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Globales
Assange-Prozess
Politische Justiz in London
Von Hannes Sies
London. Der Woolwich Crown Court liegt in der Nähe des Hochsicherheits-Gefängnisses Belmarsh. Vor dem Gericht protestierten zu Prozessbeginn am Montag WikiLeaks-Anhänger gegen die Auslieferung des Australiers an die USA. Er wird dort wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente (gutes Recht und täglich Brot von Enthüllungs-Journalisten) und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz (barbarisches Relikt aus Zeiten des Ersten Weltkriegs) angeklagt. "Prozess gegen Assange: 'Er ist kein Journalist'" so titelt die SZ (Süddeutsche Zeitung) ganz im Sinne der USA. Die USA wollen den berühmtesten und erfolgreichsten Enthüllungs-Journalisten unserer Zeit, Julian Assange, zum Spion und Verräter umdeklarieren, nachdem sie ihn mit einer Justiz-Intrige zehn Jahre lang unter Vergewaltigungsverdacht stellen ließen - mit von der schwedischen Justiz gefälschten Beweisen. Als Verräter könnten die USA ihn hinter Gitter stecken, weil er über US-Kriegsverbrechen (!) aufklärte. Doch Verbrechen können nicht den Schutz der Geheimhaltung in Anspruch nehmen.
Die Anwälte jener US-Regierung, die bei Kriegsverbrechen erwischt wurde, beschimpften zum Prozessauftakt den vielfach preisgekrönten Journalisten Assange als „gewöhnlichen Kriminellen“. Dies erfahren die Leser der SZ freilich nicht. Die SZ salbadert sich durch eine wohlmeinende Aufzählung der Litanei der Beschuldigungen gegen Assange, den sie als „unkonzentriert“ beschreibt. Schon die Überschrift repetiert US-Propaganda gegen Assange, er sein kein Journalist, der Artikel distanziert sich davon nicht, macht vielmehr Stimmung gegen den Angeklagten.
Die SZ redet den USA nach dem Munde, klaubt ablenkende Desinformation zusammen, enthält ihren Lesern aber vor, was die Anwälte des Angeklagten vorbringen: Die Wikileaks-Anwälte rügen die britische Kronjustiz für schikanöse Behandlung des Angeklagten und Behinderung der Verteidigung von Julian Assange. Vanessa Baraitser, Richterin Ihrer Majestät, behauptet nicht zuständig zu sein, die Anwälte sollten sich doch beim Gefängnisdirektor beschweren, so der Guardian.
Assange würden in den USA nicht nur 175 Jahre Folterhaft drohen, sondern auch sein Leben sei in Gefahr, argumentiert die Verteidigung. Sie wollen einen Ex-Angestellten jener spanischen Sicherheitsfirma in den Zeugenstand rufen, die in Ecuadors Botschaft Überwachungskameras gegen Assange installiert hatte - im Auftrag der CIA. Der Zeuge hatte mitangehört, wie seine CIA-Auftraggeber debattierten, ob und wie man Julian Assange in der Botschaft vergiften könne, wenn man ihn schon nicht entführen kann. So berichtet es der Guardian.
Beim Guardian findet sich Berichterstattung, die meilenweit über dem Tendenzgefaselt deutscher Medien steht. Dabei hat der Guardian selbst seine Probleme mit dem Verfahren. Zwei seiner Leute haben seinerzeit in einem Buch das Passwort für die aus Sicherheitsgründen überall im Web verbreiteten verschlüsselten US-Dateien ausgeplaudert. Um nicht als größte Deppen der Mediengeschichte dazustehen, schoben die Herren die Schuld dann auf Assange. Er hätte ja das Passwort ändern, die Dateien löschen können, was leicht erkennbarer Blödsinn ist: Die Dateien waren selbstverständlich weit gestreut, dem Zugriff von WikiLeaks ja aus Sicherheitsgründen entzogen - denn es drohte zu diesem Zeitpunkt im heißen Jahr 2010 massiv eine Ermordung aller WikiLeaks-Aktivisten, um die Kriegsverbrechen zu vertuschen (nachzulesen im Buch „Die Zerstörung von Wikileaks“ von Gerd R. Rueger).
