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Globales
Seit UN-Gerichtsresolution vom 8. Juli 1996 EU-Außenpolitik unzuverlässig
Unzurechnungsfähigkeit der NATO-hörigen Regierungen an den Pranger!
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

Die Frage nach der Legitimität der NATO ist grundsätzlich schon beantwortet, nämlich seit der einstimmigen Resolution des internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 8. Juli 1996. Sie erklärte deutlich die NATO-Strategie, die auf den Besitz von Atomwaffen und ihrer Androhung besteht, als illegal, völkerrechtswidrig und mahnte die legale Pflicht aller Staaten an, vollständig und völlig nuklear abzurüsten. Aufgrund dessen Richter Wolff aus Stuttgart ausdrücklich bestätigte am 8.12.1996, dass die Lagerung von nuklearen Waffen in Europa der UN-Gerichtsresolution vom 8. Juli 1996 widerspricht. Seitdem ist die Verlässlichkeit der Außenpolitik der EU-Staaten infrage gestellt.

Mit der Sach- und Rechtslage befassen

Paul-Anton Krüger sollte sich mit der Sach- und Rechtslage befassen, die die USA und NATO-Staaten zur nuklearen Abrüstung verpflichtet (siehe seine Kolumne in Süddeutsche Zeitung (SZ): „Biden will New Start verlängern“ und ein Kommentar „Abrüstung - Was Sicherheit bringt“ von Paul-Anton Krüger am 23.1.2021). Das heißt, es ist an erster Stelle die UN-Charta zu studieren, der Atomwaffensperrvertrag vom März 1970, die einstimmige Resolution des internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 8. Juli 1996, die NATO-Abrüstungsverpflichtung vom NATO-Gipfel in Lissabon am 20. November 2010 und das UN-Atomwaffenverbot, das seit dem 22.1.2021 in Kraft ist. Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Dokumente, Initiativen, Erklärungen und Aufrufe, die zur nuklearen Abrüstung verpflichten, wie beispielsweise diverse Verträge zur Schaffung atomwaffenfreier Zonen und Initiativen dazu, die von Bedeutung sind. Alles das gestaltet eine dokumentierte Sachlage, mit der sich Paul Anton Krüger und alle Redaktionen professionell zu beschäftigen haben. Solange diese Sachlage weitgehend von ihnen ignoriert bleibt, fehlt ihnen Konsistenz und Stringenz in ihren Analysen und Kommentaren zur Sicherheit. Die Erklärung vom Richter Wolff aus Stuttgart am 8.12.1996, dass die Lagerung von nuklearen Waffen in Europa der UN-Gerichtsresolution vom 8. Juli 1996 widerspricht, ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die deutsche Rechtsprechung zugunsten der Abrüstung und des Abzugs von Atomwaffen aus deutschem Territorium.

Statt Aggressionskriege diplomatischen Ausweg aus Krisensituationen suchen

Die Außenpolitik Russlands ist vorbildlich und unterstützenswert, da Russland die grundlegenden Prinzipien der UN-Charta verteidigt, welche darauf gerichtet sind, keine Aggressionskriege zuzulassen, sondern einen diplomatischen Ausweg aus Krisensituationen zu suchen. Die UN-Charta wurde wesentlich von Immanuel Kant und seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ inspiriert. Das allgemeine Gewaltverbot ist in Artikel 2 der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und verbietet den Mitgliedsstaaten die Anwendung militärischer Gewalt. „Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.“ Die friedlichen Mittel sind in der UN-Charta aufgelistet (Art.33). Abschreckung, Gewalt und Drohung sind ausdrücklich verboten seit der UN-Resolution des internationalen Gerichtshofs in Den Haag am 8.Juli 1996. Die NATO steht im krassen Gegensatz zur Charta der Vereinten Nationen und deren Resolutionen, ist deshalb obsolet, völkerrechtswidrig und aufzulösen, denn sie hat sich niemals der Weltordnung untergeordnet. Darauf haben sich professionelle Journalisten zu beziehen, wenn sie nicht als von der NATO gekauft gelten wollen.

Europäische Sicherheitsarchitektur von Lissabon bis Wladiwostok schaffen

Die große Mehrheit in Europa will keinen Krieg und keine Zuspitzung der Kriegsgefahr. Sie wollte auch keinen Krieg gegen Jugoslawien, nicht im Irak, nicht in Afghanistan, nicht in der Ukraine, nicht in Libyen und auch nicht in Syrien.

