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Aktueller Online-Flyer vom 27. Dezember 2024  

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Literatur
Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist am Ende
Geschichtliches Zeitdokument für meine Enkelkinder
Buchtipp von Afsane Bahar

Nach dem Zweiten Weltkrieg bestand in Deutschland notgedrungen die ermutigende Bestrebung, aus der eigenen qualvollen Geschichte vielschichtig zu lernen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bestrebung war der Umgang mit der Meinungsfreiheit, der in den entsprechenden grundlegenden Dokumenten berücksichtigt wurde: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) und Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (2). Im September 2023 ist das Buch „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist am Ende. Aber ein Ende ist nicht in Sicht“ von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam unter Mitarbeit von Tobias Keil beim Verlag fifty-fifty in Frankfurt am Main erschienen.
    „Unsere Staatsfunker in Hamburg (ARD, Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland), Mainz (ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen), Köln und Berlin (DRadio, Deutschlandradio) befolgen fügsam die EU-Zensurverordnung. Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes garantiert zwar die Rundfunkfreiheit, aber das Petersilienblatt auf dem Schweineschnitzel dient ja auch bloß der Dekoration. Als besonders nahrhaft gilt es nicht. Stimmt’s?

    Die Redaktion ARD-aktuell, zuständig für Tagesschau, Tagesthemen, Nachtmagazin, tagesschau.de und Tagesschau24, übt überdies schon seit vielen Jahren Selbstzensur. Sie verarbeitet nämlich ausschließlich Material der westlichen Nachrichtenagenturen: AP (Associated Press, USA, kommerziell, aber unter starker staatlicher Kontrolle), TRI (Thomson Reuters, Kanada, kommerziell), AFP (Agence France Presse, Frankreich, halbstaatlich), dpa (Deutsche Presseagentur, kommerziell, kooperiert mit AP), sid (Sport Informationsdienst, kommerziell).

    Nicht bezogen werden Agenturen aus Russland (ITAR-TASS, Interfax, APN), China, (Xinhua, CNS), Indien (Asian News International unter anderem), Afrika (SAPA unter anderem) und Lateinamerika (teleSUR unter anderem). Die Konsequenz: selbst verschuldete Einseitigkeit. Die Nachrichtengestaltung trieft vor eurozentristischer Arroganz und USA-höriger Gefolgschaftstreue.

    Nun unterhalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zwar weltweit eigene Studios, unter anderem in Moskau und in Brüssel. Sie hätten füglich auch ohne SNA-Sputnik berichten können, dass die EU das Geld aus dem Friedensfonds als Schmiermittel für die Rüstungsindustrie missbraucht; sie hätten ergänzen können, dass auch die korrupten Führungsfiguren des Nazi-affinen Gewaltregimes in Kiew mit einem Großteil der internationalen Rüstungshilfe die eigene Tasche füllen, voran Präsident Selenskyj selbst. [2]

    Tagesschau & Co. ließen jedoch brav die Finger von dieser heißen Information. Obwohl die Zweckentfremdung von 13 Milliarden Euro unbestreitbar von öffentlichem Interesse war (und ist) und für die Meinungsbildung des deutschen Publikums bedeutsam gewesen wäre.“ (3)(4)
Wenn Klinkhammer und Bräutigam über den gegenwärtigen elenden Zustand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland berichten, können sie sich im Gegensatz zu zahlreichen zeitgenössischen „Experten“ und „Spezialisten“ auf ihren persönlichen reichen Erfahrungsschatz beziehen. Klinkhammer (Jahrgang 1944, Jurist) war fast dreieinhalb Jahrzehnte beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) angestellt. Er arbeitete unter anderem in der Direktion und Fernsehredaktion des Landesfunkhauses Niedersachsen und war Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats. Bräutigam (Jahrgang 1941, Journalist) arbeitete anfänglich als Redakteur für Tageszeitungen und später 20 Jahre im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der Kulturredaktion für N3). Gewerkschaftlich verankert organisierte er 1988 im NDR die erste mit Programmausfall verbundene Arbeitsniederlegung in der deutschen Fernsehgeschichte. (5) Ab 1996 an hatte er einen Lehr- und Forschungsauftrag an der Fu Jen University, Taipei.
    „Müssen Sie, mündige Zuschauer, sich dergleichen mediale Bevormundung gefallen lassen? Von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, für die Sie monatlich erkleckliche Beiträge zu zahlen haben? Nein, selbstverständlich können Sie auf dermaßen gesiebte Informationsangebote verzichten und sich anderweitig unterrichten. Den vollen Rundfunkbeitrag müssen Sie trotzdem abdrücken.

