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Inland
Pressemitteilung vom 04.09.2023
Anklage gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg noch nicht zugelassen
Von QUERDENKEN-711 Stuttgart
Fünf Monate nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft steht "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg nicht mehr im Fokus der Justiz. Trotz Anklageerhebung wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung im März dieses Jahres wurde die Anklage bisher nicht zugelassen. Ballweg verteidigt vehement seine Integrität und kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgerichte. Vor genau 5 Monaten wurde Querdenken-Gründer Michael Ballweg am 04.04.2023 aus der Untersuchungshaft entlassen. Nachdem die Staatsanwaltschaft am 20.03.2023 Anklage erhoben hat, ging die Zuständigkeit für das weitere Verfahren an die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart über.
Anklage bisher nicht zugelassen
Die Staatsanwaltschaft hat am 20. März 2023 Anklage erhoben. Aber bis jetzt wurde die Anklage nicht zugelassen. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Michael Ballweg einen vollendeten Betrug vorgeworfen. Er sollte zweckgebundene Schenkungen für sich privat verwendet haben. Nachdem tausende Schenker befragt worden sind, und mehrheitlich erklärt haben, dass sie die Gelder Michael Ballweg persönlich für seine herausragenden Leistungen um den Erhalt der Grund- und Menschenrechte zur Verfügung gestellt haben, hat das Oberlandesgericht im November 2022 den Vorwurf auf einen versuchten Betrug reduziert: Michael Ballweg soll nicht gewusst haben, dass das geschenkte Geld tatsächlich sein eigenes Geld war.
Somit, nach Logik der Staatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts, habe der Querdenken-Gründer ein Gedankenvergehen begangen - beim versuchten Betrug ist entscheidend, was der Beschuldigte im Vorfeld gedacht haben soll.
Rechtsanwalt Ralf erklärt: „Was bedeutet das juristisch?
Ein "untauglicher Betrugsversuch" ist, wenn jemand versucht, Betrug zu begehen, es aber aus irgendeinem Grund nicht schafft. In diesem Fall soll Michael versucht haben, Geld zu nehmen, von dem er dachte, es gehöre nicht ihm, aber da es sein eigenes Geld war, konnte er nicht wirklich jemanden betrügen. Es ist so, als ob du versuchen würdest, deinen eigenen Kugelschreiber zu stehlen. Es macht keinen Sinn, weil er schon dir gehört.“ (Ralf Ludwig, Rechtsanwalt)
Obwohl es schon absurd ist, zu glauben, dass Michael Ballweg die Verwendungszwecke der Schenkungen nicht kennen würde, haben Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgerichte über neun Monate die tatsächlichen Ausgaben für die Bewegung Querdenken, die die Einnahmen erheblich übersteigen, in großem Umfang unberücksichtigt gelassen. Die Staatsanwaltschaft hat Kenntnis von den Ausgaben, hat einen Großteil dieser Ausgaben aber bewusst nicht den Querdenken-Zwecken zugeordnet. So wurde zum Beispiel behauptet, dass Kosten für das Querdenken Ressourcen Management (QDRM) oder für die Youtube-Alternative https://tube.querdenken-711.de nicht den Zwecken von Querdenken zuzuordnen seien. Diese Behauptungen haben die Ermittlungsgerichte ungeprüft geglaubt.
Der Querdenken-Gründer hat alle seine Versprechungen gehalten. Er hätte auch noch weitere Demonstrationen durchgeführt, wenn Sie nicht verboten worden wären.
Die Situation wird noch absurder. In der Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft zusätzliche Einnahmen erfunden. Dies dient dazu, die von ihr berechnete Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu rechtfertigen.
Ballwegs Vermögen und Firmen arrestiert
Neben dem Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 29.06.2022 auch ein Arrestverfahren gegen Ballweg eingeleitet. Sein Vermögen, seine Privat- und Firmenkonten sind seitdem in doppelter Höhe der ursprünglich vorgeworfenen Betrugssumme gepfändet. Obwohl der Vorwurf des Betrugs nicht mehr im Raum ist und die aktuell vorgeworfene Summe erheblich geringer ist, weigert sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich, Gelder wieder freizugeben.