Schon zuzulassen, den Warschauer Pakt aufzulösen, aber gleichzeitig die NATO beizubehalten, war unfair und unausgewogen. Es verhinderte, ein gemeinsames Haus Europa aufzubauen und eine europäische Sicherheitsarchitektur zusammen mit Russland von Lissabon bis Wladiwostok zu schaffen.

Dieses Sicherheitsprojekt war Vision und Vorhaben Deutschlands unter dem FDP-Außenminister Hans-Dietrich Genscher. Der Direktor des Planungsstabs im deutschen Außenministerium, Dr. Frank Elbe, war beauftragt, es zu bearbeiten. Ein Vorhaben, das dringend zu vollenden ist. Das Projekt sollte bei der Münchner Sicherheitskonferenz vorgelegt werden, sollte der Konferenzleiter Wolfgang Ischinger die gefährliche aktuelle Wirklichkeit begreifen, um sich an den richtigen Weichenstellungen zu beteiligen.

NATO-Abrüstungsverpflichtung und das UN-Atomwaffenverbot als Grundlage für Arbeitsgespräche Berlins mit EU-Atommächten und USA

Die USA sind wahre Urheber der Weiterverbreitung von Nuklearwaffen. Davon zeugen die zahlreichen US-Basen mit Atombomben in vielen Ländern der Welt. Als erstes gilt es, diese nuklearen Stützpunkte abzubauen. Die USA und alle NATO-Staaten sind zur nuklearen Abrüstung verpflichtet, seitdem eine Resolution dafür auf dem NATO-Gipfel in Lissabon am 20.November 2010 einstimmig zustandekam aufgrund erfolgreicher Initiative und hartnäckiger diplomatischer Arbeit des deutschen FDP-Außenminister Guido Westerwelle. Die NATO-Abrüstungsverpflichtung und das UN-Atomwaffenverbot bieten eine konkrete Sachlage zu Arbeitsgesprächen der deutschen Regierung mit den europäischen Atommächten, die ihre Verpflichtungen erfüllen müssen. Es geht jetzt nicht um Verhandlungen, sondern um erforderliche richtige Entscheidungen, die von der deutschen Regierung im Interesse Deutschlands und Europas zu treffen sind. Das Grundgesetz verpflichtet die deutsche Regierung im Dienst des Friedens zu handeln. Genauso wie die Charta der Vereinten Nationen, die das Friedensgebot für alle Mitglieder vorschreibt. Der Atomwaffensperrvertrag, der seit März 1970 in Kraft ist, gilt für alle Staaten, also müssen die USA und alle EU/NATO-Staaten ihn erfüllen. Einseitigkeit diesbezüglich ist völkerrechtswidrig. Völlig inakzeptabel diskreditiert solche Einseitigkeit weiter die USA und EU/NATO-Staaten, die dadurch ihre Glaubwürdigkeit immer weiter verlieren.

Warnungen vor Atomkrieg von Wissenschaftlern seit der 50er Jahre

Aus der neokonservativen arroganten Politik der Weltherrschaft der Vereinigten Staaten von Amerika ergibt sich die gefährlichste Situation, vor der die Welt je gestanden hat. Sie ist unverzüglich zu stoppen und richtigzustellen. Hier müssen aufgeklärte Journalisten den Hebel ansetzen und Druck auf die Verantwortungsträger ausüben, damit sie die zutreffenden Entscheidungen rechtszeitig ergreifen. Zahlreiche Indizien und Warnungen von Wissenschaftlern wie schon vom Physiker Albert Einstein Anfang der 50iger Jahre dürfen  nicht länger überhört werden. Entgegen den Verhältnissen auf der Titanic ist der Eisberg schon seit vielen Jahrzehnten sichtbar, seit der 50iger Jahre, aber dennoch kommt die Gefahr immer näher.

