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Inland
Strafanzeige gegen mutmaßliche Akteure der Corona-Operation
Hochverrat und Völkermord
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof weist mit Datum vom 02.07.2021 die "Strafanzeige des Rechtsanwalts T.U. gegen 38 Personen aus Politik, Pharmaindustrie und Behörden (darunter Bill und Melinda Gates, Prof. Drosten, Prof. Wieler, Bundesminister Jens Spahn) und unbekannt wegen Hochverrats, Völkermords und anderer Straftaten" mit u.a. folgender Begründung ab: "Die von Ihnen aufgestellten oder wiedergegebenen Behauptungen begründen schon keinen Anfangsverdacht dahingehend – weder einzeln noch in der Gesamtschau –, dass einzelne oder mehrere der angezeigten Personen einen Gesamtplan zur Reduzierung der Bevölkerung und der Unterwerfung der verbleibenden Bevölkerungsteile gefasst hätten, bei dessen Umsetzung das Coronavirus und die passenden Impfstoffe entwickelt worden wären."
Dem Vorwurf des Völkermordes begegnet der Generalbundesanwalt mit folgenden Worten: "Aber auch soweit die Anzeige dahingehend verstanden werden sollte, dass durch die Impfung ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung, also ein durch die Zugehörigkeit zu einer Nation gekennzeichneten Gruppe, teilweise zerstört werden sollte, fehlt es an zureichenden Tatsachen. Dies gilt schon deshalb, weil sich die von Ihnen als Ziel der Impfung angegebene Bevölkerungsreduktion nicht speziell gegen Teile einer nationalen Gruppe richtet, sondern entsprechend der weltweiten Verimpfung des BionTech/Pfizer-Vakzins gegen die Weltbevölkerung insgesamt richten würde."
Weiter heißt es in der Erwiderung des Generalbundesanwalts: "Die vorgebrachten Tatsachen lassen zudem auch keinen Schluss auf die vorsätzliche beabsichtigte oder bereits erfolgte Tötung von Menschen durch die Impfung zu. Soweit es im Zusammenhang mit Impfungen des BionTech/Pfizer-Vakzins – oder auch anderer Impfstoffe – zu Todesfällen gekommen sein sollte, wäre dies unbeabsichtigte Folge. Anhaltspunkte für gezielte Tötungen liegen gerade nicht vor. In diesem Zusammenhang ist zudem anzumerken, dass es sich bei den Fallzahlen, die von der europäischen Arzneimittelagentur EMA in ihren Datenbanken veröffentlicht werden, nicht um bestätigte Todesfälle oder bestätigte Fälle schwerer körperlicher Folgen handelt. Die Datenbank stellt vielmehr ein System dar, um Verdachtsmeldungen zu sammeln, die von nationalen Arzneimittelbehörden oder Pharmaunternehmen weitergeleitet werden... Auch hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot der Herstellung und Verbreitung von Kriegswaffen nach § 20 Abs. 1 Kriegswaffenkontrollgesetz lässt sich aus der Strafanzeige kein Anfangsverdacht herleiten. Insoweit sind bereits die Ausführungen substanzlos, Virus und Impfstoff seien gezielt zur Kriegsführung entwickelt oder hergestellt worden. Zudem bezieht sich die Strafnorm des § 20 Kriegswaffenkontrollgesetz auf Kriegswaffen, die ihrerseits durch § 1 Abs. 1 Kriegswaffenkontrollgesetz und die sogenannte Kriegswaffenliste definiert sind. In dieser Kriegswaffenliste sind weder das Virus Covid-19 noch die entsprechenden Impfstoffe als biologische Kampfmittel aufgeführt."
Zum Vorwurf des Hochverrats schreibt der Generalbundesanwalt: "Schließlich bestehen auch keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass sämtliche oder einzelne der angezeigten Personen es mit Gewalt oder Drohungen mit Gewalt unternommen hätten, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern oder den Bestand der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Keines ihrer Argumente rechtfertigt es, von einer solchen Zielsetzung des Handelns auszugehen. Die von Bundesregierung, Regierungen der Länder und den Parlamenten getroffenen Maßnahmen einschließlich der vorübergehenden Übertragung des Rechts zur Anordnung von Maßnahmen und Verboten auf den Bund durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes dienen gerade der Aufrechterhaltung der verfassungsgemäßen Ordnung durch den grundgesetzlich gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit."