    Der Evangelische Pressedienst urteilte einmal, demokratische Gesellschaften seien auf freie und rationale Meinungsbildung angewiesen: »Zu diesem Prozess sollen die öffentlich-rechtlichen Medien durch ihre Verpflichtung auf ausgewogene Vielfalt, durch Verlässlichkeit, hohe journalistische Standards und Unabhängigkeit beitragen. …Die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach wie vor gut, nur entspricht er in der Praxis nicht immer dieser Idee.«[3]

    Nicht immer. Ganz sicher nicht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erweist sich vielmehr als hocheffektives Machtinstrument, mit dem »herrschende Meinung« hergestellt wird. Er gewährleistet unserer politischen Führung und dem Geldadel die Deutungshoheit über alles, was das Staatsvolk betrifft und bewegt. Er bestärkt das »Wir-Gefühl«, die Guten zu sein und immer auf der richtigen Seite zu stehen. Zweifel an dieser Schein-Realität lässt er nicht aufkommen.

    Früher berichteten öffentlich-rechtlich bestallte Rundfunk- und Fernsehjournalisten, was die Oberen in Politik und Wirtschaft sagten. Heute vermittelt die öffentlich-rechtliche Anstaltsjournaille, was Sie zu denken haben. Auf dieser Steigerungsstufe sind Nachrichten ideologisch gesteuert.“(6)
Auf lehrreiche Vorgänge in Deutschland im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg Bezug nehmend schreiben die Autoren:
    „Als der ukrainische Schriftsteller Serhij Zhadan am 23. Oktober 2022 in der Frankfurter Paulskirche den Friedenspreis des deutschen Buchhandels erhielt, verbreitete die Redaktion ARD-aktuell Ausschnitte aus der Laudatio im O-Ton; pure Schönrednerei. Kein Wort davon, dass dieser Preisträger die Russen als »Tiere« und »Unrat« beschreibt, als »Barbaren«, und dass er ihnen wünscht: »Brennt in der Hölle, ihr Schweine.« [4] Ein richtiges Herzchen, nicht wahr?

    Die Tagesschau schwieg nicht nur zum Nazi-Jargon des Preisträgers. Sie umgab ihn auch noch mit einer Aureole: »Zhadan als bedeutender Dichter und Humanist gewürdigt«. Ein Humanist. Der Russenhasser.

    Das schamlose Lob passt eben ins Hier und Heute, und die Tagesschau prägt das wesentlich mit. Im Bundestag wurden der Neonaziaffine ukrainische Präsident Selenskyj und sein damaliger Botschafter Melnyk mit Standing Ovations geehrt. Das der Regierung angeschlossene ARD-Hauptstadtstudio übertrug die peinliche parlamentarische Selbsterniedrigung minutenlang, ohne kritische Einordnung aus gebotener Distanz. Schändlich.

    Ein dermaßen verständnisinniger Umgang mit dem Ukro-Nazismus müsste eigentlich sehr nachdenklich machen. Doch Nachdenklichkeit kann man der ARD-aktuell nicht gerade nachsagen.“ (7)(8)
Im Gegensatz zu einem beträchtlichen Teil der Menschen in Deutschland sind Klinkhammer und Bräutigam in der Lage, ihre scharfsinnigen Wahrnehmungen nicht zu verdrängen oder zu verleugnen. Sie stellen folgerichtig fest:
    „Eine Parallele zur Verkümmerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum bloßen Sprachrohr des Staatsapparates zeigt sich in unserer abstoßenden Diskurs-Kultur. Wer früher immerhin noch ein zu respektierender Meinungsgegner war, ist heute, wenn er der »herrschenden« Meinung widerspricht, automatisch verdächtig: Antisemit, Mitglied von Moskaus fünfter Kolonne, linker/rechter Extremist oder gar »Lumpenpazifist«. In jedem Fall ein »Verfassungsfeind«, auf den der Staatsschutz gefälligst ein Auge zu werfen habe.

