partei für sie besonders belastend oder unzumutbar sein würde." (Art. 82).
Die Bundesrepublik ist also nicht auf unabsehbare Zeit zu den derzeit geltenden Bedingungen, die während der Besatzungszeit nach Kriegsende diktiert wurden, an die NATO und die USA gefesselt. Politiker aller Parteien, die uns das immer wieder einreden wollen, sagen die Unwahrheit. Andere NATO-Partner haben schon bewiesen, dass Forderungen der USA abzuweisen sind. Unter de Gaulle schied Frankreich zeitweise aus der damals noch im Anfangsstadium befindlichen militärischen Integration der NATO aus. Alle US-Militäreinrichtungen in Frankreich mussten aufgegeben werden. Kurz vor Beginn der Kampfhandlungen im jüngsten Irak-Krieg hat die türkische Regierung den US-Streitkräften den Einmarsch in den Irak von türkischem Boden aus untersagt. Die schwarz-rote Bundesregierung kann den über die SATCOM-Relaisstation auf der Air Base Ramstein abgewickelten Datenaustausch mit den US-Kampfdrohnen nicht nur verbieten, sie muss ihn sogar verbieten, weil er – wie viele andere US-Aktivitäten auf dieser Base – weder mit dem Völkerrecht, noch mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Air Base Ramstein beherbergt zwar das AIRCOM, das Hauptquartier aller NATO-Luftwaffen, ist aber keine NATO-Basis, sondern ein Flughafen der U.S. Air Force. Trotzdem ist sie keine US-Liegenschaft, sondern wie alle Einrichtungen ausländischer Streitkräfte auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland eine Bundesliegenschaft, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet wird und in der grundsätzlich deutsches Recht gilt. "Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als Mitglied im kollektiven Sicherheitssystem der NATO völkerrechtlich verpflichtet, den Gaststreitkräften die für die Wahrnehmung der gemeinsamen Verteidigungsaufgabe notwendigen Liegenschaften zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe wurde der BImA übertragen." (4)
Art II des NATO-Truppenstatutes (5) schreibt außerdem vor: "Eine Truppe und ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder sowie deren Angehörige haben die Pflicht, das Recht des Aufnahmestaates zu achten und sich jeder mit dem Geiste dieses Abkommens nicht zu vereinbarenden Tätigkeit, insbesondere jeder politischen Tätigkeit im Aufnahmestaat, zu enthalten. Es ist außerdem die Pflicht des Entsendestaates, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen."
Zur Vorgeschichte dieses Antrages der Partei DIE LINKE
Am 25.11.2009 hat Philip Murphy, der damalige US-Botschafter in Berlin, das US-Außenministerium in Washington in einer Depesche über ein Treffen mit Gregor Gysi, dem damaligen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE, informiert. Diese Depesche sollte eigentlich bis zum 24.11.2019 "vertraulich" bleiben, wurde aber von Wiki-Leaks veröffentlicht. Ihr übersetzter Wortlaut ist nachzulesen bei LUFTPOST (6).
Zur NATO soll sich Gysi laut Depesche – wie folgt – geäußert haben:
"Gysi zeigte keine Differenzen in Bezug auf die Politik der NATO auf; er versuchte aber die Forderung seiner Partei nach einer Auflösung der NATO als Ausweg darzustellen, um die gefährlichere Forderung nach einem Austritt Deutschlands aus der NATO abzuwenden. Er erklärte, die USA, Frankreich und Großbritannien müssten ja einer Auflösung der NATO zustimmen, und das sei unrealistisch."
Im Sommerinterview der ARD am 18.7.2010 hat Gregor Gysi seine Position zur NATO wiederholt:
"Frage: "Aber Ihr Alleinstellungsmerkmal 'Auslandseinsätze – Raus aus der Nato'. Da wären Sie doch auch..."
Gysi: "Nein, nein, 'Raus aus der Nato' haben wir nicht gesagt. Das ist ja viel klüger formuliert. Bei uns steht drin, dass wir die Auflösung der Nato wollen. Dazu brauchen wir allerdings die Zustimmung der USA, Kanadas und vieler anderer Länder. Das dauert noch..."
Frage: "Aber die Auflösung der Nato separiert Sie ja noch viel mehr..."