Die mit Datum vom 10.06.2021 von Rechtsanwalt T.U. an Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof, Dr. Peter Frank, gerichtete 194-seitige Strafanzeige, in der es zu Beginn heißt: "Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen alle Personen, die den oben als 'Impfstoff' bezeichneten mRNA-Experimentalstoff von Biontech/Pfizer entwickelten, diesen herstellten, diesen vertrieben, diesen zur Verimpfung zuließen und diesen unwissenden Menschen verabreichten." wird also zu keiner Anklage führen. Die umfangreiche Argumentation, aus denen sich die Vorwürfe wegen Hochverrat und Völkermord ableiten, wird nicht gerichtlich verifiziert oder falsifiziert werden. Das könnte sehr aufschlussreich sein, denn in der Strafanzeige wird u.a. ausgeführt, dass Corona-Viren wie auch die zugehörigen Impfstoffe bereits vor Ausrufung der "Pandemie" patentiert worden sind. U.a. finden sich in der Strafanzeige die folgenden Passagen über die „Entwicklung des Virus als Patent sowie deren Impfstoff als Patent“:
Online-Flyer Nr. 777 vom 22.09.2021
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Inland
Strafanzeige gegen mutmaßliche Akteure der Corona-Operation
Hochverrat und Völkermord
Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof weist mit Datum vom 02.07.2021 die "Strafanzeige des Rechtsanwalts T.U. gegen 38 Personen aus Politik, Pharmaindustrie und Behörden (darunter Bill und Melinda Gates, Prof. Drosten, Prof. Wieler, Bundesminister Jens Spahn) und unbekannt wegen Hochverrats, Völkermords und anderer Straftaten" mit u.a. folgender Begründung ab: "Die von Ihnen aufgestellten oder wiedergegebenen Behauptungen begründen schon keinen Anfangsverdacht dahingehend – weder einzeln noch in der Gesamtschau –, dass einzelne oder mehrere der angezeigten Personen einen Gesamtplan zur Reduzierung der Bevölkerung und der Unterwerfung der verbleibenden Bevölkerungsteile gefasst hätten, bei dessen Umsetzung das Coronavirus und die passenden Impfstoffe entwickelt worden wären."
Dem Vorwurf des Völkermordes begegnet der Generalbundesanwalt mit folgenden Worten: "Aber auch soweit die Anzeige dahingehend verstanden werden sollte, dass durch die Impfung ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung, also ein durch die Zugehörigkeit zu einer Nation gekennzeichneten Gruppe, teilweise zerstört werden sollte, fehlt es an zureichenden Tatsachen. Dies gilt schon deshalb, weil sich die von Ihnen als Ziel der Impfung angegebene Bevölkerungsreduktion nicht speziell gegen Teile einer nationalen Gruppe richtet, sondern entsprechend der weltweiten Verimpfung des BionTech/Pfizer-Vakzins gegen die Weltbevölkerung insgesamt richten würde."
Weiter heißt es in der Erwiderung des Generalbundesanwalts: "Die vorgebrachten Tatsachen lassen zudem auch keinen Schluss auf die vorsätzliche beabsichtigte oder bereits erfolgte Tötung von Menschen durch die Impfung zu. Soweit es im Zusammenhang mit Impfungen des BionTech/Pfizer-Vakzins – oder auch anderer Impfstoffe – zu Todesfällen gekommen sein sollte, wäre dies unbeabsichtigte Folge. Anhaltspunkte für gezielte Tötungen liegen gerade nicht vor. In diesem Zusammenhang ist zudem anzumerken, dass es sich bei den Fallzahlen, die von der europäischen Arzneimittelagentur EMA in ihren Datenbanken veröffentlicht werden, nicht um bestätigte Todesfälle oder bestätigte Fälle schwerer körperlicher Folgen handelt. Die Datenbank stellt vielmehr ein System dar, um Verdachtsmeldungen zu sammeln, die von nationalen Arzneimittelbehörden oder Pharmaunternehmen weitergeleitet werden... Auch hinsichtlich eines Verstoßes gegen das Verbot der Herstellung und Verbreitung von Kriegswaffen nach § 20 Abs. 1 Kriegswaffenkontrollgesetz lässt sich aus der Strafanzeige kein Anfangsverdacht herleiten. Insoweit sind bereits die Ausführungen substanzlos, Virus und Impfstoff seien gezielt zur Kriegsführung entwickelt oder hergestellt worden. Zudem bezieht sich die Strafnorm des § 20 Kriegswaffenkontrollgesetz auf Kriegswaffen, die ihrerseits durch § 1 Abs. 1 Kriegswaffenkontrollgesetz und die sogenannte Kriegswaffenliste definiert sind. In dieser Kriegswaffenliste sind weder das Virus Covid-19 noch die entsprechenden Impfstoffe als biologische Kampfmittel aufgeführt."