Nur das Passwort verhinderte die weltweite Freischaltung der geheimen US-Depeschen, später bekannt als „Cable Leaks“ des Cablegate. Als Assange es den Guardian-Leuten nannte, konnte er wirklich nicht ahnen, dass die es im Klartext (!) in ihr Buchmanuskript eintippen würden. Auch um diese Verwicklungen dürfte es im weiteren Prozess gehen, wenn Assange sich gegen den Vorwurf „Geheimnisverrat“ verteidigen muss. Lobenswert ist jedoch, dass der Guardian dies selbst offenlegt und versucht, sich zu rechtfertigen, statt seine Verfehlungen einfach totzuschweigen, wie üblicherweise die deutschen „Qualitätsmedien“:
<ul>
"Mark Summers, QC (Queen's Counsel, Kronanwalt), behauptete, dass die ungeschützten Dateien veröffentlicht worden seien, weil ein Passwort zu diesem Material in einem Buch des Guardian über die Affäre erschienen sei. "Die Tore wurden nicht von Assange oder WikiLeaks geöffnet, sondern von einem anderen Mitglied dieser Partnerschaft", sagte er. Der Guardian dementierte den Vorwurf. "Der Guardian hat deutlich gemacht, dass er gegen die Auslieferung von Julian Assange ist. Es ist jedoch völlig falsch zu sagen, dass das Wikileaks-Buch des Guardian aus dem Jahr 2011 zur Veröffentlichung von unbestätigten Akten der US-Regierung geführt hat", sagte ein Sprecher... Der ehemalige Herausgeber der Untersuchungen des Guardian, David Leigh, der das Buch zusammen mit Luke Harding geschrieben hat, sagte: "Es ist eine komplette Erfindung, dass ich irgendetwas mit Julian Assanges eigenen Publikationsentscheidungen zu tun hatte. Seiner Sache ist nicht geholfen, wenn Leute Dinge erfinden." (Guardian) (1)
</ul>
Auch deutsche Medien lernen dazu?
Sie geben sich - beim Fakenews-Verbreiten erwischt - aber, als wäre nichts geschehen. Nach heftigen Protesten von Politblogs ist sie endlich verschwunden: Die Verleumdungs-Fakenews von „Vergewaltigungsverdacht“. Zehn Jahre hatten von ARD bis Bertelsmann-“Spiegel“ die Medien sie wie eine Monstranz vor jedem Artikel über Julian Assange hergetragen. Jetzt wird sie ersetzt durch die nächste Lüge: „Verräter“ („Für manche Held, für andere Verräter“ usw.). Doch der australische Enthüllungs-Journalist hat niemanden verraten, er hat seinen Job gemacht, besser als die Möchtegern-Journalisten, die jetzt die US-Ankläger nachplappern. ARD, ZDF, FAZ, taz, Stern & Spiegel sehen es als ihr gutes Recht, einen kritischen Journalisten im Rahmen einer regierungsgesteuerten Hass-Kampagne jahrelang unter „Vergewaltigungsverdacht“ zu stellen. Klare Worte zu den gefälschten Beweisen, mit denen dieser verleumderische Verdacht „begründet“ wurde? Fehlanzeige.
Eine Entschuldigung bei Julian Assange? Auf die Idee kam bei denen keiner. Kein einziger von den Tausenden deutscher Journalisten und Journalistinnen, welche die üble Verleumdung nachplapperten, schrieben, sendeten, in Mikrofone und Kameras salbaderten, sich in ihren Feuilletons küchenpsychologische Verquastheiten abrangen über den angeblichen „Narzissmus“ von Julian Assange… Im Fazit: Ein erbärmliches Armutszeugnis einer Zunft, die einmal für Aufklärung und den Kampf für das Recht stand.
Fußnote:
1 Aus dem Englischen: „Mark Summers, QC (Queen’s Counsel, Kronanwalt), claimed the unredacted files had been published because a password to this material had appeared in a Guardian book on the affair. “The gates got opened not by Assange or WikiLeaks but by another member of that partnership,” he said. The Guardian denied the claim. “The Guardian has made clear it is opposed to the extradition of Julian Assange. However, it is entirely wrong to say the Guardian’s 2011 Wikileaks book led to the publication of unredacted US government files,” a spokesman said... The Guardian’s former investigations editor David Leigh, who wrote the book with Luke Harding, said: “It’s a complete invention that I had anything to do with Julian Assange’s own publication decisions. His cause is not helped by people making things up.”