Gysi (mit erhobenen Zeigefingern gestikulierend und stolz verschmitzt lächelnd): "Ja, aber dann bleiben wir ja drin, solange sie nicht aufgelöst ist..." (zitiert nach 7)
Gregor Gysi hat also auch öffentlich zugegeben, dass die wirkungslose und deshalb unsinnige Forderung "Auflösung der NATO" nur ein geschickter Schachzug ist, um die mit einfacher Bundestagsmehrheit zu beschließende Forderung "Austritt aus der NATO" zu verhindern.
War Gysis "Schachzug" erfolgreich?
Aus dem Beschluss "Für Frieden und eine gerechte Weltordnung" des Marburger Parteitages der Partei DIE LINKE vom 29.05.2016 (8):
"Nein zur NATO! Die NATO als imperialistisches Kriegsbündnis, das wiederholt das Völkerrecht verletzt hat, muss aufgelöst werden. Ein erster Schritt in diese Richtung ist ein Austritt Deutschlands aus den militärischen Strukturen der NATO! Die weitere Nutzung militärischer Einrichtungen in Deutschland durch die USA und andere NATO-Staaten muss verhindert werden."
Damit wurde die DIE LINKE voll auf Gysi-Kurs gebracht, damit sie sich der SPD noch besser als Koalitionspartner andienen kann. Der "Austritt aus der NATO", den DIE LINKE einmal wollte und den sie in einer "linken" Koalition mit der SPD und den GRÜNEN beschließen könnte, wird nun definitiv nicht mehr von ihr gefordert.
Aus dem im Bundestag gestellten Antrag "Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen" (Drucksache 18/8656 vom 02.06.2016, nachzulesen unter 9):
[...] "Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen außenpolitischen Kurs einzuschlagen, der eine Auflösung der NATO und ihre Ersetzung durch ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Europa unter Einschluss der Russischen Föderation zum Ziel hat;
2. als einen ersten Schritt auf diesem Wege den Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der NATO (in Analogie zum französischen Teil-Austritt 1966) zu beschließen;
3. daraus folgend, das NATO-Truppenstatut zu kündigen, und mit den USA, Großbritannien und Frankreich den Abzug ihrer Truppen, insbesondere auch aller ihrer nachrichtendienstlichen Niederlassungen, aus der Bundesrepublik zu vereinbaren;" [...]
Die "Auflösung der NATO" ist im NATO-Vertrag nicht vorgesehen, deshalb ist die unter 1. erhobene Forderung politischer Unsinn, mit dem die mit einfacher Bundestagsmehrheit zu realisierende Forderung "Austritt aus der NATO" – ganz im Sinne Gysis – endgültig aufgegeben wird.
Der unter 2. geforderte "Austritt aus den militärischen und Kommandostrukturen der NATO" wäre zum jetzigen Zeitpunkt ein Verzicht auf jede Mitsprache bei allen militärischen Vorhaben der USA und NATO, die dann völlig ungestört weiterhin von unserem Territorium aus geplant und durchgeführt werden könnten. Halten die Mitglieder der Partie Die LINKE, die noch klaren Sinnes sind, das wirklich für erstrebenswert?
Mit der unter 3. geforderten "Kündigung des NATO-Truppenstatuts" drückt man sich vor der einzig und allein sinnvollen Kündigung des Stationierungsvertrages. Wenn das NATO-Truppenstatut vor Abzug aller ausländischen Truppen aus der Bundesrepublik seine Geltung verlöre, würde neben vielen anderen für die Bundesrepublik wichtigen Bestimmungen auch der bereits zitierte Art. II des Truppenstatuts außer Kraft gesetzt. Die ausländischen Streitkräfte könnten weiterhin in Deutschland bleiben, müssten sich aber nicht mehr an unsere Rechtsordnung halten. Dass kann doch wirklich niemand wollen.
Dieser reine Schaufensterantrag der Partei DIE LINKE soll am 07.07.16 – einen Tag vor dem NATO-Gipfel in Warschau – als TOP 9 im Bundestag beraten werden (10) und garantiert keine Mehrheit finden. Das wird auch die unter dem Slogan "Nein zur NATO" laufende, die Friedensbewegung desorientierende "Open Petition" (11) nicht verhindern können.
Die Friedensbewegung muss sich realisierbare Ziele setzen
Mit ihren unsinnigen Forderungen hat die Partei DIE LINKE aufgehört, ein ernstzunehmender Partner einer Friedensbewegung zu sein, die wirklich etwas "bewegen" will.
