NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung - Logo
SUCHE
Suchergebnis anzeigen!
RESSORTS
SERVICE
Unabhängige Nachrichten, Berichte & Meinungen
Aktueller Online-Flyer vom 21. Dezember 2024  

zurück  
Druckversion

Globales
Voltaire: Die Heuchelei ist die Tugend der Feiglinge
Polen unter EU-Erpressung
Von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait

Die deutsche Regierung und ungebildete, arbeitsunwillige Redaktionen wie die vom WDR-Presseclub stellen hinsichtlich des EU-Justizstreits mit Polen ihren peinlichen unkultivierten Umgang mit anderen Staaten und ihren Mangel an rechtsstaatlichem Demokratieverständnis bloß. Die EU maßt sich an, die rechtsstaatliche Demokratie in Polen zu beurteilen, ohne zu begreifen, dass Polen seine eigene Rechtsstaatlichkeit hat, sein eigenes Justiz-System, nämlich seine eigene Verfassung. Deshalb sieht die polnische Regierung die nationale Souveränität ihres Landes infragegestellt, ja auf unverschämte Art und Weise überrumpelt von einer EU-Gemeinschaft, die sich sogar anmaßt, durch Erpressung den Umbau der Judikative in Polen zu verlangen. Die  Regierung von Mateusz Morawiecki wehrte sich zu Recht erneut gegen diese „Erpressung“ und lehnt das unzulässige, verbrecherische Verhalten der EU-Kommission entschieden ab. Die EU-Präsidentin Ursula von der Leyen will Gelder in Höhe von 36 Milliarden Euro für Polen solange zurückhalten, bis das Land ihrer Auffassung nach die „Rechtsstaatlichkeit“ achtet! Ursula von der Leyen erkennt überhaupt nicht, dass sie sich damit als Erpresserin bloßstellt, wofür sie sich strafbar macht und vor Gericht gestellt werden kann.

Verschweigen der Sachlage und die ehrenhafte rechtmäßige Position der polnischen Regierung

Deutsche Medien, so auch die WDR-Sendung „Presseclub“ vom 24.10.2021, verschweigen die Sachlage, den daraus erwachsenen grundsätzlichen Streit und die ehrenhafte rechtmäßige Position der polnischen Regierung. Der Streit begann mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts Polens vom 7. Oktober, das EU-Verträge in Teilen für verfassungswidrig erklärte und den Vorrang des EU-Rechts über nationalem Recht verneinte.

EU grundsätzlich ändern, sonst sprengt sie sich selbst

Die EU hat in der Tat keine Befugnisse, keine Hoheit über die nationale Souveränität eines Landes. Sie hat kein Recht, sich in einem souveränen Land einzumischen. EU-Mitgliedsstaaten verstießen schon 1999 gegen alle rechtsstaatlichen Prinzipien, als sie verkoppelt mit der NATO Serbien angriffen. Die EU ist grundsätzlich zu ändern, sonst sprengt sie sich selbst wegen ihrer eigenen Verstöße und die Verstöße einiger ihrer Mitglieder gegen die Rechtsstaatlichkeit.

Rechtsstaatlichkeit und die nationale Souveränität nicht verhandelbar

Es gibt Grundprinzipien, die nicht verhandelbar sind, und zwar die Rechtsstaatlichkeit und die nationale Souveränität. Der Mangel der deutschen Regierung und bei Redaktionen an diesem Verständnis ist offenkundig und bloßzustellen. Die Souveränität liegt beim Volk, bei den Staatsbürgern. Die deutschen Staatsbürger hatten nie die Gelegenheit, sich ausdrücklich zu äußern, weil Deutschland bisher keine Verfassung hat, sondern nur ein Provisorium, wie im Grundgesetz ausdrücklich klargestellt wird. Es ist bekannt, dass die deutschen Bürger keine Atomwaffen auf deutschem Territorium und keine Aufrüstung zum Krieg wollen. Verträge, die das erlauben, sind infrage zu stellen, als grundgesetzwidrig und nichtig zu erklären, wenn sie gegen den Willen der Staatsbürger zustandekamen.

