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Inland
Mit Olaf Scholz (SPD) als Bundeskanzler Kanzler
Wird die Bundeswehr über die Hintertür zur Ordnungsmacht?
Von Wolfgang Effenberger

Am 8. Dezember 2021 wurde Olaf Scholz (SPD) zum neunten Kanzler der Bundesrepublik gewählt. Bundespräsident Steinmeier wünschte anschließend der neuen Regierung „eine glückliche Hand zum Wohle des Landes. Gleichzeitig mahnte das neue Kabinett zum Handeln: "Ohne Zweifel steht Deutschland vor großen Herausforderungen. Ob Klimawandel oder Digitalisierung, internationaler Wettbewerb oder Migration: Unsere Antworten heute - sprich: Ihre Antworten der nächsten Jahre - werden das künftige Gesicht unseres Landes prägen." (1) Vor dem Hintergrund der letzten 117 Jahre deutscher Geschichte hat Steinmeier in seiner Aufzählung das wichtigste vergessen: Die Wahrung des Friedens – und zwar nach innen und außen. Denn ohne Frieden ist alles andere nichts.

Schon Wochen zuvor weckte die rot-grün-gelbe Koalition mit ihrer antirussischen Propaganda Erinnerungen an die rot-grüne Kriegskoalition von 1998 (fünf Monate später völkerrechtswidriger NATO-Angriff auf Restjugoslawien). Und nur wenige Tage vor seiner Wahl zum Bundeskanzler, am 30. November 2021, stellte Scholz den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen Generalmajor Carsten Breuer, bisher Leiter des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr, als künftigen Leiter des Corona-Krisenstabs vor. Medienberichten zufolge soll er schon am Tag zuvor ein Büro im Kanzleramt bezogen haben. (2) Eine innenpolitisch nicht einfache Aufgabe dem Militär zu übertragen, hätte bei einer konservativen Regierung mit Recht einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Den Ampelkoalitionären Scholz/Habeck/Lindner wurde dagegen allseitiger Respekt gezollt. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) sprach in einem wohlwollenden Porträt Breuers auf der Meinungsseite von einem „Wow“-Effekt. Die Personalie komme einer Sensation gleich. „Gut möglich, dass Breuers Gesicht bald ähnliche Bekanntheit erlangt wie das des Virologen Drosten.“ (3) Davon kann ausgegangen werden.

Bevor General Breuer 2018 zum Kommando „Territoriale Aufgaben“ kam, hatte er am General Staff College in Fort Leavenworth, Kansas / Vereinigte Staaten die Generalstabsausbildung abgeschlossen, Erfahrung bei Kampf- und Auslandseinsätzen im Kosovo und in Afghanistan gesammelt, und sich geschmeidig auf dem geölten Parkett im Verteidigungsministerium bewegt. 2015 hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen Breuer zum Beauftragten für das „Weißbuch der Bundeswehr 2016“ gemacht – in diesem Grundsatzpapier definiert die Bundesregierung Aufgabe und Auftrag der Bundeswehr. Auf Seite 15 wird der Anspruch erhoben, das „oberste sicherheitspolitische Grundlagendokument Deutschlands“ zu sein. Wie kann ein derartiges Grundlagendokument allein aus der politischen Enge des Verteidigungsministeriums entstehen? Das allein signalisiert schon ein fragwürdiges Verhältnis zur Demokratie! So wundert es auch nicht, dass eine Ursachenanalyse für die Kriege und Bürgerkriege nach der Auflösung der Sowjetunion 1991 und dem Krieg gegen den Terror 2001 nicht erfolgte. Ebenso fehlt eine Bewertung der Rolle Deutschlands und der militärischen Niederlagen (z.B. in Afghanistan). Dafür werden in dem Weißbuch 2016 die alten Feindbilder nach Vorgabe des US-Langzeitstrategiepapiers von 2014 TRADOC 525-3-1 „Win in a complex World 2020-2040“ bedient. Dort wird als Hauptbedrohung Russland und China benannt.

Als besondere Herausforderung wird in dem Papier die Nutzung der digitalen Kommunikation zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch Steuerung von Diskussionen, sozialen Netzwerken und Informationsmanipulation betrachtet. Folgerichtig wird seither aktiv daran gearbeitet, dieser Gefahr durch Einschränkungen der Meinungsfreiheit zu begegnen.

Hofft nun die Herrschaftselite, dank General Breuer ihr Manipulationsmonopol gegen die „Internet-Demokratie“ sichern zu können? Werden demnächst die „Bürger in einer allgegenwärtigen und allumfassenden Gesundheitskontrolle“ (4) komplett am digitalen Gängelband der großen US-IT-Unternehmen geführt?