Zum Vorwurf des Hochverrats schreibt der Generalbundesanwalt: "Schließlich bestehen auch keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass sämtliche oder einzelne der angezeigten Personen es mit Gewalt oder Drohungen mit Gewalt unternommen hätten, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern oder den Bestand der Bundesrepublik zu beeinträchtigen. Keines ihrer Argumente rechtfertigt es, von einer solchen Zielsetzung des Handelns auszugehen. Die von Bundesregierung, Regierungen der Länder und den Parlamenten getroffenen Maßnahmen einschließlich der vorübergehenden Übertragung des Rechts zur Anordnung von Maßnahmen und Verboten auf den Bund durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes dienen gerade der Aufrechterhaltung der verfassungsgemäßen Ordnung durch den grundgesetzlich gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit."
Die mit Datum vom 10.06.2021 von Rechtsanwalt T.U. an Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof, Dr. Peter Frank, gerichtete 194-seitige Strafanzeige, in der es zu Beginn heißt: "Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen alle Personen, die den oben als 'Impfstoff' bezeichneten mRNA-Experimentalstoff von Biontech/Pfizer entwickelten, diesen herstellten, diesen vertrieben, diesen zur Verimpfung zuließen und diesen unwissenden Menschen verabreichten." wird also zu keiner Anklage führen. Die umfangreiche Argumentation, aus denen sich die Vorwürfe wegen Hochverrat und Völkermord ableiten, wird nicht gerichtlich verifiziert oder falsifiziert werden. Das könnte sehr aufschlussreich sein, denn in der Strafanzeige wird u.a. ausgeführt, dass Corona-Viren wie auch die zugehörigen Impfstoffe bereits vor Ausrufung der "Pandemie" patentiert worden sind. U.a. finden sich in der Strafanzeige die folgenden Passagen über die „Entwicklung des Virus als Patent sowie deren Impfstoff als Patent“:
- 1. Die Entwicklung des Corona Covid 19 Virus durch die Firma Kyron
Das US-Patent wurde 2006 zu US Patentnummer US.2006257852A1 eingereicht... Das Patent wurde von GlaxoSmithKline Biologicals SA, Rue de L’Institut 89 Rixensart, 1330 Belgien, einem Pharmariesen gekauft. Das Unternehmen ist auf Impfstoffe spezialisiert und unterhält beim deutschen Tochterunternehmen die Forschungsabteilung. Dieses arbeitet mit dem Pirbright Institut zusammen und liefert den Grundstock für die Coronaviren und all ihren Varianten.
2. Europäisches Patent zur Herstellung eines Corona-Virus am 23.07.2014 beantragt und am 20.11.2019 genehmigt
In Europa beauftragte die Melinda & Bill Gates Stiftung das Pirbright Institut mit der Entwicklung von unterschiedlichen Mutanten des Coronavirus und dem jeweils passenden Impfstoff dazu... Das Institut ist Erfinder des Corona-Virus und deren jeweiligen Varianten jeweils mit dem passenden Impfpatent.
- Hinterlegt und gespeichert wurden alle Viren im European H2020 research project unter Beteiligung des Wuhan Institute of Virology.
[Anmerkung: Bei Wikipedia heißt es zum Wuhan Institute of Virology (WIV): „Das Wuhan Institute of Virology ist ein Forschungsinstitut für Virologie, das von der Chinesischen Akademie der Wissenschaften (CAS) verwaltet wird, die dem Staatsrat der Volksrepublik China untersteht.“ Und: „In den 2010er Jahren finanzierte die US-Regierung die Forschung zur Übertragung des Coronavirus im Labor. Die US-Gesundheitsbehörde National Institutes of Health gewährte dem WIV ein Forschungsstipendium in Höhe von 3,7 Millionen Dollar.“]
Werden also alle entwickelten und neu patentierten Corona-Viren in dieser neuen weltweiten Virenbank gelagert und gespeichert, dann verwundert es auch nicht, dass das vermutlich vom Pirbright Institut entwickelte Virus genau dort am Institut ausgesetzt wurde. Dies erklärt auch die sofortige staatliche Überreaktion von China, mit hermetischer Abriegelung, da man erst selbst in Erfahrung bringen wollte, ob das Corona Virus genauso harmlos ist, wie es das Pirbright Institut in seinen Patenten beschrieb.