Deutsche Justiz nicht unabhängig von der Exekutive

Wären die Verfassungsrichter Deutschlands keine Partei-Mitglieder, könnten sie die Lage des Landes gemäß dem Sachverhalt beurteilen und Verträge, die Bundesregierungen unter Dominanz eines fremden Staates gebilligt haben, als null und nichtig erklären. Aber die deutsche Justiz ist nicht unabhängig von der Exekutive und verstößt so gegen die Rechtsstaatlichkeit, die die Unabhängigkeit der Justiz verlangt. Derselbe Mangel trifft die so genannte freie deutsche Presse, die nicht frei ist, sondern obrigkeitshörig gegenüber deutschen wie fremden, vermeintlich vertrauenswürdigen alliierten Regierungsstellen.

Funktionsfähigkeit eines demokratischen Rechtsstaats abhängig von humanistischer Kultur, von Rechtskultur

Demokratie ist untrennbar von legalen Pflichten. Das Niveau und die Funktionsfähigkeit eines demokratischen Rechtsstaats hängen davon ab, wie gebildet die Staatsbürger sind, wie gebildet Politiker und Redaktionsmitglieder sind, wie stark sie von humanistischer Kultur, von Rechtskultur geprägt sind. Leider ist das Bildungsniveau in Deutschland immer noch sehr mangelhaft, wie auch die jüngste, schlecht vorbereitete, völlig unausgewogene Presseclub-Sendung vom 24.10.21 illustriert. Eine Teilnehmerin gestand sogar ihre Unkenntnis von juristischer Argumentation, weil sie keine Juristin sei.

Rechtsstaatlichkeit, ein sehr zerbrechliches deutsches Glashaus

In ganz Deutschland - nicht nur in der WDR-Redaktion der Presseclub-Sendung - wird man sich jedenfalls klar darüber werden müssen, dass man in einem sehr zerbrechlichem Glashaus sitzt, weil die Rechtsstaatlichkeit hierzulande in vielen Bereichen und bei vielen Ereignissen auf der Strecke geblieben ist und Korrekturen dieser Mängel bisher noch nicht einmal angekündigt wurden.

Disput mit Polen spitzt sich zu: Polen will EU-Verfahren gegen Deutschland - Deutscher Richterwahlausschuss ausschließlich aus Politikern, stärker politisiert als Polens Landesjustizrat

Inzwischen spitzt sich der Disput mit Polen zu, wie aus einer Meldung vom 18.10.2021 (RT.DE) zu entnehmen ist, die auch die Redaktion vom Presseclub hätte sehen und benutzen können, würde sie ordentlich arbeiten:

"Polen fordert eine Überprüfung des deutschen Systems zur Nominierung von Richtern am Bundesgerichtshof durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Einen entsprechenden Antrag werde er im Kabinett stellen, sagte Justizminister Zbigniew Ziobro, in Warschau. Gegen Deutschland solle ein Verfahren angestrengt werden, weil die Politisierung der Richternominierung gegen EU-Verträge verstoße. Der polnische Justizminister Ziobro sagte, wenn der Europäische Gerichtshof (EUGH) versichere, dass die Beteiligung von Politikern an der Auswahlprozedur für Richter in Polen die Unabhängigkeit dieser Richter infrage stelle, dann stelle Polen nun die Frage, welchen Einfluss so eine Beteiligung auf die Unabhängigkeit künftiger Richter am Bundesgerichtshof in Deutschland habe. Die Bundesregierung äußerte sich auf eine Anfrage der dpa bis zum späteren Nachmittag nicht zu den Vorwürfen. Zwischen der polnischen Regierung und der EU-Kommission gibt es seit Jahren Streit, um den von der polnischen, nationalkonservativen PiS-Regierung vorangetriebenen Umbau des Justizwesens. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Polens Oberstes Gericht biete nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. So hatte der EuGH geurteilt im Juli. Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat. Ziobro argumentierte nun, in Deutschland würden Richter für den Bundesgerichtshof vom Richterwahlausschuss gewählt, der ausschließlich aus Politikern besteht. Dem Gremium gehören die 16 Justizminister der Länder sowie 16 weitere Mitglieder an, die vom Bundestag bestimmt werden. Damit sei der Ausschuss stärker politisiert als Polens Landesjustizrat, sagte Ziobro. Diesem gehören 17 Richter, sechs Parlamentsabgeordnete sowie zwei von der Regierung entsandte Mitglieder an." (leicht gekürzt zitiert, d.A.)