Ballweg kritisiert diese Maßnahme als willkürlich. Er sieht darin einen Versuch, ihm die Möglichkeit eines fairen Verfahrens auf Augenhöhe zu nehmen. Dadurch kann er Gerichts-, Anwalts- und Lebenshaltungskosten nur auf niedrigem Niveau durch Hilfe seiner Unterstützer aufbringen. Es ist selbstredend, dass eine Verteidigung in einem Steuer- und Wirtschaftsprozess in vorgeworfener Millionenhöhe nur mit Experten geführt werden kann, die im normalen Berufsalltag für ihre Leistungen hohe Honorare verlangen können. Auf der anderen Seite steht der Staat mit nahezu unbegrenzten Mitteln und der Möglichkeit, dem Bürger, für den weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, jegliche Verteidigungsmöglichkeit zu nehmen. Damit ist das Gebot der Waffengleichheit, das ein Menschenrecht ist (Artikel 6 EMRK), ad absurdum geführt. Es gilt in Deutschland somit die Schuldvermutung, die der Beschuldigte ohne Geldmittel widerlegen soll.
Ballweg beanstandet, dass in seiner Haft auch noch Steuerverfahren eröffnet worden sind, weil er seine Steuererklärung mit den Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt sind, ohne Kontaktmöglichkeiten zu seinem Steuerberater, aus dem Gefängnis heraus nicht rechtzeitig bis 31.08.2022 abgegeben hat.
Ballweg: "Ich werde mich dem Verfahren stellen"
Ballweg kündigte an, sich dem Strafverfahren zu stellen, sollte es zugelassen werden. Er sei zuversichtlich, dass er sich trotz der massiven Waffenungleichheit gegen die Vorwürfe werde wehren können. "Ich bin ein demokratischer Bürger, der für seine Überzeugungen einsteht", sagte Ballweg. "Ich werde mich nicht einschüchtern lassen."
Querdenken-711 verweist ausdrücklich auf sein Manifest
QUERDENKEN steht für Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Frieden, Freiheit, Freude und Wahrheit. Wer für Frieden steht, steht für Gewaltfreiheit. Wer für Liebe steht, lehnt jede Form von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus implizit und explizit ab. (https://querdenken-711.de/manifest/)
Online-Flyer Nr. 818 vom 06.09.2023
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Pressemitteilung vom 04.09.2023
Anklage gegen "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg noch nicht zugelassen
Von QUERDENKEN-711 Stuttgart
Fünf Monate nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft steht "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg nicht mehr im Fokus der Justiz. Trotz Anklageerhebung wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung im März dieses Jahres wurde die Anklage bisher nicht zugelassen. Ballweg verteidigt vehement seine Integrität und kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgerichte. Vor genau 5 Monaten wurde Querdenken-Gründer Michael Ballweg am 04.04.2023 aus der Untersuchungshaft entlassen. Nachdem die Staatsanwaltschaft am 20.03.2023 Anklage erhoben hat, ging die Zuständigkeit für das weitere Verfahren an die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart über.
Anklage bisher nicht zugelassen
Die Staatsanwaltschaft hat am 20. März 2023 Anklage erhoben. Aber bis jetzt wurde die Anklage nicht zugelassen. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Michael Ballweg einen vollendeten Betrug vorgeworfen. Er sollte zweckgebundene Schenkungen für sich privat verwendet haben. Nachdem tausende Schenker befragt worden sind, und mehrheitlich erklärt haben, dass sie die Gelder Michael Ballweg persönlich für seine herausragenden Leistungen um den Erhalt der Grund- und Menschenrechte zur Verfügung gestellt haben, hat das Oberlandesgericht im November 2022 den Vorwurf auf einen versuchten Betrug reduziert: Michael Ballweg soll nicht gewusst haben, dass das geschenkte Geld tatsächlich sein eigenes Geld war.
Somit, nach Logik der Staatsanwaltschaft und des Oberlandesgerichts, habe der Querdenken-Gründer ein Gedankenvergehen begangen - beim versuchten Betrug ist entscheidend, was der Beschuldigte im Vorfeld gedacht haben soll.
Rechtsanwalt Ralf erklärt: „Was bedeutet das juristisch?
