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Aktueller Online-Flyer vom 03. Dezember 2024  

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Krieg und Frieden
Protestschreiben wegen der Nichteinhaltung des Internationalen Abkommen zum Streubombenverbot
Halten Sie sich an das Streubombenverbot!
Von Brigitte Queck (Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg")

Der völkerrechtliche Vertrag CCM verbietet den Einsatz, die Herstellung sowie die Weitergabe bestimmter Typen konventioneller Streumunition. Im Rahmen des Oslo-Prozesses wurde die "Convention on Cluster Munition" (CCM) 2008 als rechtlich bindendes Instrument zum Verbot der Produktion und Lagerung von Streumunition präsentiert und trat 2010 in Kraft (1). Deutschland ist Gründungsmitglied der CCM und hat die Konferenz von 2016 bis 2017 als Präsidentschaft geführt. Unter deutscher Präsidentschaft führte die Konvention einen besonderen strukturierten Dialog mit Nichtvertragsstaaten und erarbeitete ein Konzept zu Länderkoalitionen, welche besonders stark betroffenen Staaten bei ihren Umsetzungsverpflichtungen helfen soll. Seit 2017 sitzt Deutschland im ständigen Koordinierungsausschuss der Konvention als Koordinator für allgemeine Fragen betreffend den Status und die Umsetzung der Konvention.

Im Artikel 1 des internationalen Abkommens zum Streubombenverbot heißt es zu Allgemeinen Pflichten und Geltungsbereich:

1. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, unter keinen Umständen:
(a) Streumunition zu verwenden;
(b) zu entwickeln, zu produzieren, anderweitig zu erwerben, zu lagern, zu behalten oder zu übertragen
irgendjemanden, direkt oder indirekt mit Streumunition zu versorgen
(c) zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, sich an einer Aktivität zu beteiligen, das in einem Vertragsstaat nach diesem Übereinkommen verboten ist.

Da die NATO unter Führung der USA steht und auch in der Ukraine unter deren Führung gegen Russland kämpft, verstößt die Bundesregierung gegen Artikel 1c dieses Abkommens. Wenn man bedenkt, dass es nach offiziellen Berichten bis zum Jahre 2015 weltweit mehr als 55 000 Opfer, vor allem unter der Zivilbevölkerung, gegeben hat (2), versteht man die Notwendigkeit zur Umsetzung dieser Konvention!

Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier hat im ZDF-Sommerinterview zu einer etwaigen deutschen Blockade gegen das Senden von Streubomben aus den USA in die Ukraine befragt, geäußert: "Man könne den USA nicht in den Arm fallen". (3) Wir verlangen von der deutschen Regierung - vor allem aber von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier und Bundeskanzler Olaf Scholz - die Einhaltung dieser Konvention. Sich hinter der Formulierung von Bundespräsident Steinmeier im ZDF-Sommerinterview zu verstecken, "man könne den USA nicht in den Arm fallen", ist unwahr und verbrecherisch! Als Bundesregierung tragen Sie alle vor dem deutschen Volk eine besondere Verantwortung!

Eine Nichteinhaltung internationaler Abkommen durch Deutschland, wie z.B. auch die hinterlistige Nicht-Umsetzung der Minsk Abkommen – siehe Äußerungen der deutschen Bundeskanzlerin a.D. Frau Angela Merkel gegenüber SPIEGEL am 24.11.2022 (4) - hat weitreichende internationale Folgen und kann nach Kriegsende im Krieg der NATO gegen Russland in der Ukraine, nur eine Bestrafung - ähnlich dem Nürnberger Kriegsverbrecherprozess von 1945-1946 - nach sich ziehen.

Wir fordern Sie deshalb als Friedensorganisation auf, sich dessen bewusst zu sein!

Im Auftrag für die "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg"
Brigitte Queck, Vorsitzende


Gesendet am 09.07.2023 an Bundespräsident F.W. Steinmeier, Bundeskanzler O. Scholz und die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen



Fußnoten:

1 Internationales Abkommen zum Streubombenverbot vom 3.12.2008
https://www.clusterconvention.org/files/convention_text/Convention-ENG.pdf
2 https://www.bundeswehr-journal.de/2015/letzte-streubomben-der-bundeswehr-vernichtet/
3 ZDF-Sommerinterview am 09.07.2023 - Bundespräsident Frank Walter Steinmeier befragt von Bettina Schausten
https://www.zdf.de/politik/berlin-direkt/berlin-direkt-zdf-sommerinterview-mit-bundespraesident-steinmeier-100.html
4 https://www.spiegel.de/panorama/ein-jahr-mit-ex-kanzlerin-angela-merkel-das-gefuehl-war-ganz-klar-machtpolitisch-bist-du-durch-a-d9799382-909e-49c7-9255-a8aec106ce9c

Online-Flyer Nr. 816  vom 09.08.2023

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