Schweigen darüber im Ersten Deutschen Fernsehen. Rechtsstaatlichkeit in Deutschland? Nein, Verlogenheit muss es heißen! Die Heuchelei ist die Tugend der Feiglinge. So Voltaire.

Polen-Kontroverse verschärft sich - EU-Sanktionen eine "Aggression gegen Polen", so Polens Justizminister

Inzwischen verschärft sich die Polen-Kontroverse laut Meldung vom 27.10.2021 (RT.DE): "Ab 2015 setzte die PiS-Regierung eine weitreichende Reform des polnischen Justizsystems durch. Vertreter von EU-Institutionen mischten sich frühzeitig in den Konflikt ein. Im Jahr 2016 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Der EuGH positionierte sich mehrmals mit Urteilen zur Reform. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil die polnische Regierung verpflichtet, jeden Tag eine Million Euro zu zahlen. Damit will der EuGH die Umsetzung mehrerer Urteile zur von der Regierung vorangetriebenen Justizreform bewirken. Die EU-Kommission hatte im September Finanzsanktionen gegen Polen beantragt. Dessen Vorsitzende Ursula von der Leyen begründete damals diesen schwerwiegenden Schritt mit dem Schutz der Unabhängigkeit des polnischen Justizwesens. Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hingegen verurteilte die beantragten Sanktionen als 'Aggression gegen Polen' und beklagte einen 'juristischen hybriden Krieg'."

Meldungen aufgreifen und Presseclub-Mängel ausbügeln

Wird der WDR mit seiner hoch angesehenen Sendung „Presseclub“ die Größe haben, diese Meldungen aufzugreifen, um die Mängel seiner verunglückten Sendung vom letzten Sonntag auszubügeln und diese klar zu schildernde Sachlage einer ausgewogenen Runde von Journalisten zur Diskussion zu stellen?


Verfasst am 28.10.2021 unter Bezugnahme auf die WDR-Sendung Presseclub am Sonntag 24.10.2021: „Ja zur EU, aber ohne ihre Werte – Sprengt Polen die Gemeinschaft?“


Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait ist chilenische Rechtsanwältin und Diplomatin (a.D.). Sie war tätig im Außenministerium und wurde unter der Militärdiktatur aus dem Auswärtigen Dienst entlassen. In Deutschland hat sie sich öffentlich engagiert für den friedlichen Übergang der chilenischen Militärdiktatur zum freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, u.a. mit Erstellen von Gutachten für Mitglieder des Deutschen Bundestages und Pressearbeit, die Einheit beider deutschen Staaten als ein Akt der Souveränität in Selbstbestimmung der beiden UN-Mitglieder frei von fremden Truppen und Militärbündnissen, einen respektvollen rechtmäßigen Umgang mit dem vormaligen Staatsoberhaupt der Deutschen Demokratischen Republik Erich Honecker im vereinten Deutschland, für die deutsche Friedensbewegung, für bessere Kenntnis des Völkerrechts und seine Einhaltung, vor allem bei Politikern, ihren Mitarbeitern und in Redaktionen. Publikationen von ihr sind in chilenischen Tageszeitungen erschienen (El Mercurio, La Epoca), im südamerikanischen Magazin “Perfiles Liberales”, und im Internet, u.a. bei Attac, Portal Amerika 21, Palästina-Portal. Einige ihrer Gutachten (so zum Irak-Krieg 1991) befinden sich in der Bibliothek des Deutschen Bundestages.


Online-Flyer Nr. 780  vom 10.11.2021

Druckversion     



Startseite           nach oben

KÖLNER KLAGEMAUER


Für Frieden und Völkerverständigung
FILMCLIP



Video von Georg Maria Vormschlag
FOTOGALERIE