Sehr verdächtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass Prof. Dr. Christian Drosten nicht nach China reiste, um ein Isolat des Virus zu erhalten, um deren RNA zu sequenzieren, um es dann identifizieren zu können, sondern er blieb in Deutschland und war bereits am 07.01.2020 in der Lage für das Wuhan Corona Virus weltweit einen PCR-Test anzubieten. Das Wuhan Virus wurde bereits am 2. Januar durch einen PCR Test sequenziert… Passende Viren zu dem vorgefundenen Virus wurden schon seit 2013 unter allen möglichen forschenden Instituten ausgetauscht, so auch vom Wuhan Institute of Virology. Am 10.01.2020 veröffentlichte das Wuhan Institut of Virology es handele sich um das in der GenBank des Instituts hinterlegte Virus MN908947, das nun als Wuhan-Hu-1 bezeichnet wird…
Es liegt der Verdacht nahe, dass aus den Pirbright-Patenten oder bereits hinterlegten Corona-Stämmen die RNA-Sequenzen des eingesetzten Virus lange bereits vorher bekannt waren und die PCR-Testentwicklung mit den passenden Sequenzen folglich auch bereits lange vor Ausbruch des Corona-Virus-Plandemie abgeschlossen war.
- Die RNA-Impfstoffe haben sich bei der CIA und dem US-Militär als idealer Einsatzort gezeigt, um Verhalten von Menschen zu programmieren und sie unterwürfig zu machen.
In einem Video von Bill Gates aus dem Jahr 2005 erklärt er hochrangigen Offizieren des CIA, dass es die beste Möglichkeit wäre, dem Terrorismus in Afghanistan mit einer Impfung zu begegnen. Dies könne das Verhalten über die Gesamtveränderung der DNA der Menschen so steuern, dass jegliches aggressives und fanatisches Verhalten unterbunden werden könne.
Anders als es in den Altmedien/Mainstream dargestellt wird, ist eine DNA-Änderung, die für jeden Menschen unumkehrbar ist mit den mRNA-Impfstoffen intendiert. Die Firma ModeRNA in den USA wirbt unumwunden damit, dass die Impfung ein Betriebsprogramm sei, auf das weitere Apps aufgespielt werden könnten…
Die gesamte Führungsriege um Bill Gates und die Rockefeller-Stiftung herum beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit Bevölkerungsreduktion. Sie halten den Menschen für das Übel aller Umweltsünden und des Überverbrauchs der Erdressourcen. Da freiwillig keine Agenda der Bevölkerungsreduktion durchsetzbar sein wird, sieht Bill Gates nur die Möglichkeit der Impfung.
- Wird unterstellt, dass die Ermittlungen bestätigen, dass sowohl die Entwicklung des Corona-Virus in all seinen Varianten als auch deren sog. „Impfstoffe“ nichts anderes sind als biologische Kriegswaffen zur
- Veränderung der DNA und des Verhaltens der Menschen
- Überwachung mit biologischer Sensorik (Bots, Hydrogel, Luciferase)
- Zur Bevölkerungsreduktion
- Zur Bevölkerungswachstumskontrolle
- Zur Einführung der Körperkryptowährung gemäß obigen Patenten von Microsoft
dann handelt es sich sowohl beim Virus als auch deren Vaccine um einen jeweiligen biologischen Kampfstoff.
Biologische Waffen sind Massenvernichtungswaffen, bei denen Krankheitserreger oder natürliche Giftstoffe (Toxine) gezielt als Waffe eingesetzt werden können…
Auf die vorstehenden Verdachtsmomente übertragen hieße das, dass das Virus unmittelbar eine Biowaffe darstellen könnte, während die Vaccine über die toxische Wirkung der LipidNanopartikel und die toxische Wirkung der Spikes erst aus der biologischen Reaktion des Körpers hervorgehen und sodann auch als Biowaffe zu qualifizieren sind. Das perfide daran ist, dass die multiplen Krankheitsbilder nicht auf die Impfung auf erste Sicht schließen lassen. Ferner führt die geringe Abgabe von toxischen Spikes zu einem langsamen Tod, der auch erst in ein paar Jahren eintreten wird und heute daher noch nicht sichtbar ist. Genau deshalb sind biologische Waffen auch so gefährlich.
Online-Flyer Nr. 777 vom 22.09.2021
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