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Inland
Erlebnisbericht vom 23. Januar 2021
Ohne Maske auf dem Münchner Stachus
Von Angelika Eberl
Am Samstag, dem 23. Januar 2021, machte ich mich auf nach München, denn am Stachus war ab 16:30 Uhr eine Kundgebung von "UlliOma" angekündigt. Ich traf etwa um 16:55 Uhr dort ein und fand einen, mit Bändern abgegrenzten Bereich vor, innerhalb dessen sich einige Demonstranten befanden. Fast alle trugen "Mund-Nasen-Bedeckung". Auch zwei Polizisten standen außerhalb dabei und beobachteten die Kundgebung. Sie waren ganz in Schwarz gekleidet, was in Deutschland unangenehme Assoziationen weckt. Zudem trugen sie schwarze Mund-Nasen-Bedeckungen. Früher trugen Polizisten grüne Jacken und galten als "Dein Freund und Helfer" und man konnte ihnen ins unbedeckte Gesicht sehen. Aber das ist schon eine Weile her.
Ich hörte einige Zeit außerhalb der Abgrenzung zu – ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Nach einer Weile kam einer der beiden Polizisten auf mich zu. Mein Herz begann zu klopfen. Er fragte nach meinem Mund-Nasen-Schutz, sie zu tragen sei in der Fußgängerzone Gesetz und forderte mich auf, so etwas aufzusetzen. Ich sagte: „Nein“ und sah ihn dabei an. Er verlangte daraufhin meinen Personalausweis und notierte meinen Namen und Adresse und sagte, ich würde dann einen Bußgeldbescheid über 250 Euro erhalten. Ich sagte zu ihm, ich würde Einspruch dagegen einlegen, denn auch die Exekutive ist an die Grundrechte gebunden. Eigentlich wollte ich noch viel mehr sagen, doch weil mein Herz klopfte bis zum Halse und im Magen ein flaues Gefühl war, fielen mir die genauen Paragraphen nicht ein, obwohl ich sie sonst, bei ruhigem Magen, auswendig kenne. Doch er ging sowieso nicht darauf ein, was ich vorzubringen hatte, sondern sagte, das könne ich ja dann alles schriftlich formulieren. Der zweite Polizist war inzwischen dazugekommen. Ich sagte, dann könne ich ja nun ohne Maske hinter die Absperrung zur Kundgebung gehen, doch wurde ich sofort von ihnen belehrt, das wäre dann eine weitere Ordnungswidrigkeit, für die ich nochmals 250 Euro aufgebrummt bekäme. Ich blieb also außerhalb stehen und die Polizisten gingen. Ein junger Mann mit Schal vor Mund und Nase hatte die Szene offenbar beobachtet. Er kam auf mich zu und sagte: „Mach das. Geh durch die Instanzen.“ Ich nickte und setzte meine dünne, seidene Maske auf, durch die ich besser Luft bekomme. Schon seit jeher atme ich schwer, denn meine Nase ist sehr schmal und auch meine Luftröhre erscheint mir etwas eng. Aber das ist nicht der einzige Grund, weshalb ich die Maske verabscheue.