Quellen:
https://www.rubikon.news/artikel/konstruierte-vergewaltigung
https://www.theguardian.com/uk-news/2020/feb/24/julian-assange-hearing-journalism-is-no-excuse-for-breaking-law
https://www.theguardian.com/media/2020/feb/25/julian-assange-handcuffed-stripped-naked-claim-lawyers
https://www.theguardian.com/media/2020/feb/25/julian-assange-handcuffed-stripped-naked-claim-lawyers
https://www.sueddeutsche.de/politik/assange-prozess-auslieferung-1.4816126
Siehe auch:
Fotogalerie
Proteste zum Beginn des Auslieferungsprozesses gegen Julian Assange, London, 22. und 24.02.2020
Die Wahrheit wird gewinnen
Von Arbeiterfotografie
NRhZ 737 vom 27.02.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26622
Filmclip
Proteste zum Beginn des Auslieferungsprozesses gegen Julian Assange, London, 24.02.2020
Todesstrafe für Journalismus
Von Arbeiterfotografie
NRhZ 737 vom 27.02.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26623
Assange-Schauprozess
Neoliberalismus als totalitäre Globalisierung
Von Hannes Sies
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26644
Assange-Schauprozess: Bertelsmann-n-tv ringt mit der Wahrheit
"liest sich wie eine krude Verschwörungstheorie und ist doch ein UN-Bericht"
Von Hannes Sies
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26635
Auslieferungsprozesses gegen Julian Assange, London, 27.02.2020
Der Panzerglaskasten ist ein Instrument der Folter
Von Craig Murray - aus dem Englischen von Peter Betscher
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26645
Der Fall Julian Assange ist politisch – deshalb gibt es nur eine Konsequenz
Den Prozess gegen Julian Assange sofort abbrechen!
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26646
Online-Flyer Nr. 738 vom 04.03.2020
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Globales
Assange-Prozess
Politische Justiz in London
Von Hannes Sies
London. Der Woolwich Crown Court liegt in der Nähe des Hochsicherheits-Gefängnisses Belmarsh. Vor dem Gericht protestierten zu Prozessbeginn am Montag WikiLeaks-Anhänger gegen die Auslieferung des Australiers an die USA. Er wird dort wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente (gutes Recht und täglich Brot von Enthüllungs-Journalisten) und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz (barbarisches Relikt aus Zeiten des Ersten Weltkriegs) angeklagt. "Prozess gegen Assange: 'Er ist kein Journalist'" so titelt die SZ (Süddeutsche Zeitung) ganz im Sinne der USA. Die USA wollen den berühmtesten und erfolgreichsten Enthüllungs-Journalisten unserer Zeit, Julian Assange, zum Spion und Verräter umdeklarieren, nachdem sie ihn mit einer Justiz-Intrige zehn Jahre lang unter Vergewaltigungsverdacht stellen ließen - mit von der schwedischen Justiz gefälschten Beweisen. Als Verräter könnten die USA ihn hinter Gitter stecken, weil er über US-Kriegsverbrechen (!) aufklärte. Doch Verbrechen können nicht den Schutz der Geheimhaltung in Anspruch nehmen.
Die Anwälte jener US-Regierung, die bei Kriegsverbrechen erwischt wurde, beschimpften zum Prozessauftakt den vielfach preisgekrönten Journalisten Assange als „gewöhnlichen Kriminellen“. Dies erfahren die Leser der SZ freilich nicht. Die SZ salbadert sich durch eine wohlmeinende Aufzählung der Litanei der Beschuldigungen gegen Assange, den sie als „unkonzentriert“ beschreibt. Schon die Überschrift repetiert US-Propaganda gegen Assange, er sein kein Journalist, der Artikel distanziert sich davon nicht, macht vielmehr Stimmung gegen den Angeklagten.