    Und der macht das tatsächlich. Staatsanwälte sind weisungsgebunden und damit scharf auf Regimekritiker. Über eine vollständig unabhängige Justiz verfügt unser nur eingeschränkt souveräner Rechtsstaat nicht. So kommt es zum Beispiel, dass unter dem Vorwurf »Belohnung und Billigung von Straftaten, Gefährdung des öffentlichen Friedens« heutzutage Mitmenschen angeklagt und verurteilt werden, weil sie nicht Russland, sondern die USA und die NATO als Schuldige am Ukraine-Krieg betrachten und das öffentlich bekunden. Dass sie ihre Überzeugung auf zeitgeschichtliche Fakten und qualifizierte Bezeugungen namhafter schweizerischer Ukraine-Kenner und OSZE-Beobachter stützen [5], hilft ihnen nicht – und die Tagesschau ignoriert den Skandal sowieso.

    Die demokratiegefährdenden Abbrucharbeiten an unseren Freiheitsrechten schreiten voran, und nebenher gehen auch Friedfertigkeit und Friedenswille unseres Gemeinwesens dahin. Die Nachrichtengestalter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begleiten das Ganze vollkommen unkritisch, sie errichten kein informationelles Bollwerk dagegen. Sie haben längst alle demokratischen und berufsethischen Hüllen fallen lassen. (9)(10)(11)
Im Vorwort des Buches schildern die Autoren die Grundidee der Kontrollorgane für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die gesetzlich vorgesehene Zusammensetzung dieser Gremien sowie ihren aktuellen Zustand. Ebenfalls gehen sie ausführlich auf „die maßlose Verschwendung der Gelder, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk Jahr für Jahr einnimmt, ohne das geringste unternehmerische Risiko tragen zu müssen“, und auf das dort herrschende Betriebsklima ein. Sie zeigen die zunehmenden Verflechtungen mit kommerziellen Unternehmen auf und beschreiben, wie der „öffentlich-rechtliche Rundfunk, der heilige Gral der Informationsgesellschaft,“ dabei ist, „sich selbst zu kommerzialisieren. Fast zur Hälfte hat er es also bereits geschafft.“

Die Autoren erwähnen in ihrem Vorwort einen möglichen Ausweg aus der Misere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
    „Die miesen Zustände lassen sich nicht ändern, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht aus der Regelungshoheit staatlicher Instanzen befreit wird. Er müsste auf seine Kernaufgaben begrenzt werden, die Unzahl seiner weitestgehend dem Kommerzfunk gleichen Angebote müsste drastisch verringert werden. Er sollte auch keine Werbeeinnahmen mehr machen dürfen, eine bescheidenere Finanzierung unter seriöser Kontrolle wäre gesund und durchaus möglich. Ausdrücklich sei gesagt: Die unqualifizierten Aufsichtsorgane müssten sofort aufgelöst und durch demokratische Strukturen ersetzt werden.

    Der Medienwissenschaftler Michael Meyen, ein Lehrstuhlinhaber der Ludwig-Maximilian-Universität München (LMU), hat dazu einen verblüffend einfachen Vorschlag gemacht: »Damit sich dieser neue öffentlich-rechtliche Rundfunk vom alten unterscheidet, müssen die Anbieter von den Menschen kontrolliert werden, denen sie gehören. Das sind wir. Rundfunkräte könnten entweder direkt gewählt werden – oder ausgelost. Für diesen Vorschlag sprechen zum Beispiel das Ideal der athenischen Demokratie … oder die Laien-Gerichtsbarkeit in den USA, bei der Geschworene per Los bestimmt werden.«

    Punkt. Rundfunkräte, gewählt von und unter den Augen der Öffentlichkeit: Das wäre schon ein Fortschritt. Aber wenn man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von Grund auf erneuern und dem Volk dienlich machen wollte, müsste noch wesentlich mehr passieren. Beispielsweise: Verbot der Auftragsvergabe an Privatunternehmen, Ausschluss von Parteivertretern und politischen Beamten aus den Kontrollgremien, Unbefristete Festanstellungsverträge für alle Redakteure, Redaktionsstatute, die echte journalistische Freiheit sichern, Verbot der Leiharbeit.