Unbestreitbar steckt Deutschland heute wieder in einer großen Krise. Mit der "Offensive '77" erreichte der Terror der linksextremistischen terroristischen Vereinigung der Roten Armee Fraktion (RAF) im Jahr 1977 seinen Höhepunkt. In diesem Kampf gegen schwer bewaffnete und zu allem entschlossenen Terroristen wurde nicht nach der Bundeswehr gerufen. Und nun soll im Kampf gegen einen unsichtbaren Feind, den ‚Kranz-‘ bzw. ‚Kronenvirus‘, der nur in seltenen Fällen zu schwerer Krankheit und Tod führen kann, die Bundeswehr zur Kontrolle der Bevölkerung eingesetzt werden?

Durch COVID-19 ist das Land in seinem Bestand nie bedroht gewesen. Trotzdem werden „Rechtsgüter, die bislang als unveräußerlich galten, im Turbogang ausgehöhlt oder suspendiert. Wieder tagen Gremien, die vom Grundgesetz nicht vorgesehen sind, doch im Unterschied zu damals treffen sie Entscheidungen, die schwerwiegend und langfristig in Freiheit und körperliche Integrität jedes Einzelnen eingreifen“ (5) – im Gegensatz zur RAF-Krise, in der keine wesentlichen Rechtsgüter und Grundrechte aufgegeben wurden. Heute werden viele von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes ersonnene rechtliche und institutionelle Vorkehrungen zur Sicherung der Demokratie über Bord geworfen: der Föderalismus, die Gewaltenteilung, der Parlamentsvorbehalt, die Unabhängigkeit der Justiz und, nicht zuletzt, die Grundrechte. (6)

Nach Art. 87a des GG darf die Bundeswehr zunächst nur im Verteidigungsfall im Inneren eingesetzt werden.

Nur zur „Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 (7) vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutz von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen“. (8)

Die Voraussetzungen nach Art. 87a Abs. 4 sind nicht gegeben.

Bislang wurde die Bundeswehr im Inneren nur bei Naturkatastrophen (Waldbrände oder Flutkatastrophen wie jüngst im Ahrtal) auf Anforderung eines Bundeslandes oder auf Weisung der Bundesregierung eingesetzt.

Die neue rot-grün/gelbe Koalition ist nun dabei, Krieg gegen die eigene Bevölkerung zu führen! Und mit Krieg gegen Russland wird zumindest gedroht.

Kaum im Amt, ermahnte Außenministerin Annalena Baerbock sogleich Russland, dass jede Eskalation gegenüber der Ukraine hohe politische und wirtschaftliche Kosten verursachen werde. Sie ging aber noch weiter und erklärte, die USA und die vorherige Bundesregierung hätten sich darauf verständigt, „dass bei weiteren Eskalationen diese Pipeline so nicht weiter ans Netz gehen könnte“ (9).

Und am 17. Dezember 2021 schickte Außenministerin Baerbock als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine im Konflikt mit Russland ihren Staatssekretär, Tobias Lindner, nach Kiew.

Diese eindeutige Parteinahme zugunsten der aggressiven Politik der Ukraine mit ihren täglichen Feuerüberfällen im Donbass ist beklemmend – man denkt unwillkürlich an den mahnenden Satz des deutschen Schriftstellers Kurt Tucholsky 1925: „Wir gehen nicht den Weg des Friedens. Was sich jetzt, hinter den Kulissen, zu verbrüdern beabsichtigt, sind leider nicht die besten Teile der Völker – es sind ihre schlechten: Industrie-Raffer und die Militärs.“ (10)


Fußnoten:

1 https://www.tagesschau.de/inland/scholz-ernennung-bundeskanzler-101.html
2 Ein General gegen Corona
https://taz.de/Carsten-Breuer-wird-Chef-des-Krisenstabs/!5815766/
3 Zitiert wie Georg Etscheit: Die Bundeswehr als „Corona-Ordnungsmacht“
vom 03.12.2021 unter
https://www.achgut.com/artikel/die_bundeswehr_als_corona_ordnungsmacht
4 Birgit Stöger: Gläserne Bürger am digitalen Gängelband, Kipp exklusiv 50/21
5 Georg Etscheit: Die Bundeswehr als „Corona-Ordnungsmacht“ vom 03.12.2021 unter
https://www.achgut.com/artikel/die_bundeswehr_als_corona_ordnungsmacht
6 Ebenda
7 Abs. 2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen;
8 https://dejure.org/gesetze/GG/87a.html
9 https://www.br.de/nachrichten/meldung/baerbock-schickt-staatssekretaer-als-zeichen-dersolidaritaet-in-die-ukraine,300446e1d
10 Ignaz Wrobel: Die Weltbühne, 10.11.1925, Nr. 6, S. 185.

Online-Flyer Nr. 783  vom 22.12.2021

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