Ich ging durch das Trennseil der Absperrung durch und bewegte mich auf die Dame zu, die die Redner ansagte. „Ich will eine Rede halten“, sprudelte es aus mir hervor. Sie ermahnte mich, dass noch einer vor mir sei. Es war ein Künstler, der ein ganzes Jahr nichts verdient hatte. Er rezitierte ein bewegendes, selbstverfasstes Gedicht, das mich sehr berührte. Dann durfte ich sprechen, aber man bat mich, mich kurz zu halten. Ohne Stoffmaske sagte ich:
„Ja guten Abend. Ich wurde gerade zu 250 Euro Strafe verbrummt. Eine Ordnungswidrigkeit hätte ich begangen, weil ich keine Maske trug, da stehend. Ich werde dagegen Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn Artikel 1 Absatz 3 unseres Grundgesetzes sagt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Und die unmittelbar geltenden Rechte sind unsere Grundrechte. Und diese Grundrechte wurden in Paragraph 28 a des Infektionsschutzgesetzes, das jetzt neu beschlossen wurde, mit Füßen getreten. Sie dürften gar nicht gelten nach unserem Grundgesetz. Und deswegen werde ich Einspruch erheben und Widerspruch und wenn es sein muss bis hoch zum Bundesverfassungsgericht gehen. Das, was das Parlament da beschlossen hat am 18. November 2020 ist verfassungswidrig, ist grundgesetzwidrig. Bitte steht dazu. Ich werde jetzt den Weg des zivilen Ungehorsams betreten. Ich weigere mich, eine Maske zu tragen, denn die Maske, die demütigt uns. Sie macht uns zu jämmerlichen Wesen. Wahrlich, die Menschheit bietet gerade ein jämmerliches Bild. Sie zittert vor einer unsichtbaren Gefahr. Sie lässt sich Angst einjagen. Ich lasse mir keine Angst mehr einjagen. Ich lasse mir auch keine Schuldgefühle mehr einflößen für irgendwas, wofür ich nichts kann. Wenn jemand krank wird, dann kann ich nichts dafür. Es ist ein Unding für einen Rechtsstaat, zu regieren mit Schuldgefühl-Einflößen und die Leute zu demütigen. Die Maske ist ein Bild für Maulkorb, für Verstummen, für Mundtot machen. Ich werde sie nicht tragen. Und ich weiß, ich kenne unser Grundgesetz. Es wird mit Füßen getreten. Und ich werde – und wenn ich ganz alleine dagegen angehen muss – ich werde dagegen kämpfen. Ich werde durch die Institutionen mich durcharbeiten, und ich würde mich freuen, wenn Ihr, der eine oder andere, mich dabei unterstützt. Vielen Dank.
Diese Rede wurde von einem anwesenden Freund von Nuit Debout aufgenommen:
Online-Flyer Nr. 762 vom 24.02.2021
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Erlebnisbericht vom 23. Januar 2021
Ohne Maske auf dem Münchner Stachus
Von Angelika Eberl
Am Samstag, dem 23. Januar 2021, machte ich mich auf nach München, denn am Stachus war ab 16:30 Uhr eine Kundgebung von "UlliOma" angekündigt. Ich traf etwa um 16:55 Uhr dort ein und fand einen, mit Bändern abgegrenzten Bereich vor, innerhalb dessen sich einige Demonstranten befanden. Fast alle trugen "Mund-Nasen-Bedeckung". Auch zwei Polizisten standen außerhalb dabei und beobachteten die Kundgebung. Sie waren ganz in Schwarz gekleidet, was in Deutschland unangenehme Assoziationen weckt. Zudem trugen sie schwarze Mund-Nasen-Bedeckungen. Früher trugen Polizisten grüne Jacken und galten als "Dein Freund und Helfer" und man konnte ihnen ins unbedeckte Gesicht sehen. Aber das ist schon eine Weile her.