    Zum Umpflügen eines Ackers genügt es nicht, nur durch die Hecke zu pupsen.“ (12)
Das Herzstück des Buches stellen ausgewählte, bereits veröffentlichte Artikel der beiden Autoren dar. Sie sollen zeigen,
    „auf welch eklatante Weise die Berichterstattung der Tagesschau guten Journalismus vermissen lässt. Neben dem Pressekodex könnte hier auch die Münchener Ethik-Charta (oder Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten) als Maßstab herangezogen werden. Sie verlangen neutrale und umfassende Berichterstattung (»Sagen, was ist«), Widerstand gegen Zensurversuche sowie Distanz zu den Mächtigen. Solche Prinzipien sind entscheidend, wenn die Medien der ihnen zugedachten Rolle als Vierte Gewalt, als demokratieschützendes Korrektiv gerecht werden sollen.“ (13)(14)(15)
Zum besseren Überblick kann das Inhaltsverzeichnis hinzugezogen werden. (16) In ihrem Schlusswort gehen die Autoren auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2018 ein: (17)
    „Der Tradition ihrer früheren Urteile folgend betonten die Richter, unabhängiger Rundfunk sei Voraussetzung für den Bestand der Demokratie. Es sei unabdingbar, der Bevölkerung ein umfassendes Programm zur Information, Bildung und Unterhaltung zugänglich zu machen und zu sichern. Die Beitragsfinanzierung ermögliche es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, »ohne den Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen«.

    Das massenhafte Informationsangebot in den nunmehr auch digitalen Programmen, so urteilten die Richter, führe jedoch zu »neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken«.

    Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe die Pflicht, »ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden«.

    Es spricht für sich, dass die Tagesschau an jenem 18. Juli 2018 ihre Hauptausgabe um 20 Uhr zwar unter dem Titel »Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar« startete und umfangreich darüber berichtete, dabei aber zwei wesentliche Aussagen des Urteils ausließ und auch später nicht brachte: nämlich über die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks »authentische, sorgfältig recherchierte Informationen« zu liefern und ein »vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden«. (18)
Die Autoren stellen abschließend fest:
    „Der »Qualitätsjournalismus« dieser Nachrichtenanbieter sichert den Bestand unserer USA-NATO-EU-BRD-regelbasierten Werteordnung. Indem sie sich damit in krassen Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts setzen, schaufeln sie sich selbst ihr Grab. Ihre Impertinenz wird vielleicht eines Tages auch die geduldigen Karlsruher Richter aus der roten Robe fahren lassen. Uns scheint also der ÖRR, wie im Titel ausgesprochen, journalistisch, intellektuell und auch konzeptionell ziemlich am Ende. Allerdings ist innerhalb der derzeitigen politischen, aber auch wirtschaftlichen Konstellationen kein Ende in Sicht. Da viele private Akteure mittlerweile indirekt auch von den Beiträgen der ÖRR über Outsourcing leben und die juristischen als auch politischen maßgeblichen Institutionen und Personen den ÖRR schützen, ist von dieser Seite kein Entsatz zu erwarten. Der Satz »Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist am Ende, aber ein Ende ist nicht in Sicht« ist vorerst noch ein Oxymoron. Vorerst. Es ist nicht von Dauer, die innere Widersprüchlichkeit wird sich auflösen.

    Eine mögliche Entwicklung wäre, dass wir alle brav wieder Tagesschau gucken und uns nicht mehr von Zweifeln anwandeln lassen. Auf die Frage, welches »Schweinderl hätten’S denn gerne«, würden die Mächtigen hierzulande sicher antworten: »Genau dieses!« So ließe sich vortrefflich durchregieren. Das scheint tatsächlich eine Zielvorstellung zu sein. Da gilt Widerspruch als unanständig, und wer ihn wagt, wird in die Ecke gestellt. Einen Gipfel in dieser Disziplin erreichte die Berichterstattung über die Friedensdemo von Alice Schwarzer und Sahra Wagenknecht am 25. Februar 2023. Ihre Teilnehmer ordnete ARD-Reporter Olaf Sundermeyer allem Radikalen zu, was das Land zu bieten hat (Reichsbürger, Querdenker, Rechtsextreme, alte DDR-Linke, altes westdeutsches Linksextremen-Milieu … Da fehlten nur noch Islamisten und kriminelle albanische Clans. Aber ein bisschen Eskalationspotenzial braucht der öffentlich-rechtlich bestallte Qualitätsjournalist ja noch). [2]

    Die Diskrepanz zwischen dem, was berichtet wird, und dem, was ist, würde (und wird) bei Verbleib auf diesem Kurs immer größer werden. Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.“ (19)
Trotz der bitteren Wirklichkeiten, die in diesem Buch dargestellt werden, hat der besondere Schreibstil der Autoren mir auf der langen Lese-Reise Begeisterung geschenkt und bei mir immer wieder Schmunzeln und Lächeln hervorgerufen. Viele Bücher verschenke ich, wenn ich sie bearbeitet und meine eigenen Notizen gemacht habe. Das aktuelle Buch von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam werde ich als ein geschichtliches Zeitdokument für meine Enkelkinder aufbewahren. Hierbei werde ich von der Hoffnung geführt, sie mögen den gesellschaftlichen Rahmen, in dem ihr Großvater lebt(e) und einige der weltweiten politischen Zusammenhänge in seiner Epoche besser begreifen.


