SUCHE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Druckversion
Inland
Pressemitteilung vom 8.12.2019
DIG-Vorstandsmitglied wegen Angriffs auf BDS-Aktivisten verurteilt
Von BDS-Initiative Oldenburg
Christoph Glanz, BDS-Initiative Oldenburg, wehrt sich erfolgreich gegen den erneuten Versuch der DIG ihn mundtot zu machen. Kaveh Niknam-Conrady, Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, AG Oldenburg, wurde am 4.12.2019 vom Oldenburger Landgericht (Aktenzeichen 5 O 1380/19) wegen seines Angriffs auf Christoph Glanz verurteilt. Niknam-Conrady (im folgenden „KNC“) hatte Glanz am 19.1.2019 im Oldenburger Veranstaltungszentrum tätlich angegriffen und mit Hasstiraden überzogen. Dank des beherzten Eingreifens anderer Gäste und Organisator*innen der Vortragsveranstaltung konnte Schlimmeres verhindert werden. Conrady wurde schließlich unter Anwendung des Hausrechts des Saales verwiesen. Das Landgericht hat nun mit Urteil vom 4.12.2019 entschieden, dass es KNC unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro oder Haftstrafe verboten ist Glanz wörtlich oder sinngemäß als „Scheiß Antisemit“ oder „Antisemitenschwein zu bezeichnen. Zusätzlich muss er die Abmahnungskosten tragen.
Abbildung 1 Christoph Glanz bei einer Demonstration vor dem Deutschen Bundestag Juni 2019
KNC zeigte auch vor Gericht keine Reue, sondern rechtfertigte seinen öffentlichen Angriff noch und griff sogar zur offenen Lüge (nämlich dass Glanz ihn angegriffen habe). Aus der Anti-BDS-Resolution des Bundestages vom 17.5.2019 leitete er quasi eine Berechtigung zum Angriff ab. Christoph Glanz hingegen verwies vor Gericht darauf, dass der besagte Bundestagsbeschluss vom UN-Kommissariat für Menschenrechte und in einem Brief von 240 jüdischen und israelischen Akademiker*innen in scharfen Tönen als Bruch der Meinungsfreiheit gerügt wurde.
Glanz führte weiterhin aus, dass Antisemitismus wie alle anderen Rassismen aktiv bekämpft werden müsse. Falsche Antisemitismusanschuldigungen gegen Aktivist*innen für palästinensische Menschenrechte hingegen führten zu einer gefährlichen Beliebigkeit des Begriffs. Dieser Instrumentalisierung und Relativierung des Antisemitismusbegriffs hat das Gericht erfreulicherweise einen Riegel vorgeschoben.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass es sich bei den Taten des Angeklagten um „übelste Angriffe auf die persönliche Ehre des Klägers“ handelt und dass diese nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, da sie eine „empfindliche Prangerwirkung“ entfalten. Zum Tathergang erklärte das Gericht, dass „die Schilderung des Klägers über den Verlauf der Auseinandersetzung als wahr unterstellt werden [kann].“ KNC wurde bereits zum dritten Male strafrechtlich auffällig.
Christoph Glanz, BDS-Initiative, kommentiert: „Diese Attacke bettet sich in eine ganze Reihe von Angriffen ein, die von der DIG und ihren politischen Freunden ausgehen. Gleich ob es sich um Verleumdungen, körperliche Angriffe oder versuchte und durchgesetzte Raumverbote handelt, immer ist die Zielsetzung die einer Einschüchterung, die dazu führen soll, dass wir die Arbeit als BDS-Initiative einstellen. Die Menschenrechte der Palästinenser*innen sind es aber wert für sie zu streiten- und deswegen wird es auch in Zukunft nicht gelingen uns mundtot zu machen.
Ich bedanke mich persönlich bei den Menschen, die sich durch ihr Einschreiten im PFL, durch Zeugenaussagen und durch Prozessbeobachtung solidarisch gezeigt haben. Ich bin froh, dass trotz der Störung die wichtige Buchvorstellung („Die Kurden“, Meyen und Schamberger) stattfinden konnte. Aus privatem Portemannaie spende ich nochmals 100 Euro an die Hilfsorganisation Medico International mit dem Spendenzweck „Rojava“. Die Menschen dort brauchen Hilfe und sind auf unsere tatkräftige Solidarität angewiesen - genau wie die Palästinenser*innen.“
Schilderung der Veranstaltung am 19. Januar 2019 in Oldenburg:
Die Kurden - Ein Volk zwischen Unterdrückung und Rebellion
https://die-kurden.de/2018/01/17/oldenburg-19-januar-2019/
Siehe auch das Interview mit einer Kontroverse zum Thema Syrien/Rojava:
Nachbetrachtung zum Vortrag "BDS – die palästinensische Menschenrechtskampagne stellt sich vor"
Überall dieselben Maßstäbe anlegen
Christoph Glanz – interviewt von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 730 vom 18.12.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26442
Online-Flyer Nr. 730 vom 18.12.2019
Druckversion
Inland
Pressemitteilung vom 8.12.2019
DIG-Vorstandsmitglied wegen Angriffs auf BDS-Aktivisten verurteilt
Von BDS-Initiative Oldenburg
Christoph Glanz, BDS-Initiative Oldenburg, wehrt sich erfolgreich gegen den erneuten Versuch der DIG ihn mundtot zu machen. Kaveh Niknam-Conrady, Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, AG Oldenburg, wurde am 4.12.2019 vom Oldenburger Landgericht (Aktenzeichen 5 O 1380/19) wegen seines Angriffs auf Christoph Glanz verurteilt. Niknam-Conrady (im folgenden „KNC“) hatte Glanz am 19.1.2019 im Oldenburger Veranstaltungszentrum tätlich angegriffen und mit Hasstiraden überzogen. Dank des beherzten Eingreifens anderer Gäste und Organisator*innen der Vortragsveranstaltung konnte Schlimmeres verhindert werden. Conrady wurde schließlich unter Anwendung des Hausrechts des Saales verwiesen. Das Landgericht hat nun mit Urteil vom 4.12.2019 entschieden, dass es KNC unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro oder Haftstrafe verboten ist Glanz wörtlich oder sinngemäß als „Scheiß Antisemit“ oder „Antisemitenschwein zu bezeichnen. Zusätzlich muss er die Abmahnungskosten tragen.