Nur wenn eine Bundestagsmehrheit den Stationierungsvertrag kündigt, müssen zwei Jahren danach alle ausländischen Truppen aus Deutschland abgezogen sein. Während des Abzugs könnte, ebenfalls mit Bundestagsmehrheit, der Austritt aus der NATO beschlossen werden, der nach einem Jahr – möglichst gleichzeitig mit dem vollendeten Abzug aller ausländischen Truppen – wirksam würde.
Bei den derzeit bestehenden Mehrheitsverhältnissen wird der Bundestag weder den Stationierungsvertrag kündigen, noch den Austritt aus der NATO beschließen. Im September 2017 wird aber die nächste Bundestagswahl stattfinden.
Wenn die Friedensbewegung noch in diesem Jahr eine Kampagne startet, mit dem Ziel, die Kündigung des Stationierungsvertrages und den Austritt aus der NATO zu ihren zentralen Wahlkampfthemen zu machen, und öffentlich verkündet, dass Kandidaten, die diese beiden Forderungen nicht unterstützen, für Menschen, die in Frieden leben wollen – also für die überwältigende Mehrheit der stimmberechtigten Bundesbürger – nicht wählbar sind, könnte sie wirklich etwas bewegen.
Ein wichtiger Teil dieser Kampagne könnte eine forciert und tatsächlich bundesweit betriebene Sammlung von Unterschriften unter den Ramsteiner Appell (12) sein, mit dem schon über 15.800 Menschen "alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf(-gefordert haben), die Nutzung von Militärbasen auf unserem Territorium und die Einbeziehung des Luftraums über der Bundesrepublik zur Vorbereitung und Führung von völkerrechts-und grundgesetzwidrigen Angriffskriegen sofort durch einen Beschluss unserer Volksvertretung zu verbieten, wie es der Artikel 26 unseres Grundgesetzes zwingend vorschreibt".
Angesichts der Probleme, vor denen die Welt nach der Präsidentenwahl in den USA stehen wird, bestehen gute Aussichten, dass auch andere europäische Staaten der Bundesrepublik folgen, wenn unser Parlament den Austritt aus der NATO beschließen und sich damit gegen den Krieg und für den Frieden entscheiden würde. Dann – und nur dann – wäre die "Ersetzung der NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands" möglich.
Erstveröffentlichung durch "LUFTPOST - Friedenspolitische Mitteilungen aus der US-Militärregion Kaiserslautern/Ramstein" am 05.07.2016
http://luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_16/LP08516_050716.pdf
Fussnoten:
1 Nordatlantikvertrag vom 04.04.1949
http://www.staatsvertraege.de/natov49.htm
2 Originaltext des Vertrags über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/565864/publicationFile/158736/VertragstextOriginal.pdf
3 Notenwechsel vom 25.09.1990 zum Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht_node.html
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/597004/publicationFile/158738/Notenwechsel_September90.pdf
4 Verwaltungsaufgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Gaststreitkräften Liegenschaften zur Verfügung stellt
https://www.bundesimmobilien.de/762860/verwaltungsaufgaben
5 Art II des NATO-Truppenstatutes
https://www.jurion.de/Gesetze/NATO_TS/2
6 Vertrauliche Depesche über ein Treffen am 25.11.2009 mit Philip Murphy, dem damaligen US-Botschafter in Berlin, und Gregor Gysi, dem damaligen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE, in der Übersetzung durch LUFTPOST
http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_11/LP01111_180111.pdf
7 Sommerinterview der ARD am 18.7.2010 mit Gregor Gysi
http://www.arbeiterfotografie.com/medien/2010-12-23-gregor-gysi-zur-nato.html
8 Beschluss "Für Frieden und eine gerechte Weltordnung" des Marburger Parteitages der Partei DIE LINKE vom 29.05.2016
https://www.die-linke.de/partei/organe/parteitage/magdeburger-parteitag-2016/beschluesse-und-resolutionen/fuer-frieden-und-eine-gerechte-weltordnung
9 "Die NATO durch ein kollektives System für Frieden und Sicherheit in Europa unter Einschluss Russlands ersetzen", von der Bundestagsfraktion DIE LINKE gestellter Antrag (Drucksache 18/8656 vom 02.06.2016)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/086/1808656.pdf
10 Tagesordnung der Bundestagssitzung am 07.07.2016 (mit Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE unter TOP 9)
https://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-183/295952
11 Open Petition "Nein zur NATO" zum Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE
https://www.openpetition.de/petition/online/nato-aufloesen
12 Ramsteiner Appell
http://ramsteiner-appell.de/
Online-Flyer Nr. 569 vom 06.07.2016
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