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Inland
Rede, gehalten am 25. April 2021 in Berlin, nach Inkrafttreten des so genannten "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung"
Fälle sind nicht Infektionen
Von Christiane Pahnke

Liebe Berlinerinnen und Berliner, liebe Gäste, am Donnerstag (22. April 2021) unterschrieb der Bundespräsident das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Der Bundestag befand, dass es sich bei diesem Gesetz nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt, was bedeutet hätte, dass der Bundesrat zustimmen müsste. Das akzeptierten die Bundesländer, obwohl alle Voraussetzungen dafür bestanden, dass es sich um ein Zustimmungsgesetz handelte, es werden nämlich die Grundrechte einschränkt, es wird in die Länderhoheit eingegriffen und finanzielle Auswirkungen auf die Bundesländer hat dieses Gesetz auch. Aber die Freunde der Bundeskanzlerin fanden es offensichtlich einfacher, vorher etwas zu meckern und dann das Gesetz passieren zu lassen.

Seit Freitag (23. April 2021) gilt § 28b des Infektionsschutzgesetzes, und er wird seit gestern in Berlin angewendet: Ausgangssperren, Kontaktbegrenzung, Schließung der Geschäfte, Cafés und Hotels, Maskenpflicht und Testzwang sind nun gesetzlich bei einem bestimmten Inzidenzwert gesetzlich festgeschrieben.

Ich behaupte, dass keine dieser Maßnahmen gesetzlich abgesichert ist. Warum? Weil nämlich das RKI die Inzidenzwerte nicht so berechnet, wie es das Gesetz vorschreibt. In § 28 b des Infektionsschutzgesetz steht: Überschreitet in einem Kreis … an drei aufeinander folgenden Tagen … die Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100 so gelten dort ab dem übernächsten Tag folgende Maßnahmen...

Der Inzidenzwert soll also mit den Neuinfektionen berechnet werden. Und Infektionen sind nach § 2 des Infektionsschutzgesetzes: die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Körper. Das ist also nicht einfach nur ein positiver Test.

Das RKI aber berechnet den Inzidenzwert mit Fällen, und Fälle sind laut RKI Verdachtsfälle, Krankheitsfälle, Sars-Cov-2-Labornachweise (positive Tests, Doppelzählung möglich) und nachgemeldete Fälle.

Sie merken, das ist nicht das gleiche. Die Neuinfektionen sind nur ein Teil der Fälle. Da werden dann auch Kranke, die häufiger getestet werden jedesmal neu gezählt. Hier wird fälschlicherweise eine Neuinfektion mit einem Fall gleichgesetzt.

Das Resultat sind hohe Inzidenzwerte beim RKI, die sich durch den Testwahn, wie er zurzeit vorgeschrieben ist, ständig erhöht werden, vermutlich um die so genannte 3. Welle herbei zu testen.

Würden allerdings, so wie es das Gesetz verlangt, nur Neuinfektionen gerechnet werden, hätte man so geringe Inzidenzwerte, dass keine der beschlossenen Maßnahmen eingesetzt werden dürften. Somit sind die Maßnahmen gesetzeswidrig.

Das RKI rechnet falsch. Und sie rechnen bewusst falsch. Und ich behaupte, die Politiker, zumindest die oben an der Spitze, wissen das und täuschen uns bewusst. Denn nur mit hohen Inzidenzwerten können sie die Bevölkerung in Angst versetzen und u.a. Impfungen durchsetzen, die in Wirklichkeit gentechnische Eingriffe sind. Und viele andere Dinge lassen sich gleich mit erledigen, wenn die Bevölkerung zu Hause eingesperrt ist: Impfpass, permanente Einschränkung der Grundrechte für alle, die die Regierung kritisieren.

Bei der falschen Berechnung der Inzidenzwerte durch das RKI handelt es sich nicht um ein Missverständnis, hier werden absichtlich die Begriffe Fälle und Neuinfektionen stillschweigend gleichgesetzt, um uns einzusperren, uns einzuschüchtern und unseriöse Politik durchzusetzen.

Deshalb wünsche ich mir, dass Journalisten, Juristen und auch Politiker dies endlich aufgreifen, um diesem Verbrechen ein Ende zu bereiten. Die Protagonisten dieses Schwindels müssen vor ein unabhängiges Gericht gestellt werden. Die Leidtragenden dieser ungerechtfertigten Maßnahmen müssen entschädigt werden.


Siehe auch:

Verfasst am Tag nach der Verabschiedung des "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung" durch den Deutschen Bundestag am 21. April 2021
Absegnung
Von Afsane Bahar
NRhZ 765 vom 22.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27372

Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Verraten Sie nicht die Grundsätze des Menschenrechts, der Demokratie und der Wissenschaft!
Von Helene und Ansgar Klein
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27379

Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten in Sachen Abstimmung über das so genannte "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" am 21. April 2021
Beenden Sie die grundrechtswidrigen Ermächtigungen durch die Regierung!
Von Peter Betscher
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27380

Fotogalerie
Protest gegen die Verabschiedung des so genannten "Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung", Berlin, 21. April 2021
Hilfe, wir werden von Geisteskranken regiert!
Von Arbeiterfotografie
NRhZ 766 vom 28.04.2021
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=27397




Online-Flyer Nr. 766  vom 28.04.2021

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