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Inland
Aussagen des Antisemitismusbeauftragten Michael Blume, Stuttgart, 26.11.2020
Verschwörungstheorien ohne jedweden Beleg
Von Michael Ballweg (Querdenken 711 – Stuttgart)

In der Süddeutschen Zeitung ist am 19. November 2020 ein Artikel mit dem Titel "Schwäbisches Revoluzzertum" erschienen, der den Zulauf zur Querdenker-Bewegung in Baden-Württemberg mit pietistischen Wurzeln erklärt. Er beginnt mit den Sätzen: "Ist es Zufall, dass die "Querdenken"-Bewegung ausgerechnet in Stuttgart gegründet wurde und dass sie in Baden-Württemberg besonders großen Zulauf hat? In der Geschichte Württembergs sind laut dem Antisemitismusbeauftragten Michael Blume gewisse Traditionen und Strömungen zu benennen, die zumindest den Drang begünstigt haben könnten, sich gegen Autoritäten aufzulehnen und sich ein eigenes Weltbild zu zimmern." Die Presseagentur dpa hat daraufhin Querdenken 711 um eine Stellungnahme und Beantwortung von drei Fragen gebeten. Sie lauten: Was halten Sie von der These allgemein? Welche Rolle spielt der Glaube zudem bei Ihrer persönlichen Motivation? Können Sie abschätzen, wie hoch der Anteil pietistisch motivierter Teilnehmer unter Ihren Mitstreitern ist? Die Antwort darauf hat Querdenken 711 als Pressemitteilung veröffentlicht. Die NRhZ dokumentiert sie nachfolgend.


Vielen Dank für Ihre Anfrage und dass Sie den Pressekodex wahren. Die Wahrung des Artikel 3 Abs. 3 GG ist auch für Journalisten Pflicht. Eine Diskriminierung von Teilen der Bevölkerung ist auch für Politiker verboten, selbst im Interesse eines Wahlkampfes. Für seriöse Journalisten ist der Pressekodex bindend. Er definiert den Berufethos. Wie man am Spiegel-Interview und an dem Artikel der Süddeutschen erkennen kann, scheinen einige ihrer Kollegen vergessen zu haben, dass diese über einen Teil der Bevölkerung reden, ohne mit dieser Bevölkerung direkt zu reden - und diese damit herabwürdigen. Was auffällt: Ihre Kollegen haben dabei offensichtlich vergessen, dass Schmähung und Herabsetzung, Verallgemeinerungen von Motiven von Bürger*nnen, insbesondere von ganzen Bevölkerungsgruppen, sei es auch mit Verweis auf ein Interview eines Amtsträgers, oder eines Mitarbeiters und Dienstleisters der Landesregierung, wie es Herr Blume ist, verwerflich ist. Es gilt auch hier das Verbot der Diskriminierung, die Wahrung der Ehre und des Persönlichkeitsrechtes, sowie die Wahrheit- und Sorgfaltspflicht. Und es gilt auch hier das Recht der Gegendarstellung bzw. der Richtigstellung. Nun zu Ihren Fragen:

1. Was halten Sie von der These allgemein?

Wir halten weder etwas davon, dass aus der Luft gegriffene Theorien etwaiger Motive von Teilen der Bürgerschaft aus der Mitte der Gesellschaft und deren Demonstrationsbestreben aufgestellt werden, noch etwas davon, dass diese ungerechtfertigten Unterstellungen nicht mit uns diskutiert werden. Das, was dort zu lesen ist, sind tatsächlich Verschwörungstheorien, da ohne jedweden Beleg. Diese Handlungsweise sehen wir als eine Form der Irreführung der Öffentlichkeit an.

Wir sind Menschen und repräsentieren den Querschnitt der Gesellschaft und können selbstständig denken. Wir sind keine Untertanen, sondern diejenigen, die Amtsträger wie Herrn Kuhn bezahlen, damit dieser verantwortungsbewusst, ohne Machtmissbrauch, die Interessen des gesamten Volkes beachtet. Jeder vernunftbegabte Mensch, der sich mit Immanuel Kant befasst hat, wird außerdem wissen, dass die mündige Bürgerschaft seit Einführung der Demokratie nicht nur alle 4 Jahre bei der Wahl vorkommt, sondern deren Stimme auch dann erhoben werden kann, wenn unangemessene politische Handlungen durchgeführt werden.

Wenn Herr Blume das als eine Art Autoritätenmisstrauen interpretiert, ist vielmehr dessen Weltbild in Frage zu stellen.

Denn: Wenn er meint, dass Amtsträger in Gutsherrenart über die Einschränkung von Grundrechten verfügen dürfen, wie es Ihnen beliebe und deshalb ein Protest ein Autoritätsmisstrauen wäre, dann stimmt entweder etwas am Grundgesetz nicht, oder an seiner These. Wir leben in keiner Autoritätenklasse, in der es eine Untertanenklasse gäbe, die Verschwörungen anhängt, nur weil diese ihre Grundrechte wahrnehmen. Möglicherweise hat Herr Blume im Bereich Antisemitismus seine Kenntnisse, aber die Psychoanalyse von Bürgerbewegungen, die die Aufhebung der massiven Grundrechteinschränkungen fordern, da stochert er im Dunkeln. Vielmehr sind es einfache wissenschaftliche Unlogiken, die wir nicht glauben wollen und auch nicht müssen. Denn nicht nur wir glauben das nicht, sondern auch viele Ärzte und Juristen kritisieren die Regierungspolitik in diesem Zusammenhang. Wir halten es z.B. für äußerst fragwürdig mit einem untauglichen PCR-Verfahren und „positiv getesteten Zahlen" die grundrechtsverletzenden Maßnahmen und die Grundlage einer nationalen epidemischen Lage zu rechtfertigen und dann von Infektionen im Sinne des IfSG zu sprechen.