Ich hörte einige Zeit außerhalb der Abgrenzung zu – ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Nach einer Weile kam einer der beiden Polizisten auf mich zu. Mein Herz begann zu klopfen. Er fragte nach meinem Mund-Nasen-Schutz, sie zu tragen sei in der Fußgängerzone Gesetz und forderte mich auf, so etwas aufzusetzen. Ich sagte: „Nein“ und sah ihn dabei an. Er verlangte daraufhin meinen Personalausweis und notierte meinen Namen und Adresse und sagte, ich würde dann einen Bußgeldbescheid über 250 Euro erhalten. Ich sagte zu ihm, ich würde Einspruch dagegen einlegen, denn auch die Exekutive ist an die Grundrechte gebunden. Eigentlich wollte ich noch viel mehr sagen, doch weil mein Herz klopfte bis zum Halse und im Magen ein flaues Gefühl war, fielen mir die genauen Paragraphen nicht ein, obwohl ich sie sonst, bei ruhigem Magen, auswendig kenne. Doch er ging sowieso nicht darauf ein, was ich vorzubringen hatte, sondern sagte, das könne ich ja dann alles schriftlich formulieren. Der zweite Polizist war inzwischen dazugekommen. Ich sagte, dann könne ich ja nun ohne Maske hinter die Absperrung zur Kundgebung gehen, doch wurde ich sofort von ihnen belehrt, das wäre dann eine weitere Ordnungswidrigkeit, für die ich nochmals 250 Euro aufgebrummt bekäme. Ich blieb also außerhalb stehen und die Polizisten gingen. Ein junger Mann mit Schal vor Mund und Nase hatte die Szene offenbar beobachtet. Er kam auf mich zu und sagte: „Mach das. Geh durch die Instanzen.“ Ich nickte und setzte meine dünne, seidene Maske auf, durch die ich besser Luft bekomme. Schon seit jeher atme ich schwer, denn meine Nase ist sehr schmal und auch meine Luftröhre erscheint mir etwas eng. Aber das ist nicht der einzige Grund, weshalb ich die Maske verabscheue.
Ich ging durch das Trennseil der Absperrung durch und bewegte mich auf die Dame zu, die die Redner ansagte. „Ich will eine Rede halten“, sprudelte es aus mir hervor. Sie ermahnte mich, dass noch einer vor mir sei. Es war ein Künstler, der ein ganzes Jahr nichts verdient hatte. Er rezitierte ein bewegendes, selbstverfasstes Gedicht, das mich sehr berührte. Dann durfte ich sprechen, aber man bat mich, mich kurz zu halten. Ohne Stoffmaske sagte ich:
„Ja guten Abend. Ich wurde gerade zu 250 Euro Strafe verbrummt. Eine Ordnungswidrigkeit hätte ich begangen, weil ich keine Maske trug, da stehend. Ich werde dagegen Einspruch oder Widerspruch einlegen, denn Artikel 1 Absatz 3 unseres Grundgesetzes sagt: „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Und die unmittelbar geltenden Rechte sind unsere Grundrechte. Und diese Grundrechte wurden in Paragraph 28 a des Infektionsschutzgesetzes, das jetzt neu beschlossen wurde, mit Füßen getreten. Sie dürften gar nicht gelten nach unserem Grundgesetz. Und deswegen werde ich Einspruch erheben und Widerspruch und wenn es sein muss bis hoch zum Bundesverfassungsgericht gehen. Das, was das Parlament da beschlossen hat am 18. November 2020 ist verfassungswidrig, ist grundgesetzwidrig. Bitte steht dazu. Ich werde jetzt den Weg des zivilen Ungehorsams betreten. Ich weigere mich, eine Maske zu tragen, denn die Maske, die demütigt uns. Sie macht uns zu jämmerlichen Wesen. Wahrlich, die Menschheit bietet gerade ein jämmerliches Bild. Sie zittert vor einer unsichtbaren Gefahr. Sie lässt sich Angst einjagen. Ich lasse mir keine Angst mehr einjagen. Ich lasse mir auch keine Schuldgefühle mehr einflößen für irgendwas, wofür ich nichts kann. Wenn jemand krank wird, dann kann ich nichts dafür. Es ist ein Unding für einen Rechtsstaat, zu regieren mit Schuldgefühl-Einflößen und die Leute zu demütigen. Die Maske ist ein Bild für Maulkorb, für Verstummen, für Mundtot machen. Ich werde sie nicht tragen. Und ich weiß, ich kenne unser Grundgesetz. Es wird mit Füßen getreten. Und ich werde – und wenn ich ganz alleine dagegen angehen muss – ich werde dagegen kämpfen. Ich werde durch die Institutionen mich durcharbeiten, und ich würde mich freuen, wenn Ihr, der eine oder andere, mich dabei unterstützt. Vielen Dank.
Diese Rede wurde von einem anwesenden Freund von Nuit Debout aufgenommen:
Online-Flyer Nr. 762 vom 24.02.2021
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