Unbegreifliche, unentschuldbare Unterlassungen der EU-Mitgliedsstaaten

Unfassbar, dass es keine Reaktion aus Europa gegenüber einem Land gibt, das sich rüpelhaft in dieser Frage nicht an internationale Verträge hält, wie die USA, die kleine nukleare Waffen weiterentwickeln und die Kernwaffenabrüstung ablehnen, was die UN-Abrüstungskonferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags in New York vom 2.5. bis 28.5.2005. schon damals scheitern ließ. Diese eklatanten Verstöße gegen internationales Recht verursachten jedoch in der Tat keine Reaktion europäischer Regierungen gegenüber ihrem Partner USA, keine Presseerklärungen, keine diplomatischen Proteste, keine Initiative zu besonderen Gesprächen mit Washington, keine einzige Einbestellung eines US-amerikanischen Botschafters in irgendein europäisches Außenministerium! Die Unterlassungen der EU-Mitgliedsstaaten, von denen einige US-Atomwaffen beherbergen, sind unbegreiflich und unentschuldbar. Derart befangen und abhängig von den USA ist die EU kein Akteur für die Weltpolitik, sondern völlig nutzlos auf der Weltbühne.

Mit Fug und Recht kann man europäische Regierungen der Unzurechnungsfähigkeit bezichtigen, wenn der alte Kontinent am atomaren Erstschlag festhält und sich der Erfüllung der Abrüstungsverträge weiterhin verweigert.

Die USA und EU-Staaten sind an Pranger zu stellen, denn keiner von ihnen präsentiert  konkrete substantielle Vorschläge für eine bindende Resolution zur Hauptverpflichtung Abrüstung und keiner von ihnen unternimmt einen Schritt dazu.

Iran für eine atomwaffenfreie Zone im Nahen/Mittleren Osten

Die iranische Forderung für einen Zeitplan für die Vernichtung sämtlicher Atomwaffenarsenale in der Welt und für eine atomwaffenfreie Zone im Nahen/Mittleren Osten steht nicht zur Diskussion, weder auf der UN-Agenda noch auf der USA/EU-Agenda. Journalisten sollten untersuchen, wieso es dazu kommt.

Die USA sind in der Tat die wahren Urheber der Weiterverbreitung von Nuklearwaffen. Davon zeugen sowohl ihr rechtswidriges Verhalten als auch die zahlreichen US-Basen mit Atombomben in vielen Ländern der Welt. Als erstes gilt es, diese nuklearen Stützpunkte zu schließen. Sie haben sich als nutzlos bloßgestellt und verursachen trotzdem weiter unberechtigte enorme Verschwendung von Ressourcen. Das Unvermögen des Westens, sich der internationalen Realität und ihren Problemen zu stellen, verdient hart denunziert zu werden. Die transatlantische Zusammenarbeit funktioniert nicht auf rechtswidriger Basis. Es ist die Aufgabe von Journalisten, die Verantwortungsträger anzumahnen, wenn Regierungen es unterlassen, ihre Pflichten zu erfüllen. Aber dafür müssen sich Redaktionen aus ihrem Obrigkeitskomplex befreien, damit sie die Pressefreiheit grundsätzlich nutzen können, um politisches Führungspersonal sachlich begründet zu kritisieren.

Der UN-Generalsekretär Antonio Guterres ist jetzt aufgerufen, die elf konkreten Vorschläge Irans auf die Tagesordnung der UN zu setzen, was sein Vorgänger Ban Ki Moon vernachlässigte zu tun - um mit ersten Ergebnissen Schritt für Schritt das Ziel einer atomwaffenfreien Welt tatsächlich eines Tages zu erreichen. Irans Vorschläge vor der Konferenz zum Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen (Non-Proliferation Treaty NPT) und vor der UN-Vollversammlung streben nach einem völkerrechtlich bindenden Dokument, da der Washingtoner Atomgipfel zur nuklearen Sicherheit (12.-13. April 2010) keines hervorbrachte. Die iranischen Vorschläge sind die einzigen konkreten Vorschläge zur umfassenden nuklearen Abrüstung! Auf keinem einzigen Atomgipfel zur nuklearen Sicherheit, der alle zwei Jahre stattfindet, haben weder die USA noch NATO/EU-Staaten zur Abrüstung beigetragen.

EU zur atomwaffenfreien Zone erklären

Die Regierung Portugal, die augenblicklich den Vorsitz des EU-Rates innehat, ist aufgerufen, die EU zur atomwaffenfreien Zone zu erklären. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel wird sie dabei unterstützen. Dieser Schritt wäre der beste glaubwürdige Beitrag der Europäischen Union und Deutschlands zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffen.


Verfasst am 05.02.2021 unter Bezugnahme auf Kolumne in Süddeutsche Zeitung (SZ): „Biden will New Start verlängern“ und Kommentar „Abrüstung - Was Sicherheit bringt“ von Paul-Anton Krüger am 23.01.2021


Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war tätig im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.


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