Die SZ redet den USA nach dem Munde, klaubt ablenkende Desinformation zusammen, enthält ihren Lesern aber vor, was die Anwälte des Angeklagten vorbringen: Die Wikileaks-Anwälte rügen die britische Kronjustiz für schikanöse Behandlung des Angeklagten und Behinderung der Verteidigung von Julian Assange. Vanessa Baraitser, Richterin Ihrer Majestät, behauptet nicht zuständig zu sein, die Anwälte sollten sich doch beim Gefängnisdirektor beschweren, so der Guardian.
Assange würden in den USA nicht nur 175 Jahre Folterhaft drohen, sondern auch sein Leben sei in Gefahr, argumentiert die Verteidigung. Sie wollen einen Ex-Angestellten jener spanischen Sicherheitsfirma in den Zeugenstand rufen, die in Ecuadors Botschaft Überwachungskameras gegen Assange installiert hatte - im Auftrag der CIA. Der Zeuge hatte mitangehört, wie seine CIA-Auftraggeber debattierten, ob und wie man Julian Assange in der Botschaft vergiften könne, wenn man ihn schon nicht entführen kann. So berichtet es der Guardian.
Beim Guardian findet sich Berichterstattung, die meilenweit über dem Tendenzgefaselt deutscher Medien steht. Dabei hat der Guardian selbst seine Probleme mit dem Verfahren. Zwei seiner Leute haben seinerzeit in einem Buch das Passwort für die aus Sicherheitsgründen überall im Web verbreiteten verschlüsselten US-Dateien ausgeplaudert. Um nicht als größte Deppen der Mediengeschichte dazustehen, schoben die Herren die Schuld dann auf Assange. Er hätte ja das Passwort ändern, die Dateien löschen können, was leicht erkennbarer Blödsinn ist: Die Dateien waren selbstverständlich weit gestreut, dem Zugriff von WikiLeaks ja aus Sicherheitsgründen entzogen - denn es drohte zu diesem Zeitpunkt im heißen Jahr 2010 massiv eine Ermordung aller WikiLeaks-Aktivisten, um die Kriegsverbrechen zu vertuschen (nachzulesen im Buch „Die Zerstörung von Wikileaks“ von Gerd R. Rueger).
Nur das Passwort verhinderte die weltweite Freischaltung der geheimen US-Depeschen, später bekannt als „Cable Leaks“ des Cablegate. Als Assange es den Guardian-Leuten nannte, konnte er wirklich nicht ahnen, dass die es im Klartext (!) in ihr Buchmanuskript eintippen würden. Auch um diese Verwicklungen dürfte es im weiteren Prozess gehen, wenn Assange sich gegen den Vorwurf „Geheimnisverrat“ verteidigen muss. Lobenswert ist jedoch, dass der Guardian dies selbst offenlegt und versucht, sich zu rechtfertigen, statt seine Verfehlungen einfach totzuschweigen, wie üblicherweise die deutschen „Qualitätsmedien“:
<ul>
"Mark Summers, QC (Queen's Counsel, Kronanwalt), behauptete, dass die ungeschützten Dateien veröffentlicht worden seien, weil ein Passwort zu diesem Material in einem Buch des Guardian über die Affäre erschienen sei. "Die Tore wurden nicht von Assange oder WikiLeaks geöffnet, sondern von einem anderen Mitglied dieser Partnerschaft", sagte er. Der Guardian dementierte den Vorwurf. "Der Guardian hat deutlich gemacht, dass er gegen die Auslieferung von Julian Assange ist. Es ist jedoch völlig falsch zu sagen, dass das Wikileaks-Buch des Guardian aus dem Jahr 2011 zur Veröffentlichung von unbestätigten Akten der US-Regierung geführt hat", sagte ein Sprecher... Der ehemalige Herausgeber der Untersuchungen des Guardian, David Leigh, der das Buch zusammen mit Luke Harding geschrieben hat, sagte: "Es ist eine komplette Erfindung, dass ich irgendetwas mit Julian Assanges eigenen Publikationsentscheidungen zu tun hatte. Seiner Sache ist nicht geholfen, wenn Leute Dinge erfinden." (Guardian) (1)
</ul>
Auch deutsche Medien lernen dazu?
