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Aktueller Online-Flyer vom 21. November 2024  

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Inland
Offener Brief an den Landesverband der CDU
Aktionsbündnis gegen Studiengebühren
Vom Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrter Herr Laschet, Sie konnten mit Ihrer Partei die Landtagswahl in NRW als stärkste Kraft für sich entscheiden. Dazu gratulieren wir, das Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen, Ihnen herzlich und wünschen Ihnen viel Erfolg und zufriedenstellende Ergebnisse bei den jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen. Das Landes-ASten-Treffen NRW ist der freiwillige Zusammenschluss der ASten bzw. hochschulweiten Studierendenvertretungen, eine demokratisch legitimierte, landesweite Interessenvertretung der Studierendenschaften bzw. Studierendenvertretungen in NRW. Zu unseren Grundsatzpositionen hinsichtlich bildungspolitischer Fragestellungen gehört, dass wir Bildungsgebühren jeder Art geschlossen und entschieden ablehnen. Bildung ist nach Auffassung des LAT NRW ein Grundrecht. Studiengebühren, sei es während oder nach dem Studium, schaffen zusätzliche finanzielle Hürden zum Bildungszugang und erschweren damit den Zugang zu Bildung gerade für die Menschen, die von dieser am meisten profitieren könnten.


Plakat aus der Arbeiterfotografie-Ausstellung "Rettet den Reichtum"

Vor diesem Hintergrund waren wir im Dezember letzten Jahres erstaunt darüber, wie Sie in einem Interview der 'Rheinischen Post' zitiert wurden. Auf die Frage des Reporters, Thomas Reisener, "Würden Sie Studiengebühren wieder einführen?", antworteten Sie: "In der alten Form sind Studiengebühren kein Thema. Aber ich halte es für ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, mindestens über Modelle nachzudenken, wie wir diejenigen finanziell an der akademischen Ausbildung beteiligen, die später nachweislich mehr verdienen. Das[s] Pfleger für ihre Ausbildung zahlen und Ärzte nicht, ist schräg." [1]

Wir kritisieren den Versuch, gesellschaftliche Gruppierungen gegeneinander auszuspielen. Dass Pflegerinnen und Pfleger für ihre Ausbildung zahlen, ist genauso zu kritisieren, wie die zusätzliche Beteiligung von Studierenden an ihrer Ausbildung. Studierende kommen bereits jetzt für ihre Ausbildung auf. Ein immer größer werdender Teil der Studierenden muss aktuell den Lebensunterhalt durch einen Nebenberuf selbst finanzieren.

Mit der Abschaffung von allgemeinen Studiengebühren zeigte die vorherige Landesregierung seit 2011 eine klare Haltung. Die vom ehemaligen Ministerpräsidenten Rüttgers geführte CDU-/FDP-Landesregierung hatte allgemeine Stu-diengebühren zum WiSe 2006/ 2007 eingeführt.

Das LAT NRW kritisiert zunehmende Vorstöße zur Debatte um (nachgelagerte) Studiengebühren. Auch nachgelagerte Studiengebühren oder Beiträge von Absolvent*innen sind Studiengebühren!

Seit dem Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern (2013) ist auch von der Union geführten Landesregierungen klar geworden, dass die Bevölkerung Studiengebühren ablehnt. Insofern scheint uns die Ablehnung von Studiengebühren im CDU-Wahlprogramm NRW die Anerkennung der gesellschaftlichen Realitäten auszudrücken. [2]

Wie uns der fachpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Stefan Berger, bereits mitteilte, sei innerhalb der CDU um die Position der Studiengebührenfreiheit hart gerungen worden, am Ende habe sich aber das Lager der Gegner*innen von Studiengebühren durchgesetzt. Aktuell gehen wir davon aus und hoffen darauf, dass sie sich an den Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktion der SPD und der Grünen, „Studiengebühren bleiben abgeschafft – Studierende und ihre Familien haben klare Aussagen verdient!“ vom 16.03.2017 [3]  halten.

Herr Laschet, was bereitet uns Studierenden nun an Ihrer möglichen Koalition mit der FDP konkret Sorge? Mit der FDP als möglichen Koalitionspartner verhandeln Sie mit einer Partei, die in Ihrem Wahlprogramm ein konstruiertes Modell nachgelagerter Studiengebühren fordert. In ihrer Wortwahl bedient sich diese Partei vielfach benutzter Synonyme.

Sie bringt diese als 'Studierendenbeitäge' oder 'Absolventengebühren' in entsprechende Verhandlungen ein, was nicht nur unserer Auffassung nach im Endeffekt nichts anderes darstellt, als eine mehr oder weniger subtile Strategie zur Durchsetzung der Einführung von Studiengebühren.