Abbildung 1 Christoph Glanz bei einer Demonstration vor dem Deutschen Bundestag Juni 2019
KNC zeigte auch vor Gericht keine Reue, sondern rechtfertigte seinen öffentlichen Angriff noch und griff sogar zur offenen Lüge (nämlich dass Glanz ihn angegriffen habe). Aus der Anti-BDS-Resolution des Bundestages vom 17.5.2019 leitete er quasi eine Berechtigung zum Angriff ab. Christoph Glanz hingegen verwies vor Gericht darauf, dass der besagte Bundestagsbeschluss vom UN-Kommissariat für Menschenrechte und in einem Brief von 240 jüdischen und israelischen Akademiker*innen in scharfen Tönen als Bruch der Meinungsfreiheit gerügt wurde.
Glanz führte weiterhin aus, dass Antisemitismus wie alle anderen Rassismen aktiv bekämpft werden müsse. Falsche Antisemitismusanschuldigungen gegen Aktivist*innen für palästinensische Menschenrechte hingegen führten zu einer gefährlichen Beliebigkeit des Begriffs. Dieser Instrumentalisierung und Relativierung des Antisemitismusbegriffs hat das Gericht erfreulicherweise einen Riegel vorgeschoben.
Das Gericht stellte außerdem klar, dass es sich bei den Taten des Angeklagten um „übelste Angriffe auf die persönliche Ehre des Klägers“ handelt und dass diese nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, da sie eine „empfindliche Prangerwirkung“ entfalten. Zum Tathergang erklärte das Gericht, dass „die Schilderung des Klägers über den Verlauf der Auseinandersetzung als wahr unterstellt werden [kann].“ KNC wurde bereits zum dritten Male strafrechtlich auffällig.
Christoph Glanz, BDS-Initiative, kommentiert: „Diese Attacke bettet sich in eine ganze Reihe von Angriffen ein, die von der DIG und ihren politischen Freunden ausgehen. Gleich ob es sich um Verleumdungen, körperliche Angriffe oder versuchte und durchgesetzte Raumverbote handelt, immer ist die Zielsetzung die einer Einschüchterung, die dazu führen soll, dass wir die Arbeit als BDS-Initiative einstellen. Die Menschenrechte der Palästinenser*innen sind es aber wert für sie zu streiten- und deswegen wird es auch in Zukunft nicht gelingen uns mundtot zu machen.
Ich bedanke mich persönlich bei den Menschen, die sich durch ihr Einschreiten im PFL, durch Zeugenaussagen und durch Prozessbeobachtung solidarisch gezeigt haben. Ich bin froh, dass trotz der Störung die wichtige Buchvorstellung („Die Kurden“, Meyen und Schamberger) stattfinden konnte. Aus privatem Portemannaie spende ich nochmals 100 Euro an die Hilfsorganisation Medico International mit dem Spendenzweck „Rojava“. Die Menschen dort brauchen Hilfe und sind auf unsere tatkräftige Solidarität angewiesen - genau wie die Palästinenser*innen.“
Schilderung der Veranstaltung am 19. Januar 2019 in Oldenburg:
Die Kurden - Ein Volk zwischen Unterdrückung und Rebellion
https://die-kurden.de/2018/01/17/oldenburg-19-januar-2019/
Siehe auch das Interview mit einer Kontroverse zum Thema Syrien/Rojava:
Nachbetrachtung zum Vortrag "BDS – die palästinensische Menschenrechtskampagne stellt sich vor"
Überall dieselben Maßstäbe anlegen
Christoph Glanz – interviewt von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 730 vom 18.12.2019
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26442
Online-Flyer Nr. 730 vom 18.12.2019
Druckversion
NEWS
KÖLNER KLAGEMAUER
FOTOGALERIE