Sie geben sich - beim Fakenews-Verbreiten erwischt - aber, als wäre nichts geschehen. Nach heftigen Protesten von Politblogs ist sie endlich verschwunden: Die Verleumdungs-Fakenews von „Vergewaltigungsverdacht“. Zehn Jahre hatten von ARD bis Bertelsmann-“Spiegel“ die Medien sie wie eine Monstranz vor jedem Artikel über Julian Assange hergetragen. Jetzt wird sie ersetzt durch die nächste Lüge: „Verräter“ („Für manche Held, für andere Verräter“ usw.). Doch der australische Enthüllungs-Journalist hat niemanden verraten, er hat seinen Job gemacht, besser als die Möchtegern-Journalisten, die jetzt die US-Ankläger nachplappern. ARD, ZDF, FAZ, taz, Stern & Spiegel sehen es als ihr gutes Recht, einen kritischen Journalisten im Rahmen einer regierungsgesteuerten Hass-Kampagne jahrelang unter „Vergewaltigungsverdacht“ zu stellen. Klare Worte zu den gefälschten Beweisen, mit denen dieser verleumderische Verdacht „begründet“ wurde? Fehlanzeige.
Eine Entschuldigung bei Julian Assange? Auf die Idee kam bei denen keiner. Kein einziger von den Tausenden deutscher Journalisten und Journalistinnen, welche die üble Verleumdung nachplapperten, schrieben, sendeten, in Mikrofone und Kameras salbaderten, sich in ihren Feuilletons küchenpsychologische Verquastheiten abrangen über den angeblichen „Narzissmus“ von Julian Assange… Im Fazit: Ein erbärmliches Armutszeugnis einer Zunft, die einmal für Aufklärung und den Kampf für das Recht stand.
Fußnote:
1 Aus dem Englischen: „Mark Summers, QC (Queen’s Counsel, Kronanwalt), claimed the unredacted files had been published because a password to this material had appeared in a Guardian book on the affair. “The gates got opened not by Assange or WikiLeaks but by another member of that partnership,” he said. The Guardian denied the claim. “The Guardian has made clear it is opposed to the extradition of Julian Assange. However, it is entirely wrong to say the Guardian’s 2011 Wikileaks book led to the publication of unredacted US government files,” a spokesman said... The Guardian’s former investigations editor David Leigh, who wrote the book with Luke Harding, said: “It’s a complete invention that I had anything to do with Julian Assange’s own publication decisions. His cause is not helped by people making things up.”
Quellen:
https://www.rubikon.news/artikel/konstruierte-vergewaltigung
https://www.theguardian.com/uk-news/2020/feb/24/julian-assange-hearing-journalism-is-no-excuse-for-breaking-law
https://www.theguardian.com/media/2020/feb/25/julian-assange-handcuffed-stripped-naked-claim-lawyers
https://www.theguardian.com/media/2020/feb/25/julian-assange-handcuffed-stripped-naked-claim-lawyers
https://www.sueddeutsche.de/politik/assange-prozess-auslieferung-1.4816126
Siehe auch:
Fotogalerie
Proteste zum Beginn des Auslieferungsprozesses gegen Julian Assange, London, 22. und 24.02.2020
Die Wahrheit wird gewinnen
Von Arbeiterfotografie
NRhZ 737 vom 27.02.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26622
Filmclip
Proteste zum Beginn des Auslieferungsprozesses gegen Julian Assange, London, 24.02.2020
Todesstrafe für Journalismus
Von Arbeiterfotografie
NRhZ 737 vom 27.02.2020
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Assange-Schauprozess
Neoliberalismus als totalitäre Globalisierung
Von Hannes Sies
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26644
Assange-Schauprozess: Bertelsmann-n-tv ringt mit der Wahrheit
"liest sich wie eine krude Verschwörungstheorie und ist doch ein UN-Bericht"
Von Hannes Sies
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26635
Auslieferungsprozesses gegen Julian Assange, London, 27.02.2020
Der Panzerglaskasten ist ein Instrument der Folter
Von Craig Murray - aus dem Englischen von Peter Betscher
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26645
Der Fall Julian Assange ist politisch – deshalb gibt es nur eine Konsequenz
Den Prozess gegen Julian Assange sofort abbrechen!
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
NRhZ 738 vom 04.03.2020
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=26646
Online-Flyer Nr. 738 vom 04.03.2020
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