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Aktueller Online-Flyer vom 06. Dezember 2024  

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Aktuelles
Schreiben an Politik und Medien in Mecklenburg-Vorpommern
Von Ostdeutschland muss Frieden ausgehen!
Von Roswitha Clüver (Sprecherin des Friedensbündnisses Neubrandenburg)

Mit dem Titel "Der Staatsvertrag 2+4 vom 12. September 1990 – ein aktuelles Dokument zur Friedenssicherung! Von Ostdeutschland muss Frieden ausgehen!" hat das Friedensbündnis Neubrandenburg folgendes Schreiben an die Regierung Mecklenburg-Vorpommern, die Ministerpräsidentin Frau Manuela Schwesig, Parlamentspräsidentin Frau Birgit Hesse, alle Fraktionen des Landesparlaments, an den Bürgerbeauftragten Matthias Crone und an den Petitionsausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern geschickt. Nordkurier wie auch der NDR sind darüber mit der Aufforderung, ausführlich zu berichten, in Kenntnis gesetzt worden.


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundeswehr und die NATO bereiten das bisher größte Manöver Europas an den Grenzen zu Russland vor, wo sie von Februar bis Mai diesen Jahres den Krieg proben wollen. Deutschland ist zur Drehscheibe für die Waffenströme und für das US-Kommando geworden – unter Bruch des 2+4-Vertrags. Deutschland hat sich zur Kriegspartei gegen Russland gemacht, völkerrechtlich sogar in der Rolle des Angreifers, denn Russland hat Deutschland nicht angegriffen. Damit wächst die Gefahr, dass der Krieg sich nach Mitteleuropa, nach Deutschland, ausweitet, entweder als Akt der Selbstverteidigung der Atommacht Russland, die sich dadurch bedroht fühlt, oder auch einfach als Ergebnis eines möglichen gefährlichen Missverständnisses. Eine erfolgversprechende Verteidigung Deutschlands ist nur noch nicht-militärisch möglich, durch Diplomatie und im Extremfall gewaltfreien zivilen Widerstand seiner gebildeten und selbstbewussten Bevölkerung.

In dieser bedrohlichen Situation eröffnet der 2+4-Vertrag reale Schutzmöglichkeiten, die bislang kaum bekannt sind (*). Der Vertrag gibt den sechs ostdeutschen Bundesländern besonderen völkerrechtlichen Schutz, als für ausländisches Militär gesperrte atomwaffenfreie Zone. Die ostdeutschen Bundesländer tragen heute gemeinsam die dauerhaften Aufsichtspflichten und Weisungsrechte der 2+4-Vertragspartei DDR gegenüber dem vereinten Deutschland. Diese Situation ermöglicht Maßnahmen, mit denen sich zumindest Ostdeutschland aus eigener Kraft aus der drohenden Gefahr von Krieg auf deutschem Boden ausklinken und damit die Kriegsgefahr insgesamt verringern kann.

Sieben solcher Maßnahmen wurden ermittelt, die eigentlich auf der Hand liegen:
  1. Keine Militär-Transporte in und über Ostdeutschland! Laut 2+4-Vertrag darf von deutschem Boden „nur Frieden ausgehen“. Also müssen die ostdeutschen Landesregierungen das Verbot von Militärtransporten durch oder über ihr Gebiet in der Praxis durchsetzen.

  2. Atomwaffenfreie Zone. Gemäß 2+4-Vertrag sind atomwaffenfähige Ausrüstungen in oder über der ehemaligen DDR verboten. Die ostdeutschen Landesregierungen müssen dies in der Praxis durchsetzen.

  3. Rotkreuz-Schutzzonen einrichten. Das humanitäre Kriegsvölkerrecht ermöglicht, bereits im Frieden entmilitarisierte Rotkreuz-Schutzzonen (traditionell „Offene Städte“) zu erklären und international anzumelden. Diese wichtigen Erklärungen sind Landesaufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

  4. Keine NATO-Kämpfe und Manöver in Ostdeutschland. Die ostdeutschen Länder holen von allen NATO-Staaten die bisher fehlende Zusicherung ein: Niemals NATO-Waffenexplosionen auf deutschem Boden! Freunde bombardieren einander nicht. So versperrt sich Deutschland als Schlachtfeld für eine NATO-Kriegsführung.

  5. Dialog statt Waffen. In Ostdeutschland noch bestehende Russland-Kontakte auf Länderebene werden für Gespräche genutzt über gegenseitige deutsch-russische Sicherheitsabsprachen und über einen Beendigung des Krieges in der Ukraine.

  6. Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag. Mit Verweis auf die einstige UN-Mitgliedschaft der DDR und ihr laut 2+4- Vertrag atomwaffenfreies Gebiet treten die ostdeutschen Länder als Gemeinschaft diesem Vertrag von 2021 bei.

  7. Deutsche Verfassung. Nicht nur das Grundgesetz (Artikel 146), sondern auch der 2+4-Vertrag fordern seit 1990 die deutsche Verfassung. Dabei haben die Vertragsparteien BRD und DDR die Daueraufgabe erhalten, militärbezogene Inhalte dieser neuen Verfassung zu überwachen. Diese deutsche Verfassung wurde aber bis heute nicht einmal begonnen – grundgesetzwidrig. Die ostdeutschen Landesregierungen und Parlamente ergreifen die Initiative, die schon laufende Diskussion über eine deutsche Verfassung voranzutreiben. Auf der Grundlage des 2+4-Staatsvertrages haben die ostdeutschen Länder also die Möglichkeit und die Pflicht zum Frieden beizutragen.
Wir fordern Sie deshalb auf, sich dafür einzusetzen, dass unsere Landesregierung in Abstimmung mit den anderen ostdeutschen Landesregierungen ihren Pflichten nachkommt und diese Maßnahmen umgehend in Angriff nimmt.

Roswitha Clüver
Sprecherin des Friedensbündnisses Neubrandenburg


* Grundlage: Diskussionsmaterial von Prof. Dr.-Ing. Joachim Wernicke: Kriegsgefahr: Ansätze, wie sich Ostdeutschland ausklinken kann unter dem Schutz durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag, 1. Dezember 2023


Auszüge aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag:

Artikel 2: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. (The Governments of the Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic reaffirm their declarations that only peace will emanate from German soil.)

Artikel 5, Absatz 3 (Nach Abschluss des Abzugs der sowjetischen Streitkräfte vom Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins): Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt. (Foreign armed forces and nuclear weapons or their carriers will not be stationed in that part of Germany or deployed there.)


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