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Aktueller Online-Flyer vom 08. September 2024  

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Inland
Strafanzeige gegen Corona-Impfärzte
Gefährliche Körperverletzung
Von kinderrechtejetzt.de

Wir stellen hier einen Entwurf für eine Strafanzeige wegen unzureichender Aufklärung vor der sog. Impfung gegen Corona zur Verfügung. Dieser Entwurf richtet sich an alle, die bereits erkannt haben, dass sie vor der Verabreichung der Spritze nicht hinreichend aufgeklärt wurden. Ein spürbarer Schaden muss dazu nicht eingetreten sein. Der sog. Impfstoff gegen Corona kann mittlerweile gefestigt als gesundheitsschädlicher Stoff eingeordnet werden. Dessen Beibringung reicht für eine Strafbarkeit nach § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung). Zwei Rechtsanwälte, Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller, haben für die Strafanzeige gegen Impfärzte einen Vordruck entwickelt und auf der Seite des Vereins „Kinderrechtejetzt e.V.“ veröffentlicht. Diesen können Geimpfte benützen, um Strafanzeige gegen den Arzt zu erstatten, der sie geimpft hat. Im Vordruck für die Strafanzeige heißt es:

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen [...] wegen des Verdachts der (gefährlichen) Körperverletzung und aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere unter Berücksichtigung des Merkmals „gemeingefährliches Mittel“, und stelle entsprechend Strafantrag. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: An folgenden Tagen [...] hat mich [...] mit dem/den Impfstoff/en [...] geimpft.

Der Arzt, auch der Impfarzt, ist für mich eine Vertrauensperson. Seinem Rat folge ich grundsätzlich. Politik und Ärzteverbände waren für die Impfung. Aber aufklären müssen hätte mich mein Arzt. Das ist nicht passiert. Jetzt stelle ich fest, dass es Risiken gegeben hat. Wenn mein Impfarzt diese nicht kannte, hätte er zumindest darauf hinweisen müssen, dass der Impfstoff nicht genügend erforscht ist. Ich wurde nicht über Risiken aufgeklärt. Deswegen ist meine Einwilligung zur Impfung nicht rechtswirksam.

Das ist scheinbar schon lange bei den Juristen Stand der Diskussion. Schon im September 2021 lag das Buch von Beate Bahner vor, mit dem Titel „Corona-Impfung – Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“. Jeder Arzt hatte seitdem also Zugang zu den darin veröffentlichten Informationen, etwa über die medizinischen Risiken und die juristische Einordnung der Impfung für Ärzte. Inzwischen ist auch in einer bekannten Juristenzeitschrift ein Artikel dazu erschienen. Die Autoren äußern sich eindeutig, dass jeder Arzt vor jeder Impfung hätte sinngemäß aufklären müssen: Ich weiß nicht, was ich da spritze, was da drin ist und wie es wirkt. (Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. Katrin Gierhake, „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“. Neue Juristische Wochenschrift 2023, 2231). Hätte man mir das damals so gesagt, hätte ich mich nicht impfen lassen.

Die Risiken der Impfung bestanden insbesondere in folgenden Sachverhalten, wie ich inzwischen erfahren habe. Mit dem Impfstoff wurde eine toxische Substanz in meinen Körper eingebracht, deren Auswirkung abschließend noch nicht absehbar ist.
  1. Der Impfstoff verbleibt nicht, wie von den Herstellern behauptet, an der Injektionsstelle, sondern gerät in den ganzen Körper. [...]
  2. Die Fett-Bestandteile der Impfstoff-„Verpackung" sind hochgiftig. Wo sie  hingeraten, verursachen sie starke Entzündungen. Durch sie erzeugte Pneumonien können tödlich verlaufen. [...]
  3. Die Impfstoffe sind hochgradig mit Bakterien-DNA verunreinigt. Aufgrund ihrer besonderen „Verpackung“ ist die Aufnahme der fremden DNA und damit die Genveränderung von Zellen im menschlichen Körper unvermeidlich. [...]
  4. Die RNA der Impfstoffe ist künstlich modifiziert und wird deswegen immer wieder fehlerhaft abgelesen. Dies führt zur Bildung von völlig fremdartigen, naturfernen und gefahrvollen Eiweißen im menschlichen Körper. [...]
  5. Die Impfung kann häufig eine Herzmuskelentzündung verursachen. Diese Erkrankung hat eine dauerhafte Herabsetzung der Herzleistung zur Folge und ist lebensverkürzend. [...]
Zudem ist der öffentlich behauptete Nutzen bzw. eine öffentlich behauptete Wirksamkeit beispielsweise des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech, insbesondere auch zu Beginn der Impfkampagne, nicht belegt. Das war den Entscheidern in Politik und Behörden auch bekannt und bewusst. So heißt es in der Krisenstabssitzung des RKI vom 27.04.2020 (S. 8/ S. 725 der RKI-Protokolle): „Relevante Daten [zur Impfung] werden erst Post-Marketing erhoben“

Bedingt durch die Informationen, die zwischenzeitlich an die Öffentlichkeit gelangt sind, wie z. B. die RKI-Protokolle, musste ich erkennen, dass ich unwissentlich und ohne es zu wollen Teil eines Großversuchs und Experiments am Menschen geworden bin. Wenn ich über das alles informiert und aufgeklärt worden wäre, hätte ich mich nicht impfen lassen.

Offenbar wusste mein Impfarzt selbst nicht Bescheid, was genau er da spritzt. Denn sonst hätte er mir sagen müssen, welche Risiken es gibt. Ich selbst habe jetzt, nach der Impfung, folgende gesundheitlichen Probleme, die meiner Auffassung nach auf die Impfung zurückzuführen sind [...]

Die Behandlung bei Unterlassung der vollständigen ärztlichen Aufklärung erfüllt den Tatbestand der (gefährlichen) Körperverletzung. Da mein Leben durch die Impfung (erheblich) beeinträchtigt ist, fordere ich Sie auf, die Straftaten zu verfolgen, auch um ähnlichen Gefährdungen für Dritte vorzubeugen.

Ich fordere Sie hiermit dementsprechend auf, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und weise Sie ausdrücklich auf den Amtsermittlungsgrundsatz hin. Ferner rege ich dringend an, zur Sachverhaltsaufklärung fachkundige sowie unabhängige Personen hinzuzuziehen, die nicht, wie beispielsweise das Personal des Robert-Koch-Institutes, des Paul-Ehrlich-Institutes oder ähnliche, in der Behördenhierarchie weisungsgebunden oder durch andere Abhängigkeiten (beispielsweise wirtschaftliche Abhängigkeit) voreingenommen arbeiten. Abschließend fordere ich Sie dazu auf, mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.


Hier das vollständige Strafanzeige-Formular zum Ausfüllen:
https://kinderrechtejetzt.de/wp-content/uploads/2024/07/Strafanzeige-Geschaedigte-Endfassung.pdf

Weitere Informationen dazu hier:
https://kinderrechtejetzt.de/strafanzeige-geimpft-ohne-aufklaerung/




Montage: Rudolph Bauer


Online-Flyer Nr. 833  vom 24.07.2024

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