Viele Studiumsinteressierte, Studierende, Allgemeine Studierendenausschüsse, Fachschaften und Studierendenparlamente sind derzeit angesichts des Wahlausgangs der NRW-Landtagswahl verunsichert:

Kommen die Studiengebühren doch wieder? Ihre Formulierungen lassen zumindest die Option "nachgelagerter Studierendenbeiträge abhängig vom Einkommen" zu. Sie sollten der FDP verdeutlichen, dass ihr Modell nicht zu Ende gedacht ist und gerade mit einem liberalen Verständnis von Leistungsgerechtigkeit nicht zu verbinden sein sollten.

Das LAT-NRW ist sich sicher, dass sich die Qualität der Lehre nicht dadurch verbessern wird, wenn Studierende erneut Studiengebühren bezahlen. Vielmehr sollte gerade die Mitbestimmung von Studierenden und Mitarbeitenden bei der Verteilung der Hochschulmittel demokratisiert werden, was für eine bessere Qualität in der Lehre von maßgeblicher Bedeutung ist.

Im Übrigen verschärfen die Positionen der FDP eine Bürokratisierung der Hochschulen. Ist Ihnen, oder Ihrer Partei, bereits bekannt, wie sich die FDP diesen Umbau vorstellt? Wie positionieren Sie sich dazu? Eine Evaluierung der FDP-Positionen stellt folgende Fragen:
  • Ab welcher erreichten Einkommensgrenze sollten nachgelagerte Studiengebühren eingezogen werden? Über welche Faktoren soll die Einkommensgrenze ermittelt werden?
  • Werden alle eingezogenen Mittel wirklich für die Verbesserung der Lehre eingesetzt? Wenn ja, wie soll dass vollzogen und Überprüft werden?
  • Was ist mit Studierenden, die an mehreren Standorten studieren und oder Aufbauseminare an anderen Universitäten besuchen?
  • Wie wird der Fall eines Studienabbruchs oder Studiengangwechsels vorgegangen?
  • Wie wird der Fall einer Beschränkung auf ein Bachelorstudium gehand habt, wenn eigentlich der Master berufsqualifizierend wäre?
  • Wie werden Zahlungsausfälle berücksichtigt?
Abschließend sei ausdrücklich angemerkt, dass Studierende, die nachgelagerte Studiengebühren zahlen sollen mit einem Schuldenberg in ihr Berufsleben starten - gerade in der Familiengründungsphase. Zudem verstoßen Studiengebühren gegen den UN-Sozialpakt. Dies ist unmittelbar geltendes Bundesgesetz und verbietet die Einführung von Hochschulgebühren, wenn sie abgeschafft wurden.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass sich das Modell zur abermaligen Einführung von Studiengebühren durch die FDP offensichtlich an Absolventen von Betriebs-, Volkswirtschaftslehre und Jurisprudenz wendet. Tatsache bleibt allerdings, dass der akademische Arbeitsmarkt durch die Einführung von Bachelor und Master nach amerikanischem Vorbild zunehmend prekarisiert wurde.

Hierzu sei Christian Teipel, Rechtsanwalt und Mitbegründer des Deutschen Instituts für Bildungsrecht e.V. (DIBiR), erwähnt, der kürzlich erklärte: "Wir brauchen als Gesellschaft einen Bildungspluralismus. Dieser beinhaltet nicht nur Absolventinnen und Absolventen als Ärzte, Juristen und Betriebswirte, welche man im Rahmen der Studiengebühren wohl im Blick hat, sondern auch und gerade Historiker, Geologen, Germanisten, Philosophen, Soziologen, Psychologen, usw. Es wird in der Sache (aber nicht im Wortlaut) auf eine kleine begrenzte Gruppe mit häufig überdurchschnittlichem Jahreseinstiegsgehalt abgestellt und darüber dann die Erhebung von Beiträgen für alle Studierenden zu rechtfertigen versucht. Dann aber beurteilt man Bildung nach ihrem Preis - aber nicht nach ihrem Wert."

Gebühren für die Bildung bleiben Gebühren für die Bildung - Dabei spielt es keine Rolle, wann Sie gezahlt werden sollen. Wir wünschen uns, dass Sie uns versichern, dass die Erhebung von Studiengebühren jedweder Art in den anstehenden Koalitionsverhandlungen seitens der CDU nicht verhandelbar sind. Beziehen Sie klar Position!

Online-Flyer Nr. 614  vom 24.05.2017

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