Anmerkungen und Quellenangaben:

1) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

2) https://www.verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr49.htm
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik
Artikel 6
Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichberechtigt. Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung ist keine Boykotthetze.
Wer wegen Begehung dieser Verbrechen bestraft ist, kann weder im öffentlichen Dienst noch in leitenden Stellen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig sein. Er verliert das Recht, zu wählen und gewählt zu werden.
Artikel 9
Alle Bürger haben das Recht, innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ihre Meinung frei und öffentlich zu äußern und sich zu diesem Zweck friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Diese Freiheit wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt; niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Eine Pressezensur findet nicht statt.

3) Die Zahlen in eckigen Klammern beziehen sich auf die entsprechenden Quellenangaben im Buch (Seite 240 bis 284).

4) Zitiert aus dem Vorwort des Buches; Seite 9 und 10

5) https://www.spiegel.de/politik/alles-ruck-zuck-a-2ac31cf7-0002-0001-0000-000013528703

6) Zitiert aus dem Vorwort des Buches; Seite 10 und 11

7) Zitiert aus dem Vorwort des Buches; Seite 12

8) Zum Thema Neonazismus in der Ukraine siehe: Erst gab es Neonazis, dann gab es keine Neonazis in der Ukraine – jetzt gibt es dort zwar wieder Neonazis, es sollen aber keine mehr sein! Von Patrick Lawrence; SHEERPOST; 6.6.2023. Übersetzt und kommentiert von Fee Strieffler und Wolfgang Jung; 19.6.2023: https://afsaneyebahar.com/2023/06/19/20695807/

9) Zitiert aus dem Vorwort des Buches; Seite 13 und 14

10) Jacques Baud vermittelt in zahlreichen Interviews ein vielschichtiges Bild über den Ukraine-Krieg. Er hat einen Master in Ökonometrie und ein Nachdiplomstudium in internationaler Sicherheit am Hochschulinstitut für internationale Beziehungen in Genf absolviert und war Oberst der Schweizer Armee. Er arbeitete für den Schweizerischen Strategischen Nachrichtendienst und war Berater für die Sicherheit der Flüchtlingslager in Ost-Zaire während des Ruanda-Krieges, arbeitete unter anderem für die Nato in der Ukraine und ist Autor mehrerer Bücher über Nachrichtendienste, asymmetrische Kriegsführung, Terrorismus und Desinformation. Siehe: Putin, Herr des Geschehens? Von Jacques Baud. Erste Auflage 2023, Westend Verlag GmbH, Frankfurt am Main: https://afsaneyebahar.com/2023/07/19/20696091/

11) Zur aktuellen besorgniserregenden Entwicklung bezüglich der Meinungsfreiheit in Deutschland siehe:
- Einungsfreiheit verteidigen; März 2023: https://afsaneyebahar.com/2023/03/16/20695191/
- Angriff auf Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Von Felicitas Rabe; 2.9.2023: https://afsaneyebahar.com/2023/09/03/20696590/
- Die Desinformationen zum Falle des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar und die unterschwellige Weiterbetreibung der Corona-Misere; September 2023: https://afsaneyebahar.com/2023/09/03/20696579/

12) Zitiert aus dem Vorwort des Buches; Seite 25 und 26

13) Zitiert aus dem Vorwort des Buches; Seite 27

14) Publizistische Grundsätze (Pressekodex): file:///C:/Users/Amir/Downloads/Pressekodex2021.pdf

15) Münchner Ethik-Charta (oder Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten). https://office-human-rights.de/muenchener-charta/

16) https://www.westendverlag.de/wp-content/uploads/booksample/9783946778455.pdf

17) Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2018 (1 BvR 1675/16):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

18) Zitiert aus dem Schlusswort des Buches; Seite 237 und 238

19) Zitiert aus dem Schlusswort des Buches; Seite 238 und 239


Friedhelm Klinkhammer, Volker Bräutigam: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist am Ende - Aber ein Ende ist nicht in Sicht




Unter Mitarbeit von Tobias Keil, Verlag fifty-fifty GmbH, Frankfurt/Main, September 2023, ISBN: 978-3-946778-45-5, 284 Seiten, 24 Euro

Online-Flyer Nr. 820  vom 11.10.2023

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