Wir halten diese Art Informationspolitik im Sinne Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG weder für wissenschaftlich, noch die Konsequenz der Aushebelung mehrere Grundrechte für angemessen. Offensichtlich kennen die Herren weder das wegweisende Urteile von einem Gericht aus Lissabon, welches bei den Quarantänemaßnahmen von Menschenrechtsverletzungen spricht, noch die Gutachten zum 3. IfSG.

Das Volk ist der Souverän. Die demokratische Bewegung Querdenken ist bundesweit aktiv und repräsentiert eine breite Masse und große Teile der Bevölkerung. Sie besteht aus vielen Akteuren in allen Bundesländern. Daher meine Antwort zu den Thesen in den Büros des Herrn Kuhn und Herrn Blume: Wer mit der Kritik wegen eines politischen Versagens nicht umgehen kann, dem möge ich den Satz des Weisen Laotse ans Herz legen: "Je mehr Verbote, umso ärmer das Volk.“ Ein Grundgesetz ist nicht dafür da, um es außer Kraft zu setzen und damit den Rechtsstaat auszuhöhlen. Das wäre antidemokratisch und radikal.

Wir empfehlen daher die entsprechenden Thesen der Spezialisten und Fachleuten:
https://www.unikiel.de/psychologie/mausfeld/pubs/Mausfeld_Die_Angst_der_Machteliten_vor_dem_Volk.pdf

2. Welche Rolle spielt der Glaube zudem bei Ihrer persönlichen Motivation?


Das ist hierbei nicht relevant, da es hierbei nicht um religiöse Bräuche geht. Ich halte mich an die 10 Gebote, weil es ein Zusammenleben in Frieden und Achtung möglich macht. Auf Querdenken-Demonstrationen finden Sie Menschen aller Glaubensgemeinschaften. Wenn Sie aber meinen Glauben zu der Frage der Menschlichkeit und Gerechtigkeit festmachen, dann spielen für uns alle die Schutzbereiche der Landesverfassungen, die des deutschen Grundgesetzes, der Sozialpakt 1, der Zivilpakt 1, die Menschenrechtskonventionen, sowie die Charta der Grundrechte der EU eine wesentliche Rolle. Wir glauben fest an einen gerechten und unabhängigen Rechtsstaat. Und er hat uns als Antwort schon des Öfteren gezeigt, dass er in unserem Sinne und im Namen des Volkes entscheidet.

3. Können Sie abschätzen, wie hoch der Anteil pietistisch motivierter Teilnehmer unter Ihren Mitstreitern ist?


Nein. Eines kann ich aber sicher feststellen: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und alle Menschen auf unseren Demos vereint ein Interesse. Frieden, Freiheit, Wahrheit, Gerechtigkeit und Aufhebung der Grundrechteinschränkungen. Die Demokratie und die Freiheitsrechte wiederherzustellen, die zu keinem Zeitpunkt dem Wesen nach ausgehebelt werden dürfen – auch nicht in Krisenzeiten - das ist unser Anliegen. Das aber sollte jeder einigermaßen informierte Amtsträger selbst wissen. Er braucht sich nur die Menschen- und Grundrechte durchzulesen.

Das Hetzen über Teile der Bevölkerung und das Diffamieren von Personen und deren öffentlicher Ruf sollte eigentlich als Stasimethode mit der DDR untergegangen sein. Daher möchte ich Herrn Kuhn und Herrn Blume noch etwas auf den Weg geben: Es gibt dreierlei Arten von staatlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Rechtsträger der Menschenrechte, dem menschlichen Individuum: Achtungspflichten, Schutzpflichten und Gewährleistungspflichten. Die Gewährleistungspflicht des Grundgesetzes und die der Ewigkeitsklausel gehört dazu.


Quelle:



https://www.sueddeutsche.de/politik/querdenken-baden-wuerttemberg-sachsen-bayern-1.5121031


Wir möchten die Süddeutsche Zeitung an den Presskodex erinnern und fordern Sie höflichst dazu auf, Ihren Artikel alsbaldig dahingehend richtigzustellen (Pressekodex, Ziffer 3), dass
  • Querdenken kein Verein ist. Richtig ist: Michael Ballweg hat mit seinem privaten Kapital im Juni 2020 eine Stiftung zum Erhalt der Demokratie gegründet. Stiftungskapital: 100.000 Euro. Der Antrag wird im Moment von den Behörden bearbeitet. Der Sitz der Stiftung ist nicht Stuttgart.
  • Michael Ballweg kein IT-Fachmann, sondern Dipl.-Betriebswirt (BA) und IT-Unternehmer ist.

Am Ende dieser Pressemitteilung möchten wir noch auf folgende Gesetzesentwürfe hinweisen:



Online-Flyer Nr. 758  vom 02.12.2020

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