Ein "untauglicher Betrugsversuch" ist, wenn jemand versucht, Betrug zu begehen, es aber aus irgendeinem Grund nicht schafft. In diesem Fall soll Michael versucht haben, Geld zu nehmen, von dem er dachte, es gehöre nicht ihm, aber da es sein eigenes Geld war, konnte er nicht wirklich jemanden betrügen. Es ist so, als ob du versuchen würdest, deinen eigenen Kugelschreiber zu stehlen. Es macht keinen Sinn, weil er schon dir gehört.“ (Ralf Ludwig, Rechtsanwalt)
Obwohl es schon absurd ist, zu glauben, dass Michael Ballweg die Verwendungszwecke der Schenkungen nicht kennen würde, haben Staatsanwaltschaft und Ermittlungsgerichte über neun Monate die tatsächlichen Ausgaben für die Bewegung Querdenken, die die Einnahmen erheblich übersteigen, in großem Umfang unberücksichtigt gelassen. Die Staatsanwaltschaft hat Kenntnis von den Ausgaben, hat einen Großteil dieser Ausgaben aber bewusst nicht den Querdenken-Zwecken zugeordnet. So wurde zum Beispiel behauptet, dass Kosten für das Querdenken Ressourcen Management (QDRM) oder für die Youtube-Alternative https://tube.querdenken-711.de nicht den Zwecken von Querdenken zuzuordnen seien. Diese Behauptungen haben die Ermittlungsgerichte ungeprüft geglaubt.
Der Querdenken-Gründer hat alle seine Versprechungen gehalten. Er hätte auch noch weitere Demonstrationen durchgeführt, wenn Sie nicht verboten worden wären.
Die Situation wird noch absurder. In der Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft zusätzliche Einnahmen erfunden. Dies dient dazu, die von ihr berechnete Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben zu rechtfertigen.
Ballwegs Vermögen und Firmen arrestiert
Neben dem Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 29.06.2022 auch ein Arrestverfahren gegen Ballweg eingeleitet. Sein Vermögen, seine Privat- und Firmenkonten sind seitdem in doppelter Höhe der ursprünglich vorgeworfenen Betrugssumme gepfändet. Obwohl der Vorwurf des Betrugs nicht mehr im Raum ist und die aktuell vorgeworfene Summe erheblich geringer ist, weigert sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart beharrlich, Gelder wieder freizugeben.
Ballweg kritisiert diese Maßnahme als willkürlich. Er sieht darin einen Versuch, ihm die Möglichkeit eines fairen Verfahrens auf Augenhöhe zu nehmen. Dadurch kann er Gerichts-, Anwalts- und Lebenshaltungskosten nur auf niedrigem Niveau durch Hilfe seiner Unterstützer aufbringen. Es ist selbstredend, dass eine Verteidigung in einem Steuer- und Wirtschaftsprozess in vorgeworfener Millionenhöhe nur mit Experten geführt werden kann, die im normalen Berufsalltag für ihre Leistungen hohe Honorare verlangen können. Auf der anderen Seite steht der Staat mit nahezu unbegrenzten Mitteln und der Möglichkeit, dem Bürger, für den weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, jegliche Verteidigungsmöglichkeit zu nehmen. Damit ist das Gebot der Waffengleichheit, das ein Menschenrecht ist (Artikel 6 EMRK), ad absurdum geführt. Es gilt in Deutschland somit die Schuldvermutung, die der Beschuldigte ohne Geldmittel widerlegen soll.
Ballweg beanstandet, dass in seiner Haft auch noch Steuerverfahren eröffnet worden sind, weil er seine Steuererklärung mit den Unterlagen, die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt sind, ohne Kontaktmöglichkeiten zu seinem Steuerberater, aus dem Gefängnis heraus nicht rechtzeitig bis 31.08.2022 abgegeben hat.
Ballweg: "Ich werde mich dem Verfahren stellen"
Ballweg kündigte an, sich dem Strafverfahren zu stellen, sollte es zugelassen werden. Er sei zuversichtlich, dass er sich trotz der massiven Waffenungleichheit gegen die Vorwürfe werde wehren können. "Ich bin ein demokratischer Bürger, der für seine Überzeugungen einsteht", sagte Ballweg. "Ich werde mich nicht einschüchtern lassen."
Querdenken-711 verweist ausdrücklich auf sein Manifest
QUERDENKEN steht für Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Frieden, Freiheit, Freude und Wahrheit. Wer für Frieden steht, steht für Gewaltfreiheit. Wer für Liebe steht, lehnt jede Form von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus implizit und explizit ab. (https://querdenken-711.de/manifest/)
Online-Flyer Nr. 818 vom 06.09.2023
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